Folgendes ist passiert: eine Neuhundebesitzerin möchte einen Hund erwerben. Da es ihr Traum ist, mit den Hund an Hundeausstellungen teilzunehmen, ist sie bereit, auch mehr Geld auszugeben, als üblich. Hauptsache sie bekommt ein Tier, mit dem das Möglich ist. Die Lieblingsrasse ist ermittelt, im Internet wird gelesen. Bis man auf eine Züchterseite kommt, die mit „Championverpaarung" und „FCI" wirbt. Sie kauft einen dort Hund für 2500€; deutlich mehr, als Handelsüblich. Der Hund wird monatelang teuer trainiert. Als sie jedoch 10 Monate später das erste mal eine Ausstellung besucht, wird sie disqualifiziert, das der Hund nicht über FCI Papiere verfügt. Sie verklagt den Züchter und verliert in erster Instanz. Da die Eltern des Hundes FCI Papiere haben, hätte der Züchter mit seinen Angaben „ aus FCI Verpaarungen „ nicht gelogen. Da der Züchter jedoch nicht ordnungsgemäß über den VDH ( verband für deutsches Hundewesen)seine Hunde züchtet r, verfügen die Nachkommen nicht über Papiere, die zum Start auf Hundeausstellungen Berechtigten. Die Hundebesitzer fühlen sich arglistig getäuscht. Besteht eine Chance noch weiter zu machen
Bewusste Täuschung oder eigene Doofheit?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Hmm, was genau ist denn das Ziel? Den hund zurückgeben? Meiner Meinung nach ist es überhaupt nicht klar, ob der Hund, wäre er denn FCI zertifiziert, überhaupt ein Gut oder Sehr Gut oder Hervorragend bekommen hätte... der Stammbaum sagt ja immer noch nichts über die Güte des einzelnen Hundes aus, wenn es um Prämierungen geht
Man kann nichts einklagen, was man eventuell hätte kriegen können oder auch nicht. Das einzige könnte vielleicht sein, einen Preisnachlass zu erwirken oder ggf die Rückgabe des Hundes.
Das Ziel wäre Schadensersatz. Zum Beispiel für das unnötige Training, was sie für den Hund bezahlt hat. Es ging ihr nicht darum, Preise mit den Hund zu holen, dass schaffen meist sowieso nur die Profis. Es ging ihr explizit darum, an solchen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Du musst dazu wissen: das betreiben unzählige Menschen einfach als Hobby. Die haben Spaß dran, dort zu sein, mit anderen Freunden der Rasse dort zu sitzen und zu plaudern usw. Außerdem war natürlich der Hund zu teuer. Der normale Preis dieser Hunderasse beträgt 1200€. Die Differenz zwischen den erhöhten Kaufpreis, der sich ja zweckgebunden erklärte und einen normalen Kaufpreis.
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Dafür hat man einen trainierten Rassehund. Sehe ich nicht als Schadensersatz an.ZitatZum Beispiel für das unnötige Training :
Da keine arglistige Täuschung für mich zu erkennen ist, sehe ich das auch hier keinen Schaden und demnach auch keinen SchadenersatzZitatDie Differenz zwischen den erhöhten Kaufpreis, :
Mir ist unklar inwieweit das ohne Wettbewerbsteilnahme nicht möglich sein sollte.ZitatDie haben Spaß dran, dort zu sein, mit anderen Freunden der Rasse dort zu sitzen und zu plaudern usw. :
Nein, man hat keinen Rassehund. Man einen Hund, der vom offiziellen Status her ein Mischling ist. Aber Danke, dann habe ich verstanden: man darf betrügen wie man will, solange sich Käufer finden, die doof genug sind zu zahlen, ist es in Ordnung. Danke für die rechtliche Unterterstützung.
ZitatSie verklagt den Züchter und verliert in erster Instanz. Da die Eltern des Hundes FCI Papiere haben, hätte der Züchter mit seinen Angaben „ aus FCI Verpaarungen „ nicht gelogen. :
Das Gericht hat doch festgestellt, dass kein Betrug vorliegt?!?Zitatman darf betrügen wie man will :
ZitatZum Beispiel für das unnötige Training, was sie für den Hund bezahlt hat. :
Wenn man ein spezielles Training beginnt, ohne sich die notwendigen Papiere zubesorgen oder die Eignung des Hundes zu prüfen, dürfte das Mitverschulden wohl bei 100% liegen. Was in der Regel zu 0 EUR Schadenersatz führt.
ZitatDa die Eltern des Hundes FCI Papiere haben, hätte der Züchter mit seinen Angaben „ aus FCI Verpaarungen „ nicht gelogen. :
Stimmt. Nur weil das Tier aus FCI Verpaarungen stammt, muss das nicht bedeuten das das Tier auch FCI konform ist.
Mangelhaftes Wissen auf seiten des Käufer führt dann durchaus dazu, das keine Ansprüche erwachsen können.
Hier wäre es sicherer gewesen den Kaufvertrag noch hilfsweise wegen Irrtums anzufechten.
Ersatz für "nutzlose Aufwendungen" (z.B. unnötiges Training) hätte es aber auch dann nicht gegeben.
Hallo Frau Stressfrei, die Neuhundebesitzerin wird für 2500 € keinesfalls einen Mischling, sondern einen Rassehund mit Abstammungsnachweis gekauft haben. Nur wurde dieser nicht vom VDH ausgestellt, sondern von einem anderen Zuchtverband. Diese Dissidenzverbände sind in der Regel über den UCI organisiert, so dass sie hier immer noch die Möglichkeit hat an Hundeausstellungen teilzunehmen.
Hunde muß man nicht ordnungsgemäß über den VDH züchten, man brauch nur die nötigen Papiere um an Ausstellungen teilnehmen zu können. Das letzte Wort in der Fragestellung trifft zu.
Ich würde dasThema jetzt gern Beenden und bitte um Schließung.
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