Betrug wegen Leistungsmissbrauch

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Pruseliese133
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug wegen Leistungsmissbrauch

Hallo,

mein Problem ist das ich vom Zollamt einen Schreiben zwecks Ermittlungsverfahren wegen Betruges bekommen habe.
Folgender Sachverhalt:
Meine LG mit der ich zusammen ALG II bezogen habe, hat im Januar 2007 eine geringfügige Beschäftigung ausgeführt.
Da sie zu dem Zeitpunkt eine ABM durchgeführt hat und sich mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem geringfühgigen eine feste Anstellung ergeben hätte ( was ab dem 01.03.2007 auch so war) hatte sie in einem Gespräch auf der ARGE darum gebeten die ABM zu beenden um die andere Tätigkeit auszuführen. Dies war laut Aussage des Bearbeiters nicht möglich auch nicht mit Aussicht auf eine Festanstellung. Somit arbeitete sie bei beiden ABM und geringfühgig. Es wurde angegeben und auch die Vorlagen ausgefüllt und abgegeben, und sie hat sich ja extra persönlich gemeldet und nachgefragt.
Jetzt kommt die ARGE und sagt sie hätte nichts vorliegen, es wurden ca. 600 € zu viel gezahlt und es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Obwohl es ja meine LG betrifft habe ich die Anzeige bekommen und soll mich dazu jetzt äußern. Leider weiß ich nicht wie ich mich jetzt verhalten soll, soll ich Angaben machen oder die Aussage verweigern, warum werde ich angeschrieben und nicht meine LG.
Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
nach meinem Dafürhalten ist der Sachverhalt nicht substantiiert und schwer nachvollziehbar, sodass Akteneinsicht erforderlich wäre. Es ist nicht erkennbar, ob Sie Zeuge oder Beschuldigter sind. Der Status beinhaltet aber verschiedene Rechte und Pflichten.
Ich würde in Ihrer Situation anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


Grüße

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#2
 Von 
Pruseliese133
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich nehme mal an als Beschuldigter, folgender Wortlaut

Sie erhielten von der Arge XY ALG II. Entgegen den Ihnen bekannten Verpflichtungen teilten Sie die geringf. Beschäftigung von ihrer Lebensgef. ... nicht mit.Ebenso wiesen sie daraus erzieltes Einkommen nicht nach.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
gut, dann hat sich die Frage geklärt, weshalb Sie angeschrieben wurden und nicht Ihre Lebengefährtin. Ihnen wir nunmehr das im Grundgesetz verankerte rechtliche Gehör gewährt.
Ihr Status bekräftigt meine erste Einschätzung, was ich in Ihrer Situation machen würde.


Grüße

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