Hallo,
"Jurist" darf sich doch jeder nennen oder wie ist das? Die Bezeichnung ist ja nicht geschützt? Gibts da irgendwas zum Nachlesen?
Wie siehts mit dem Begriff "Wirtschaftsjurist" aus?
Danke!
Bezeichnung "Jurist" ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Bezeichnung Wirtschaftsjurist bezeichnet einen FH Abschluss im Bereich Wirtschaftsrecht (vgl. www.wirtschaftsjurist.org).
So darf sich also m. E. nur nennen, wer ein solches Studium absolviert hat.
Auch als Jurist darf man sich m. E. im Geschäftsverkehr nur bezeichnen, solange das nicht irreführend ist. Wer also über keinerlei juristische Ausbildung verfügt wird, auch wenn der Begriff jurist nicht an eine bestimmte Ausbildung geknüpft ist, u. U. Schwierigkeiten bekommen.
Gruß
Rpfl.
(Jurist)
Hmmm aber der (studierte) Wirtschaftsjurist nennt sich (nach dem erfolgreichen Studium) ja "Diplom-Wirtschaftsjurist(FH)". Darf man sich trotzdem nicht so nennen?
Wie siehts mit dem Begriff "Jurist" für einen Jura-Studenten aus? Wie wäre das bei einem Wirtschaftsrecht-Studenten?
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@rechtspfleger
Ich sehe das auch so, dass Jurist kein geschützter Begriff ist; die Verwendung aber natürlich nicht irfühend eingesetzt werden darf. Genau so sehe ich die Sache aber auch in Bezug auf den Begriff "Wirtschaftsjurist". Anders wäre es, wenn man dem Begriff einen Zusatz wie etwa "Dipl./Diplom" und/ oder "(FH)" zufügt, weil dann - erst dann - auf eine entsprechende wirschaftsrechtliche Ausbildung hingewiesen wird, oder ? Auch die Bezeichnung "Verwaltungsjurist" bezeichnet doch im allgemeinen Sprachgebrauch nur den im Verwaltungsrecht tätigen Jurist. Bezeichnet dann nicht der Begriff "Wirtschaftsjurist" schlicht den im Wirschaftsrecht tätigen Juristen ?
Besten Gruß
D. Lamottke
@RA Lamottke
Ein im Verwaltungsrecht tätiger Rechtsanwalt würde wohl nicht die Berufsbezeichnung "Verwaltungsjurist" führen, zumindest ist mir das bisher nicht untergekommen.
Das ein wirtschaftlich ausgerichteter Jurist diese Bezeichnung als eher umgangssprachliche Tätigkeitsbeschreibung verwenden könnte will ich nicht in Abrede stellen, aber bei einer Verwendung z.B. im Briefkopf oder bei einer Unterschrift hätte ich durchaus bedenken.
Bei einem mit z. B.
Lamottke
Wirtschaftsjurist
unterzeichneten Schriftsatz würde ich schon von einem Dipl. Wirtschaftsjuristen und nicht von einem wirtschaftsrechtlich ausgerichtetetn Rechtsanwalt ausgehen.
Anders, wenn der Bezeichnung Wirtschaftsjurist noch die Angabe Rechtsanwalt oder ass. jur. o.ä. beigefügt wäre.
Dann wäre es wohl zweifellos als eine Beschreibung des Tätigkeitsfeldes zu sehen.
Gruß
Rpfl.
--- editiert vom Admin
Guten Tag,
ich sehe dieses nicht so. Juristen sind diejenigen, die das erste Staatsexamen erfolgreich absolviert haben. Volljuristen sind diejenigen, die das zweite Staatsexamen erfolgreich bestanden haben.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
@roenner
Damit folgen Sie aber einer i. ü. nicht, oder nur selten vertretenen Auffassung.
Auch der schon benannte "Dipl. Wirtschaftsjurist" darf sich z.B. als Jurist bezeichnen,
od4er ein anderes Beispiel:
Anlässlich einer Rede stellte der NRW_Justizminister klar, dass auch Rechtspfleger Juristen sind.
Die Verwendung der Bezeichnung Jurist ist also bei weitem nicht auf die Absolventen des 1. Jur Statsexamens an einer dt. Universität beschränkt.
Gruß
Rpfl.
Guten Tag "Rechtspfleger",
ein Jurist ist eine rechtskundige Person, die ihre Rechtskenntnisse durch das Studium der Rechtswissenschaft und durch Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen nachgewiesen hat. Der Begriff des Juristen ist von Land zu Land verschieden. In Deutschland gilt als Volljurist, wer durch das Bestehen zweier Staatsprüfungen die Befähigung zum Richteramt und zum höchsten Verwaltungsdienst erlangt hat. Die erste Staatsprüfung (Referendarexamen) schließt sich an das Studium der Rechtswissenschaft an, die zweite (Assessorprüfung) an den juristischen Vorbereitungsdienst, in dem alle Juristen in der Rechtspraxis ausgebildet werden. Wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, kann als Jurist in jedem Berufszweig tätig werden, z. B. als Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Jurist in der öffentlichen Verwaltung oder Wirtschaft. In Österreich ist Jurist, wer das rechtswissenschaftliche Studium erfolgreich absolviert hat, in der Schweiz ebenfalls.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
---
@roenner
quote:
ein Jurist ist eine rechtskundige Person, die ihre Rechtskenntnisse durch das Studium der Rechtswissenschaft und durch Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen nachgewiesen hat.
Können Sie diese Rechtssauffassung belegen?
quote:
In Deutschland gilt als Volljurist, wer durch das Bestehen zweier Staatsprüfungen die Befähigung zum Richteramt und zum höchsten Verwaltungsdienst erlangt hat. Die erste Staatsprüfung (Referendarexamen) schließt sich an das Studium der Rechtswissenschaft an, die zweite (Assessorprüfung) an den juristischen Vorbereitungsdienst, in dem alle Juristen in der Rechtspraxis ausgebildet werden.
Völlif unbestritten.
Über die Verwendung des Begriffs "Volljurist" bestehrt m. E. auch überhaupt kein Streit.
Ausgangsfrage war die Frage nach dem Schutz der Bezeichnung "Jurist".
Und hier ist mir keine Rechtsnorm bekannt, die die Verwaendung dieser Bezeichnung auf Personen beschränkt, die ein erstes Staatsexamen Jura vorweisen können.
gruß
Rpfl.
Ich bezeichne mich auch oft als Pianist. Habe das nie studiert. Wäre das dann auch strafbar?
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"Wer sündigt, schläft nicht!"
Hey Roenner, alles klar?
Ich bin übrigens auf Rechtspflegers Seite...
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"><(((º> "
Guten Tag,
dies ist eine Definition des Begriffes "Jurist". Schauen Sie doch mal im Internet.
Zwar ist der Begriff kein rechtlich geschützter Titel, wird aber auch in der Gesetzessprache (zB Juristenausbildungs-Gesetz) nur für den umfassend ausgebildeten Juristen gebraucht.
Hallo Hank,
danke, mir gehts gut. Und wie gehts dir? Was macht das Lernen?
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
---
Was genau meint denn "umfassend ausgebildet"? Ein Jura-Student nach dem erfolgreichen Abschluss mit 2 Staatsexamen? Schon der Student an sich?
Und wie sieht das mit Wirtschaftsrechtlern (auch Studenten) aus?
Da stellen sich mir doch schon einige Fragen.
Das unbefugte Führen von Berufs
bezeichnungen ist (im Gegensatz zu Amts- und Dienstbezeichnungen sowie akademischen Titeln) nur in ganz bestimmten Fällen nach § 132a StGB
strafbar. Dazu gehören etwa die Berufsbezeichnungen Arzt, Zahnarzt, Wirtschaftsprüfer, Apotheker und auch der Rechtsanwalt. Allerdings ausdrücklich nicht der "Jurist" oder "Volljurist". Wenn sich etwas in einem bestimmten fachlichen Sprachumfeld eingebürgert hat, heißt es ja noch lange nicht, daß andere Gebräuche strafbar wären. Und daß "Jurist" dem Rechtsanwalt "täuschend ähnlich" sei (§ 132a Abs. 2 StGB
), kann man wohl auch nicht behaupten.
Analoger Fall: Wann darf sich jemand "Chemiker" oder "Mathematiker" nennen (wohlgemerkt nicht verbunden mit akademischen Graden wie "Diplom-Chemiker" usw.)? Nach Ablegung des Diploms? Oder schon des Vordiploms? Reicht ein abgebrochenes Studium aus, und wieviel Semester muß dann der "Chemiker" bzw. "Mathematiker" absolviert haben? Ist nicht auch ein Chemielaborant mit langjähriger Berufserfahrung "Chemiker", d.h. jemand, der eingehende Kenntnis von und Erfahrungen in der Chemie hat? Natürlich wird auch da z.B. in der chemischen Industrie ein bestimmter Sprachgebrauch üblich sein, aber daraus dann eine Täuschungsabsicht oder eine Strafbarkeit zu folgern, scheint mir doch ein bißchen gewagt.
-- Editiert von fix am 04.11.2004 10:20:00
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