Betreuung / Hausverkauf

13. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
LadyTinker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuung / Hausverkauf

Wir wohnen im Haus der Oma meines Mannes. Eine Hälfte des Hauses gehört meinem Mann, die andere der Oma. Die Oma ist im Pflegeheim und kann ihre Rechtsgeschäfte schon länger nicht mehr wahrnehmen (kann nichts unterschreiben durch Schlaganfälle). Bisher haben mein Mann und ich alle anfallenden Kosten für das Haus getragen und (freiwillig) einen Zuschuss an das Pflegeheim bezahlt. Jetzt erhöhen sich die Beiträge für das Heim etc., mein Mann und ich können nicht mehr als bisher zahlen und das Sozialamt wird nichts dazuzahlen, da die Oma das aus ihrem Vermögen tun soll. Bisher war meine Schwiegermutter - trotz mehrmaliger Gespräche - immer recht untätig, was Haus und Vermögen betraf. Meine Schwiegermutter ist jetzt zum Amtsgericht um die Betreuung für die Oma zu beantragen. Sie möchte jetzt Oma's Hälfte des Hauses an meinen Mann verkaufen, damit es ihm ganz gehört und von dem Geld weiter das Heim finanzieren. Wir wissen bis jetzt nur, dass dann irgendwann ein Gutachter kommt und das Haus schätzt.
Frage: Wie genau muss sich meine Schwiegermutter beim Hausverkauf an die Schätzung halten? Inwieweit überprüft/kontrolliert das Amtsgericht diese Verkaufssache bzw. kann meine Schwiegermutter evtl. ohne Amtsgerichtszustimmung gar nicht verkaufen? Hat jemand Erfahrung damit? Kann das AG Auflagen machen bzgl. des Erlöses beim Verkauf?
Würde mich freuen, wenn mir jemand mehr sagen kann.
Vielen Dank.

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11 Antworten
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#1
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

"Es gibt viele Gründe in Deutschland keine Immobilie zu besitzen".

Meines Wissens muß die Hälfte zum Verkehrswert verkauft werden.
Alles was darunter liegt wird innerhalb der Familie als Schenkung gewertet.
Kann somit 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden.

Meines Erachtens werdet Ihr um die Zahlungen nicht herum kommen, egal was ihr macht.
Verwandte sind in Deutschland in gerader Linie unterhaltspflichtig.

Gruss
Excalibur

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#2
 Von 
LadyTinker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Excalibur.
Zahlen wollen wir ja auch. Es geht uns persönlich einfach um die Höhe. Meine Schwiegermutter meint, trotz AG den Preis im Endeffekt "selbst bestimmen" zu können. Mein Mann und ich denken das nicht, da der Staat sich wohl kaum Geld für die Pflege nehmen lässt, wenn die Oma das durch Hausverkauf selbst kann. Im Prinzip ist unser Prob: Wird das Haus laut Gutachten zu teuer und das AG guckt ganz genau, können wir es uns nicht mehr leisten.... d.h. Verkauf an Fremde und wir müssen dann wohl raus.....
Unter uns: ich bekomm das große k....., da wir schon seit Jahren an der Schwiegermutter hängen (schon als die Oma noch fit war), alles zu regeln (mit Einverständnis der Oma natürlich) und in Bahnen zu leiten (damals hätte sich das AG wohl noch nicht dafür interesseirt) - aber die Frau wollte nicht, hatte keine Lust (zu viel Arbeit). Jetzt können wir eigentlich nur noch hoffen, dass der Preis nicht zu hoch wird, oder?
LG

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#3
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich kann dazu leider nichts mehr konkretes beitragen.

Aber dieses Beispiel, wie viele andere im Erbrecht auch, zeigt einmal wieder mehr dass heutzutage eine Lebensplanung ganz anderst gestaltet werden muß wie noch vor z.b. 15 Jahren.

Man muß halt versuchen möglichst viele Risiken einzukalkulieren.
Eine Immobilie heißt nicht umsonst immobil.

Gruss
Excalibur

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächst mal ist es richtig, dass Verkäufer und Käufer den Preis unter sich ausmachen, unabhängig vom Verkehrswert.
Ob das AG da reinreden darf, weiß ich allerdings nicht 100%ig.
Sollte das durch den Hausverkauf erzielte Vermögen auf Dauer nicht reichen, Unterhalt und Pflege für die Oma zu decken, sind sowieso wieder die nächsten Verwandten dran, d.h. zunächst Deine Schwiegermutter, dann Dein Mann. Hat Dein Mann Geschwister? Hat die Schwiegermutter Geschwister? Dann sind die nach Aufbrauchen des Vermögens doch auch mit unterhaltspflichtig.

Wenn Ihr den Kauf der Haushälfte nicht allein finanzieren könnt, könnt Ihr auch eine Hypothek aufnehmen. Sprecht mit der Bank.
Zins und Tilgung sind vielleicht niedriger, als wenn ihr eine Wohnung mieten müsstest.

Gruß,
nachgefragt

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#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Stimmt so nicht ganz:

Pflegeheime dürfen sich über das Sozialamt nicht an Enkelkindern schadlos halten:

Auch Enkel müssen für Großeltern zahlen
Übrigens: Die Unterhaltspflicht gibt es auch in umgekehrter Richtung. Genauso gut können also Großeltern von ihren Enkeln Zahlungen verlangen, wenn sie bedürftig sind. Aber wenn die Großeltern Pflegefälle werden und das Sozialamt die Kosten vorstreckt, müssen die Enkel nicht zahlen. Das Sozialamt darf sich nach § 91 Bundessozialhilfegesetz die Pflegekosten zwar von den Eltern, aber nicht von den Enkelkindern zurückholen.

Rechtsprechung zu diesem Thema
BGH, Urteil vom 10.3.2004 (XII ZR 123/01 )

OLG Frankfurt/ Main, Urteil vom 17.2.2004 (2 UF 181/03 )

OLG Dresden, Urteil vom 6.2.2003, (10 UF 771/02 )

AG Leverkusen, Urteil vom 16.5.2002 (34 F 150/01 )

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2000 (2 WF 70/00 )

http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=9016&key=standard_document_2203632

Ich denke, hier kann sich das lohnen über einen Anwalt sehr genaue Rechtsauskünfte einzuholen. In erster Linie sind die Kinder zum Unterhalt verpflichtet, und warum sollte Oma euch die andere Haushälfte nicht schenken oder günstiger überlassen dürfen, wenn ihr bislang für sie gesorgt habt? Auch hier gilt das Unbilligkeitsprinzip. Es ist Omas Haushälfte und sie bestimmt, was sie damit macht!

Betreuung durch die Tochter??? Wollt ihr das wirklich, wenn sie sich doch die ganzen Jahre schon nicht gekümmert hat? Und überhaupt, warum soll der Verkauf der Haushälfte über Schwiegermama abgewickelt werden und nicht über euch? Schwiegermama nimmt dann das Geld aus dem Hausverkauf und kommt mit dem Geld der Oma (eventuell...) eben wieder nicht ihrer Unterhaltspflicht nach - Und was ist, wenn das Geld aus dem Haushälftenverkauf aufgebraucht ist, seid dann wieder ihr dran mit Zahlen?

Sorry, aber das schreit geradezu nach Rechtsberatung!

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also...wie gut versteht ihr Euch denn mit der Schwiemu ?

Verkehrswert und Verkaufspreis dürfen sich unterscheiden...schließlich bestimmen Angebot und Nachfrage denPreis und nicht Gutachter...sollte allerdings im "ortsüblichen" Rahmen bleiben

gezwungen werden kann man zu einem solchen Hausverkauf nicht...im übrigen seid ihr ja ohnehin nicht verpflichtet für die Omma aufzukommen...

ob und zu welchem Preis ein Fremder die Hälfte eines Hauses kaufen würde ist außerdem fraglich...

irgendwie fehlt hier noch was in der Geschichte...erzähl mal mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LadyTinker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Träne.
Eigentlich fehlt da nix. Wir wollten die 2. Hälfte schon vor Jahren kaufen. Das scheiterte daran, dass Oma nix mehr unterschreiben kann. Wir haben daraufhin Schwimu gesagt, sie solle doch bitte zu Anwald u. Notar gehen und beantragen, das Haus für Oma (die damit einverstanden war) zu verkaufen an uns. Preis war schon intern vereinbart. Schwimu hat sich bei Anwalt erkundigt und dann die Sache wieder schleifen lassen, da sie keine Lust hatte auf Ämter zu rennen etc. Ich hab meinen Mann gesagt, er soll das ganze übernehmen und Schwimu aussen vor lassen. Er wollte aber nicht über ihren Kopf hinweg. Jetzt haben sich alle Kosten erhöht. Schwimu hat für Oma Sozi beantragt, bekommt aber keine, da Oma Vermögen hat. Wir wollen und können aber nicht mehr zuschiessen, also muss das Haus jetzt doch verkauft werden. Nun geht das aber nur noch über AG. Soweit ich mich schlau machen konnte, muss der Hausverkauf vom AG genehmigt werden. D.h. AG schickt einen Gutachter, der das Haus schätzt. Ich "befürchte" das wird einiges mehr, als wir intern vereinbart haben - und somit auch mehr, als wir guten Gewissens aufbringen können....
Nun könnte man ja sagen, egal, was Gutachter sagt, wir machen intern unseren eigenen Preis. Aber AG schickt ja nicht ohne Grund Gutachter. Die werden schon sehen, dass möglichst der begutachtete Wert erzielt wird, es geht ja um Geld vom Staat, wenn das Haus nicht genugt bringt.....
Ich bin mittlerweile sauer auf Schwimu und Mann. Auf Schwimu - weil faul, auf Mann, weil so lasch..... Hätte doch alles nicht sein müssen, oder?

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#8
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ich kenne mich da zwar nicht so aus, aber: warum kauft ihr jetzt nicht das Haus so wie geplant, zahlt das Pflegeheim aus dem Betrag komplett und das Sozialamt bzw. AG bleibt außen vor?

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#9
 Von 
LadyTinker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Karamel,
das geht insofern nicht mehr, dass die Schwimu, um überhaupt noch was machen zu können die Betreuung beim Amtsgericht beantragen musste - die Oma ist auch geistig nicht mehr ganz fit. D.h. die Schwimu hat zwar dann das Betreuungsrecht, ABER Dinge wie Hausverkauf etc. müssen vom Amtsgericht genehmigt werden und die schicken dann auf jeden Fall einen Gutachter. Und ich denke mal, wenn die Gutachter schicken, werden die wohl auch drauf achten, das "genug" für das Haus bezahlt wird. Nur inwiefern da ein Preisunterschied für Verwandtschaft gemacht werden kann/darf wüsste ich gerne....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Ladytinker,

auf meine Anmerkungen bist du garnicht eingegangen. Also ist die Betreuung bereits spruchreif? Wenn das so ist, stimmt das mit Gutachter und Co... Aber nicht, weil Amtsgericht sich um die Pflegekosten sorgt, sondern darum, dass nicht im Interesse der zu Betreuenden gehandelt werden würde (Übervorteilung oder anderer Schmu). Jetzt stelle ich nochmals die Frage, warum habt ihr die Betreuung nicht übernommen, wäre doch naheliegend gewesen.

So wie es jetzt den Anschein hat, sieht es zappenduster aus, man könnte auch sagen, das "Ding" ist durch....

Warum sollte auch niemand die Haushälfte kaufen wollen?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
LadyTinker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Nefertari.
Sorry, wenn ich nicht auf Dich eingegangen bin. Also die Betreuung ist von Schwimu beantragt, wann das endgültig ist, kann ich nicht sagen. Ich habe meinem Mann mehrfach gesagt, er solle die Betreuung etc. übernehmen, aber er wollte sich nicht über seine Mutter hinwegsetzen :-(
Ich als "böse" Schwiegertochter wäre sowieso nicht in Frage gekommen, da ich deutlich meine Meinung sage und Schwimu nicht in den Hintern krieche.....
Kürzlich war Schwimu da und meinte, ja, das klappt schon bla bla bla. Ich meinte nur: Wart mal ab, das klappt nicht so, wie Du Dir das vorstellst, von wegen Kaufpreis etc.
Daraufhin gabs nur böse Blicke. Ich kapier immer noch nicht, warum mein Mann da immer so klein beigibt bzw. beigegeben hat, denn auf der anderen Seite hängt er an dem Haus seiner Großeltern. Ich sehe die Sache eigentlich auch als gelaufen an. In der Nachbarschaft wurde zu DM-Zeiten (kurz vor Euro-Einführung) ein ähnliches Haus (etwas kleineres Grundstück) für ca. 700.000 DM verkauft (also etwa 350.000 €). Das wäre Pi mal Daumen für unsere Hälfte dann noch ca. 170.000 €, die wir uns nicht leisten können. Ich kann jetzt natürlich nicht sagen, wie sich der Immo-Markt seit DM-Zeit verändert hat, aber wenn wir uns nach dem Schätzpreis richten müssen, sehe ich erst mal schwarz für meinen Mann.....
Mich frustet das und es ärgert mich, dass mein Mann sich da nie wirklich stark gemacht hat. Mir persönlich liegt nichts an dem Haus. Aber unsere Kids haben hier eine Heimat gefunden, sind hier grossgeworden, haben ihr soziales Umfeld, es würde mich sehr betrüben, ihnen das jetzt wegen so viel dummheit nehmen zu müssen.

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