Bilder von (halbnackten) Kindern auf Internetseite

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mightymike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Bilder von (halbnackten) Kindern auf Internetseite

Hallo Zusammen,

mit dem Fall von Sebastian Edathy kommen auch bei den Seitenbetreibern viele Fragezeichen auf. Steht einer Benutzung von Bildern auf Internetseiten von Bäderbetrieben, Freizeitbädern und Schwimmhallen , die badende Kinder und Jugendlichen (in Badehose) abbilden, irgendeine Norm/Gesetz entgegen? Es geht nicht um Urheberrecht - die Bilder sind alle Rechtmäßig erworben, es geht mir alleine um die Darstellung der badenden Kindern an sich.

Vielen Dank.

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-- Editiert mightymike am 07.01.2015 12:34

-- Editiert mightymike am 07.01.2015 12:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Auschlaggebend ist das "Recht am eigenen Bild"
Bei Kindern müssen die Erziehungsberechtigten einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Der Schwimmverband bzw. Landessportbund NRW hat eine Infobroschüre im Angebot:
http://archiv.swimpool.de/news/download/120625-Recht-am-eigenen-Bild.pdf


Spannend wird es wenn ein abgebildetes Kind volljährig wird. Dann dürfte auch das Veröffentlichungsrecht automatisch erlöschen, wenn der junge Erwachsene das verlangt.






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#2
 Von 
mightymike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort,

die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist mir bekannt, vielmehr gehts es
mir um die Darstellung an sich. Ich habe auch keine Norm gefunden, die dieses regelt.
Allerdings meine ich irgendwo gelesen zu haben (die Quelle habe ich leider nichtmehr im Kopf), dass es diesbezüglich ein neues Gestz geben wird. Vielleicht weiss einer mehr.

Vielen Dank.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Wenn du damit Sexualstraftats-spezifische Gesetze meinst: nein.

Ein Gesetz dazu soll zwar in Planung sein, dürfte allerdings wohl kaum so zu formulieren sein, daß es die beabsichtigte "moralisch begründete" Bestrafung von "denen, die das sexuell erregt" erreicht. (Wobei ich das auch bei der "Anscheinspornographie" gedacht habe und überrascht wurde...)

Denn die Abgrenzung von legitimen Veröffentlichungen dieser Art wird wohl schwierig (man könnte wohl nur gewerbliche Veröffentlichungen verbieten), und auch legitime zu verbieten dürfte zu weit gehen, das wäre IMO für das BVerfG ein zu großer Schritt in Richtung Freiheitseinschränkung. Das wäre so wie "Heavy Metal verbieten, weil es ein paar Leute angeblich zu Amokläufen anregt".

-- Editiert NinaONina am 12.01.2015 17:28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mightymike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank Nina,

genau in diese Richtung gehen auch meine Gedanken. Also erstmal ausatmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Das Verbot soll in Richtung der sogeannten "Posing-Fotos" gehen.
Normale Fotos sollten davon ich tbetroffen sein.

Das Gesetz ist aber noch im "Rohbau".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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