Bewährungswiderruf / Auflagen nicht erfüllt

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lexxxo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiderruf / Auflagen nicht erfüllt

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir noch ein wenig weiter helfen. Habe ein Bewährungswiderruf bzw- verlängerungsbescheid bekommen. 2 1/2 Jahre Bewährung. Ich habe als Auflagen 200 Std. gemeinnützige Arbeit bekommen, die ich seitens meiner finanziellen Möglichkeiten nicht machen konnte. Das ganze zog sich zweimal hinaus und ich bekam immer wieder eine Chance die Stunden bis zu einem gegebenen Termin abgeleistet zu haben. Die Termine zur Bewährungshelferin habe ich, ausser einmal, regelmäßig wahr genommen. Nach über einem Jahr jetzt nun der widerruf. Habe ich noch irgendeine Möglichkeit, die Richterin zu überzeugen bzw. umzustimmen, das eventuell die Bewährungszeit verlängert wird. Oder habe ich damit ins Schwarze getroffen und muss meine Zeit absitzen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Ich habe als Auflagen 200 Std. gemeinnützige Arbeit bekommen, die ich seitens meiner finanziellen Möglichkeiten nicht machen konnte


Wie ist das denn bitte zu verstehen?

quote:
Das ganze zog sich zweimal hinaus und ich bekam immer wieder eine Chance die Stunden bis zu einem gegebenen Termin abgeleistet zu haben

quote:
Habe ich noch irgendeine Möglichkeit, die Richterin zu überzeugen bzw. umzustimmen, das eventuell die Bewährungszeit verlängert wird


Hier solltest Du vielleicht mal selbst überlegen, warum man Dir diesmal glauben sollte, dass Du Deine Stunden machst.

Es stimmt mich bedenklich, zu sehen, wie oft offenbar die Bewährungsauflagen schulterzuckend abgetan werden und wie erschrocken die Betroffenen immer wieder sind, wenn das nicht dauerhaft klappt.



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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Ich habe als Auflagen 200 Std. gemeinnützige Arbeit bekommen, die ich seitens meiner finanziellen Möglichkeiten nicht machen konnte


Wie meinen? Die Stunden müssen ja nicht durch Sie bezahlt werden ;)

quote:

Das ganze zog sich zweimal hinaus und ich bekam immer wieder eine Chance die Stunden bis zu einem gegebenen Termin abgeleistet zu haben.


Was ja sehr entgegenkommend ist.


quote:
Oder habe ich damit ins Schwarze getroffen und muss meine Zeit absitzen?


Wenn der Widerruf bereits rechtkräftig ist, müssen Sie die Strafe absitzen. Ansonsten, wenn er noch nicht rechtskräftig ist, können Sie Beschwerde einlegen und müssen begründen warum, der Widerruf nicht rechtmäßig war. Allerdings sehe ich aus dem Sachverhalt heraus keinen Grund.


quote:
Habe ein Bewährungswiderruf bzw- verlängerungsbescheid bekommen.


Wiso "bzw. Verlängerungsbescheid"? Sie schreiben doch, es ist ein Widerruf???

Was ist es denn nun genau?

Vielleicht erst mal nur die Anhörung zum beabsichtigien Widerruf?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 05.01.2011 15:46

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#3
 Von 
Lexxxo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht beides drin Bewährungswiderruf/verlängerung. Ich denke mal die Entscheidung steht dahin noch offen. Ich weiß auch das Sie mir sehr entgegen kam und ich dumm/faul genug war das nicht zu tun. Aus der Erkenntnis bin ich jetzt schlauer, nur leider zu spät. Die Anhörung ist am 21.1. also hätte ich noch Möglichkeiten was dagegen zu tun, das ich nicht 2 Jahre ins Gefängnis muss. Nur ist die Frage was ich tun könnte um die Richterin umzustimmen... :(

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#4
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Du könntest zum Beispiel anfangen, die Stunden abzuleisten.

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#5
 Von 
Lexxxo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde das jetzt noch funktionieren? wenn ich das auf eigene Faust mache und am besten den Leiter von dort mit zum Gericht nehme und er das sagt das ich die grad mache?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Ich denke, es ist jedenfalls das Einzige, was überhaupt noch funktionieren kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Der Leiter wird vermutlich besseres zu tun haben, als Sie zum Gericht zu begleiten. Eine entspr. Bescheinigung wird es aber auch tun.

Wenn Sie die Stunden danach aber wieder schleifen lassen, wird es zum Widerruf kommen. Das muß Ihnen klar sein.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
Lexxxo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich dann die Stelle nehmen die mir das Gericht vorgeschrieben hatte, oder da ich ja nicht erschienen bin, eine neue suchen? Und was würde ausserdem noch gut funktionieren? Ich will auf nummer sicher gehen, weil ich das was ich bisher erreicht hab nicht wieder aufgeben muss...

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Sollte ich dann die Stelle nehmen die mir das Gericht vorgeschrieben hatte,


Wenn man Sie dort noch nimmt, wäre das ganz sinnbringend, da dann nicht nochmal eine förml. Zuweisung fällig ist, sondern ggf. nur erneuert werden muß. Sprechen Sie mal mit Ihrer Bewährungshelferin. Die ist für solche Probleme da.

quote:
Und was würde ausserdem noch gut funktionieren?


Nichts. Und ob das funktioniert, ist ja auch noch nicht sicher. Wie schon gesagt: Warum sollte die Richterein Ihnen glauben, dass Sie nun plötzlich die Stunden zuverlässig machen und nicht nur so lange, bis der Widerruf erst mal wieder vom Tisch ist.

quote:
Ich will auf nummer sicher gehen, weil ich das was ich bisher erreicht hab nicht wieder aufgeben muss...


"Nummer Sicher" gibt es in dem Fall nicht. Sie haben die Gründe für einen Widerruf erfüllt. Ob das Gericht ausnahmsweise noch mal davon absieht, wird sich halt zeigen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#10
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
MamaVon Drei
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Freund hatte seine Stunden auch nicht gemacht es waren auch 200Stunden oder 1000Euro er sitzt nun in Haft.

nun Rafft er was er drausen hat.weil dort bist du ein NICHTS halte dir das vor augen !

soltest du noch eine Chance bekommen mach deine Stunden oder zahle sie in kleinen raten ab.
dort wird dir ALLES GENOMMEN !


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