Betriebsratswahlen - Propaganda Teil 1/2

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Workaholic82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsratswahlen - Propaganda Teil 1/2

Mal eine Fachfrage zu § 119 Absatz 1. und der unten beigefügten Wahlpropaganda. Hier zu sehen ist ein Rundschreiben an die Belegschaft der Firma, ausgehängt von einem "noch"-BR-Mitglied, welches zur Wiederwahl antritt. Im Paragraph 119 Absatz 1. ist davon die Rede, dass man die Wahlen nicht durch "Versprechen von Vorteilen beeinflussen" darf. Der aufgeführte Satz, dass dessen Liste die einzige sei, die von Ver.di unterstütz würde, wäre ja dann zusätzlich eine "Androhung von Nachteilen"... wie sieht es hier rechtlich aus? Wird hier deutlich gegen §119 verstoßen???

Zitat:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder

1. eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst


Auf der Propaganda steht:
[i]D[b]Das Ziel ist der Weg und den erreicht ihr nur mit mir.
Die einzige Liste, die von der Gewerkschaft Ver.di unterstützt wird, ist die Liste von,...
(SEIN NAME IN GROSSEN LETTERN)
Mein Versprechen an die Wähler:
1. Die Betriebsvereinbarung "Arbeitszeiten" wird sofort gekündigt und eine neue Betriebsvereinbarung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen abgeschlossen.
2. Es wird eine Betribsvereinbarung "Urlaub" geben, um der Willkür ein Ende zu setzen.
3. Über Überstunden entscheiden die Mitarbeiter, ob sie dafür Freizeit nehmen oder es sich ausbezahlen lassen möchten.[b][b]


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wieso die Unterstützung eines Kandidaten 'Androhung eines Nachteils' sein soll, erschließt sich mir nicht.
Ansonsten wird man in den Kommentaren zu dem § nachlesen können, was unter Straftaten gegen den BR und seine Mitglieder zu verstehen sein mag - aber wohl kaum, dass ein BR-Mitglied und -Kandidat Versprechungen für den Fall seiner Wiederwahl macht. Man muss den Typ ja nicht wählen.
Mir kommt es so vor, als suchst du krampfhaft einen Grund, dem an den Karren zu fahren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich sehe das Vorgehen des BR-Kandidaten ebenfalls als rechtlich unkritisch an.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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