Hallo Forum,
ich bin Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR bestehend aus 3 Steuerberater-Gesellschaftern und etwa 8 Angestellten. Nun will der Senior-Partner aussteigen und wir wollen zu zweit die Firma fortführen. Jedoch wollen wir von einer Angestellten trennen, die nicht gehen möchte. Besteht im Hinblick auf § 613a BGB
die Möglichkeit, die 3er GbR zu zerschlagen, ihr von der neugegründeten 2er GbR den Mandantenstamm abzukaufen und nur einigen der Arbeitnehmer neue Arbeitsverträge anzubieten? Oder ist dies so offensichtlich eine Beibehaltung der bisherigen Firma, so dass es keine Zerschlagung der alten Firma ist? Im Steuerrecht wären solche Gestaltungen nur um steuerliche Vorteile zu erhalten nach § 42 AO
nicht erlaubt.
Der Hintergrund ist der, dass wir irgendwie die eine Arbeitnehmerin, die seit 15 Jahren in der Firma tätig ist, loswerden wollen, wir aber arbeitsrechtlich über Kündigung nicht weiterkommen, da sie Ihren Arbeitsplatz behalten will, was zwar verständlich ist, aber da sie faul ist, Dienst nach Vorschrift macht und montagskrank ist, ist sie nicht länger zu halten.
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
Betriebsübergang
3. Januar 2006
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Frage vom 3. Januar 2006 | 09:19
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 72x hilfreich)
Betriebsübergang
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#1
Antwort vom 3. Januar 2006 | 10:10
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
Netter Versuch, den Kündigungsschutz zu umgehen. Arbeitsrechtlich dürfte das kaum haltbar sein.
Anders zu beurteilen wäre die Sachlage möglicherweise, wenn nach Auflösung der GbR eine andere Gesellschaftsform gewählt wird (GmbH, KG).
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