Bewertung imaterielle Vermögenswerte GmbH Gründun

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
wasallesrechtist
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewertung imaterielle Vermögenswerte GmbH Gründun

Ein Musiklehrer (ML) hatte vor einigen Jahren eine Geschäftsidee, wie er Musikunterricht über das Internet erteilen kann. Er setzt diese Idee um, und schreibt dafür eigene Kurse. Die Idee selbst ist nicht patentrechtlich zu schützen, aber durch die selbst geschriebenen Musikkurse erwirbt der ML ein Urheberrecht. Die Idee ist relativ erfolgreich. Er steigert seinen Umsatz jährlich um etwa 20%. Im letzten Jahr machte diese Idee ca. 12.000 Euro Umsatz, und einen Gewinn nur knapp darunter. ML ist Kleinunternehmer i.S. UStG, und möchte diesen Status so lange es geht beibehalten. Er deckt seinen Lebensunterhalt mit zusätzlichem Musikunterricht, den er persönlich erteilt. Nun droht ihm, seinen Status als Kleinunternehmer zu verlieren. Er überlegt sich, die Urheberrechte an diesen Kursen, über Lizenzrechte an eine Kapitalgesellschaft auszulagern, und sich die Erträge daraus über Dividenden zurückkommen zu lassen. Frage: Gibt es irgendwelche Faustregeln, wie Lizenzrechte bei einer GmbH-Gründung als Eigenkapital zu bewerten sind, oder bleibt ML nur der Umweg über die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), bei dessen Namenszusatz ML sich schon die Haare sträuben?

Dankeschön!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger wirtschaftlicher Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.

Insbesondere da hier auch einen steuerrechtliche Prüfung und vertraglichen Vereinbarungen erstellt werden müssen.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Gründungen mit Sachmittel ist ein Bumerang der im Konkursfall zurückkommt. Gründe lieber eine 1 Euro UG aus Barmittel.

Ich bin jetzt nicht sicher, ich habe aber vor einiger Zeit gelesen das die Finanzbehörden dann von einem Konzern reden und die Umsatzsteuerbefreiung flöten ist.

Man sollte ins Auge fassen eben kein "Klein"-unternehmer mehr zu sein

Aus Erfahrung: Tricksen bei Kleingeld lohnt nicht, hat man mehr kann man einen Trickser bezahlen, dem man dann, wenn man erwischt wurde die Schuld geben darf - solange man sitzt :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Desweiteren ist mir der Vorteil nicht ganz klar.
Denn der Aufwand für die GmbH ist der gleiche, ob man nun nur die Rechte dorthin 'verkauft' oder gleich alles unter einen Dach anbietet.





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Der Vorteil ist das er als Kleinunternehmer die Musikstunden ohne MWST berechnen kann. Also 19% billiger, als ein echter Unternehmer der 19% abführen muss.

Aber das wird so nichts

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich bin nicht das Steuergenie, habe aber das starke Gefühl, das das Finanzamt bei der Konstruktion den Kleinunternehmerstaus aberkennen könnte.


Eventuell mal bei den Kollegen im Steuerforum erfagen?





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