Betreuung für die Großmutter

25. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
Betreuung für die Großmutter

Hallo,

ich hoffe diese Fragen sind in diesem Unterforum richtig aufgehoben.

Meine Großmutter leidet seit ca. 6 Monaten an Demenz (lt. med. Gutachten eine mitteschwere senile Demenz). Seitens meiner Cousine wurde die Einrichtung der Betreuung beantragt - mit meiner Cousine als Betreuerin.Dem Antrag wurde entsprochen, meine Cousine soll nun u.A. die Sorge für Gesundheit und Vermögen übernehmen. Von meiner Großmutter wurde eine Betreuung durch diese Verwandte schon zu Zeiten abgelehnt, als sie noch nicht erkrankt war. Insbesondere Die Vermögenssorge macht meiner Großmutter große Bedenken - mir auch.

Deshlb kurz die Fragen: Kann der Betreuer - in diesem Fall meine Cousine - über das Einkommen und Vermögen meiner Großmutter entscheiden und verfügen?

Was kann ich unternehmen, um eine Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen und so dafür sorgen, dass meine Großmutter einen anderen Betreuer bekommt.

Kurz noch zu den Qualifikationen: Meine Cousine hat weder irdendeine Ausbildung noch selbst regelmäßiges Einkommen. Ihre einzige bisherige Qualifikation sind Aushilfsarbeiten in einem Altenheim.

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das zuständige Gericht, das "Betreuungsgericht" finden Sie im Amtsgericht.
Es ist unüblich, gegen den Willen des Betreuten einen Verwandten zum Betreuer zu berufen.
Sie sollten sich mit Ihrer Großmutter zusammen an das Gericht wenden.


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#2
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Meine Großmutter hatte nicht einmal Kenntnis von dem Vorgang den meine Cousine gestartet hatte. Sie ist also in keinster Weise involviert, außer das sie bei einer entsprechenden Befragung die Betreuung durch ihre Enkelin abgelehnt hat.

Für mich bleibt die Frage: Was tun?

Gruß
Sugar

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#3
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo. Ich habe eine ähnliche Frage. Mein Großonkel steht unmittelbar vor einer gerichtlichen Betreuung. Er hat Vermögen. Meine Großmutter wäre direkter Erbe. Sollte ein Betreuer von Gericht bestimmt werden, kann dieser dann über das Vermögen frei verfügen? Mein Großonkel ist derzeit in einem Pflegeheim untergebracht und zeigt nun im Zuge einer wachsenden Demenz Aggressionen.

Ich habe ihn mal zu Zeiten als er noch bei Sinnen war, eine Vorsorgevollmacht unterschreiben lassen. Ich möchte die Betreuung aber nun nicht mehr machen, da ich Sorge habe, es wächst mir über den Kopf.

Ich sorge mich nicht nur um die Gesundheit, sondern auch darum, dass ein Fremder an sein Geld kommt und wir in die Röhre schauen, wenn er stirbt obwohl wir uns in der Vergangenheit sehr um ihn gekümmert haben.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
ch habe eine ähnliche Frage.

Eigenes Problem, Eigenen Beitrag aufmachen.



Zitat (von Loiro):
und wir in die Röhre schauen,

Das wäre dann schlicht Pech.
Es ist nicht euer Geld, es war nie euer Geld - und es wird nie euer Geld werden wenn es für den Großonkel benötigt wird. Der kann und darf damit nämlich erst mal machen was er will.
Der Betreuer kann und darf damit zwar nicht machen was er will, aber er darf und muss ihn "angemessen versorgen".
Auf gut deutsch: er muss ihn nicht an der "kurzen Leine" halten, damit die Erben noch was bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Bitte keine eigenen Themen an Uralt-Beiträge dranhängen, sonder eigenes Thema einstellen. ;)

Zitat:
ch habe ihn mal zu Zeiten als er noch bei Sinnen war, eine Vorsorgevollmacht unterschreiben lassen.

Dann wird kein Betreuer bestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Dann wird kein Betreuer bestellt.

Das halte ich für ein Gerücht. Insbesondere da es keine notarielle Vollmacht ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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