Betrugsanzeige an ein im ausl. ansässigen Ex-Partn

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
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Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)
Betrugsanzeige an ein im ausl. ansässigen Ex-Partn

Hallo,

mein Noch-Ehemann (eingebürgerter Ehemann) lebt wieder in seiner Heimat und ist postalisch nicht zu erreichen.

Da er von mir u.a. viel Geld unter Vorspiegelung falscher Tatsachen "unterschlagen" hat möchte ich gerne eine Betrugsanzeige erstatten.

Jetzt tun sich bei mir folgende Fragen auf:

Kann ich das tun, obwohl sie nicht zugestellt werden kann?

Wenn ja, wenn ich das jetzt tue (während des lfd. Scheidungsprozesses), schade ich mir da selbst und soll ich die rechtskräftige Scheidung abwarten?
Oder hat das gar keinen Sinn in diesem Fall überhaupt so eine Anzeige aufzugeben?

Ausserdem ist er die Ehe nur mit der Absicht eingegangen, die Behörden zu täuschen, sich die Staatsbürgerschaft zu erschleichen. Er ist also ein Heiratsschwindler.Ein Ehewille war bei ihm nie vorhanden (habe ich leider vor lauter Arbeit nicht rechtzeitig gemerkt).

Was kann ich tun oder was muss ich tun?

Danke

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6 Antworten
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#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

selbstverständlich können Sie eine Strafanzeige wegen versuchter Unterschlagung stellen. Auf Grund des Scheidungsverfahrens werden die Ermittlungsbehörden sicherlich die Anschrift Ihres Ehemannes ermittels können.

Jedoch ist es fraglich, ob eine solche Anzeige sinnvoll ist. Eine derartige Anzeige regelt nur die strafrechtliche Seite, d.h. den Anspruch des Staates.

Falls Sie eine Rückzahlung anstreben, müssen Sie zivilrechtlich gegen Ihren Ehemann vorgehen. Auf Grund des Scheidungsverfahrens sollten Sie allerdings seine Anschrift kennen.

Viene Grüße

Nervin

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#2
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,
ich kenne die Anschrift meines Mannes leider nicht, deshalb dauert die Scheidung ja schon so lange und das Gericht kann die Anschrift auch nicht feststellen. Das wird auf anderem Wege geregelt.

Eine Rückzahlung des Geldes werde ich nicht erreichen können, da es kein Abkommen mit diesem Land gibt und auch keine Auskünfte erteilt werden. Es betrifft nur die strafrechtliche Seite, auch die Erschleichung seines "Passes".

Oder macht der Staat das alleine?

Ich hätte nur den Vorteil, dass wenn diese Sache gelingt, dass er nicht mehr nach Deutschland kommen könnte und dass der Gerechtigkeit genüge getan wird. Mehr nicht.

Danke


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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Strafverfolgungsbehörden des Auslandes, welches es auch immer ist, sind gar nicht zuständig. Täter wie Opfer sind deutsche Staatsangehörige, der Tatort ist D - da besteht lediglich in D eine Zuständigkeit.

@ TE,

was die "Erschleichung eines Passes" angeht: Vergessen Sie eine diesbezügliche Anzeige. Eine Scheinehe ist stets eine beiderseitige Sache - Sie zeigen sich damit also selbst an. Betrug können Sie natürlich zur Anzeige bringen, aber da der Mann für die dt. Behörden nicht greifbar ist, macht das wenig Sinn. Auch Ihre Hoffnung, er könnte dann nicht mehr nach D kommen, ist trügerisch - schließlich verjährt Betrug schon nach 5 Jahren.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

die Strafverfolgungsbehörde des ausl. Staates würde von mir gar nichts entgegennehmen, den dort war die Ehe nicht eingetragen. Von der Seite ist sicher nichts zu erwarten.
Was die Ehe betrifft, so ist sie von meiner Seite aus keine Scheinehe gewesen, da habe ich mir nichts vorzuwerfen, ich bin einem ausgeklügelten Betrug unterlegen, den ich erst bemerkte, als ich schon mittendrinnen stand. Den Schaden hatte bisher, in fast 6stelliger Höhe, alleine ich.

Ich will nur nicht, dass er je wieder deutschen Boden betritt.

Wenn ich dort im Ausland was "anzetteln" würde, ginge ohne "Bakschisch" gar nichts und sie würden mich am Ende als Frau nicht ernst nehmen und nochmals abzocken. Das ist mir zu aufwendig und riskant.

Danke für die Antworten.


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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Natürlich kann man in Deutschland Strafanzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft wird jedoch nur tätig werden, wenn Tatort und/ oder Wohnort Deutschand sind. Sonst nicht.

Bei dem nicht deutschen Staat dürfte es unerheblich sein, ob man nach dortigem Recht verheiratet ist oder nicht. Es soll auch Straftaten geben, die zwischen Unverheirateten passieren.

Ob dort die Ermittlungen aufgenommen werden, das richtet sich nach dortigem Strafrecht.

wirdwerden

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