Binäre Optionen

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Geltendmachung von Ersatzansprüchen und Schadensersatz

Derzeit sind auf dem Markt eine Vielzahl von Anbietern für binäre Optionen tätig. Praktisch alle Broker haben gemeinsam, dass diese ihren Sitz in Zypern, in Großbritannien oder sogar auf weit entlegenen Orten wie bspw. Samoa haben. In einigen Fällen werden die Anleger von binären Optionen von den Handelshäusern per Telefon, E-Mail oder Skype kontaktiert, und zu konkreten Handelsgeschäften angehalten. Diese Geschäfte führen weit überwiegend zu erheblichen Verlusten für die Anleger, und dürften grundsätzlich auch genehmigungspflichtig durch die deutschen Aufsichtsbehörden (bspw. BaFin) sein. Nicht immer zu Unrecht wird einigen unseriösen Anbietern in diesem Zusammenhang Betrug in Hinblick auf die nachteilige Kursstellung vorgeworfen. Zu den Anbietern von binären Optionen zählen etwa ITrader, CMC Markets, Anyoption, IQOption, 24Option, Option888, FX24, Zoomtrader, Plus500, . 

Schlupflöcher in der europäischen Regulierung

Roman Podhorsky
Partner
seit 2015
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
48153 Münster
Tel: 0251 97447543
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E-Mail:
Börsenrecht, Kapitalmarktrecht, Aktienrecht, Kreditrecht
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Antwortet: ∅ 12 Std. Stunden

Oftmals dürfte mit der konkreten Kontaktaufnahme durch die Broker, und darauf folgende konkrete Handlungsempfehlungen bestimmte Trades zu tätigen im rechtlichen Sinne eine Anlageberatung vorliegen. Insbesondere die Anbieter von binären Optionen mit Sitz in Zypern verweisen lediglich darauf, dass eine Regulierung durch die zypriotische Aufsichtsbehörde CySec erfolgen würde. Tatsächlich ist diese Behörde zumindest in Hinblick auf die Erstattung von eingezahltem und bestehendem Guthaben durchsetzungsstark.

Ersatzansprüche in Deutschland

Soweit Anlegern Verluste aufgrund der Anlageberatung durch Mitarbeiter der Broker für binäre Optionen entstanden sind, dürfte die Zielsetzung des Anlegers zunächst darin liegen, einen Gerichtsstand in Deutschland zu begründen. Viele Anbieter von binären Optionen betreiben in Deutschland Niederlassungen, aus denen der Verkauf ihrer Produkte beworben wird. Falls es geschädigten Anlegern gelingt, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass eine Anlageberatung aus Deutschland per E-Mail, Telefon oder Skype betrieben wird, dürfte auch ein deutsches Landgericht in Hinblick auf Ansprüche auf die Erstattung der vorgenommenen Einzahlungen zuständig sein.

Kein Handel an der regulierten Börsenplätze

In fast allen Fällen erfolgt keine ausreichende Kennzeichnung der Tatsache, dass der Anleger nicht an den Börsen selbst handelt, sondern vielmehr einzig gegen den Broker seine Geschäfte tätigt. Folglich ist der Verlust des Kunden spiegelbildlich der Gewinn des Anbieters für binäre Optionen. Alleine dieser Umstand dürfte dazu führen, dass vorgenommene Trades rückabzuwickeln sind, und dem Anleger entstandene Verluste zu erstatten sind.  

Beweismittel sammeln – Außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten

Anbieter von binären Optionen sind vorrangig in den Fällen verhandlungsbereit, in denen die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts droht. Geschädigte Anleger, die die Erfahrung eines Totalverlustes ihrer Einlage gemacht haben, sollten sich in diesem Falle rechtlich vertreten lassen. Insbesondere in den Fällen, die eine fehlerhafte Anlageberatung ausreichend dokumentiert ist, bestehen durchaus gute Erfolgschancen zumindest einen Teil der Einlagen erstattet zu bekommen.

Gerne können Sie mich hinsichtlich einer individuellen Beurteilung Ihres Falles ansprechen.

Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky
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