Bezichtigungs wegen Betrugs, weil ich ein Aquarium angeblich mit fehlender Beleuchtung verkauft habe

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
detti9746
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezichtigungs wegen Betrugs, weil ich ein Aquarium angeblich mit fehlender Beleuchtung verkauft habe

Hallo

Ich habe in den ebay Kleinanzeigen ein gebrauchtes 54L Aquarium zum Verkauf für 12,- € inseriert gehabt.

Mein Text aus dem Inserat:
"Ich verkaufe hier ein 54L Aquarium mit Deckel im sauberen aber gebrauchten Zustand. Natürlich ist es absolut dicht.
60cm Breit x 30cm Hoch x 30cm Tief
Mit schwarzer Abdeckung.
Nur an Selbstabholer in PLZ Ort.
Verkauf von privat ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme."


Am 09.01.2018 meldete sich ein Herr, der mir sogar 15,- € bieten würde, wenn ich es ihm vorbeibringen würde, ich sagte zu und brachte es ihm direkt.
Er gab mir seine Telefonnummer, seinen Nachnahmen und seine Anschrift.

Um 11:50 war ich bei ihm persönlich. Ich klingelte, er ließ mich herein und bat mich das Aquarium auf seinen Küchentisch zu stellen. Er begutachtete das Aquarium NICHT, sondern erzählte mir stattdessen, wie sehr er unter seinem eingegipsten Bein leide und er das AQ persönlich dadurch ja nicht abholen konnte, und dass es Leute wie mich ja nur selten gäbe, die es persönlich vorbeibringen.
Er gab mir direkt die 15,-€ und er verabschiedete mich wieder. Er schaute sich das AQ NICHT an!

15 Minuten später schrieb er mich über die Kleinanzeigen wieder an, und meckerte, es wäre ja gar kein Licht am AQ vorhanden!
Ich antwortete, ja das stimmt, es stand aber davon auch nichts im Inserat!
Er schrieb, es wäre eigentlich immer eines bei Aquarien dabei, und dass man es deswegen JA NICHT zuschreiben müsse.
Ich antwortete erneut, dass trotzdem kein Licht dabei wäre, da ich es auch nicht dazu geschrieben habe.
Er hätte beim Bringen doch von allen 6 Seiten das Aquarium begutachten können!

So ging das dann weiter, und endete darin, dass er mir um 15:05 folgendes schrieb: "viel spaß noch beim betrügen".
Ich blieb die ganze Zeit höflich und versuchte ihm zu erklären, dass selbst beim Aquarstikfachhandel XXXX 500m von seinem Standort entfernt, Aquarien ohne Beleuchtung verkauft werden, da es bei gebrauchten nämlich NICHT selbstverständlich ist, dass eine Beleuchtung dabei.
Er hat auch vorher NICHT nach Details zu dem Aquarium gefragt, sondern es "einfach nur haben wollen".

Wie Sie am Inseratstext sehen, habe ich es lediglich mit schwarzer Abdeckung verkauft. Von einer Beleuchtung war NIRGENDS die Rede. Auf dem Foto ist davon auch nichs zu sehen, als von viel Glas und einer schwarzen Abdeckung.


Meine Fragen: Er will mich heute anzeigen...... die Frage ist habe ich ein Problem? Gibt es den Tatbestand der Bezichtigung des Betrugs oder nennt man das heute einfach falsche Verdächtigung? Sowas wird, wenn ich es polizeilich anzeigen würde, sehr wahrscheinlich nicht vollends verfolgt, sondern eher wegen fehlendem Interesse der Öffentlichkeit eingestellt oder?

http://fs1.directupload.net/images/user/180111/bvja4xsp.png
http://fs5.directupload.net/images/user/180111/cayqp7be.jpg

-- Editiert von detti9746 am 11.01.2018 12:44

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von detti9746):
Er will mich heute anzeigen...... die Frage ist habe ich ein Problem?


Nö, das Geschilderte interessiert keinen, ist rein zivilrechtlich. Wenn der Querulant das anzeigt, kommt eine Vorladung. Da kann man hingehen und sagen, dass das alles Quark ist.



-- Editiert von Tasti123 am 11.01.2018 12:56

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Gibt es den Tatbestand der Bezichtigung des Betrugs oder nennt man das heute einfach falsche Verdächtigung? Weder noch - es glaubt ja daran, daß es Betrug ist. Eine falsche Verdächtigung kann man aber nur vorsätzlich begehen (er weiß, daß Sie kein Betrüger sind, und behauptet das Gegenteil). Wie Tasti123 schon schrieb, wird da nichts rauskommen - mangels Tatbestand wird man das wohl gar nicht aufnehmen. Aber irgendeine "Gegenanzeige" wäre ebenfalls sinnfrei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 31x hilfreich)

Zivilrechtlich. Selbst wenn die Polizei die Anzeige aufnimmt wird diese wohl von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch beim Zivilrecht ist fraglich ob eine "Beleuchtung" Bestandteil des Vertrages wurde. Anzeige am besten ausdrucken und mal aufheben.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Wovon ist denn das Kabel, welches im Deckel endet?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wovon ist denn das Kabel, welches im Deckel endet?


Wow. sehr gut aufgepasst würde ich sagen. :respekt:

Und deti, eine durchaus berechtigte Frage, wenn das erste Bild Teil des Angebotes war.

Berry

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Der Käufer kann erwarten, dass er das bekommt was inseriert wurde. Hier wurde ein Aquarium ohne nähere Beschreibung inseriert. Da keine Defekte angegeben wurden muss man davon ausgehen, dass alles voll funktionsfähig ist. Da ein Kabel zu sehen ist kann man auch von einer vorhandenen Beleuchtung ausgehen. !!!Beleuchtung!!! Nicht Leuchtmittel!!!
Ich würde also in jedem Fall erwarten, dass eine Beleuchtung vorhanden ist. Ein darin enthaltenes funktionierendes Leuchtmittel würde ich nicht unbedingt erwarten.

Signatur:

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#7
 Von 
detti9746
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe, das zu sehene Kabel ist das Problem.
Das gehört aber zu einem Temperaturfühler für das Heizungsthermostat, das in nächster Zeit unter Putz verlegt werden soll. Es hat mit dem Aquarium nichts zu tun!

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von detti9746):
Verstehe, das zu sehene Kabel ist das Problem.


Eventuell, es lässt eben Intrepretations- / Spekulationsspielraum zu, wo das hinführen kann siehst Du ja grade. ;)
Ob es tatsächlich zum Problem werden kann....., es ist zumindest nicht unmöglich.
Online werden die Teile tatsächlich ausschließlich inkl. Beleuchtung verkauft, daher kann man den Herrn schon verstehen,
das der Laden bei Dir um die Ecke die ohne verkauft ist ein kleiner Punkt für Dich.

Was will der Käufer denn überhaupt?
Das AQ zurückgeben, eine Lampe auf Deine Kosten, einfach nur meckern.....?

-- Editiert von spatenklopper am 12.01.2018 10:23

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

hier mal ein paar Worte eines "alten" Aquarianers.

Wenn man etwas kauft, kann man durchaus erwarten soweit nicht anderst angegeben, den normalen Standartumfang eines benannten Teiles zu erwerben. (Diese Abdeckungen werden von Werk ab NICHT ohne Beleuchtung verkauft) Eine solche Abdeckung ist standartmässig auch gleich die Aquarienbeleuchtung. Wenn dem nicht so ist, muss man das schon anggeben, den nwie gesagt, der K kann hier schon einnormales Produkt mittlerer Güte erwarten, zumindest aber den standartmässigen Zustand in dem diese vom Werk ausgeliefert werden (mit Beleuchtung).

Womit ich dich aber beruhigen kann, Beztrug ist das nicht, aber eine Zivilrechtssache kann das schon werden.

Ich sehe das Ganze schon als einen Mangel an, nicht nur aufgrund des Kabels auf dem Bild (welches man wirklich als normales Kabel einer solchen Abdeckung ansehen kann, bzw ansehen muss).

Ich würde eher das Gespräch mit dem K nochmal suchen und irgendwie eine einvernehmliche Lösung suchen...

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