"Böswillige" Schenkung

21. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Peter Trautmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
"Böswillige" Schenkung

Eine Schenkung eines Hauses isst mehr als 10 Jahre vergangen, als er Erbfall eintritt.
Diese Schenkung / Überschreibung wurde an ein Kind vorgenommen und zwei andere Kinder gingen ohne Grund leer aus.
Die Schenkung wurde aus Wut auf die anderen Kinder von dem Vater vorgenommen. Die Schenkung wurde geheim gehalten. Mit dem Erbfall wurde diese Tatsache bekannt.

Besteht eine Möglichkeit, auf diese Schenkung im Rahmen des Pflichtteilsrechts zuzugreifen - bigt es dazu Rechtsprechung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wenn seit der Schenkung mehr als zehn Jahre vergangen sind, kann man leider nichts mehr machen. Sicher ist es schockierend, erst beim Tod der Mutter oder des Vaters davon zu erfahren, aber verpflichtet, die Kinder über die Schenkung zu unterrichten, ist niemand.
Allerdings würde ich mich erkundigen, wie die Schenkung vonstatten gegangen ist. Wurde sie notariell beurkundigt, oder "nur" handschriftlich vorgenommen? War es eine Schenkung von Todes wegen, oder war sie damals sofort wirksam? Wurde das Niesbrauchrecht oder das Wohnrecht behalten? In all diesen Fällen könnte es eventuell einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geben.

Viele Grüße

Isa

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#2
 Von 
Birgitt Pieper
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

böswillige schenkung im wege vorweggenommener erbfolge, was ist mit pflichtteil ? Es gibt nur 2 Töchter.
Kann mir jemand weiterhelfen?

M.f.G.

Birgitt Pieper

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Sie müssen alle Dokumente durch den Fachmann genau prüfen lassen, sie haben schließlich auch nichts zu verschenken, wenn es um soviel geht. Eine "Schenkung" ist noch lange keine Schenkung, es kommt auf den Inhalt an! Ob die 10-Jahresfrist abgelaufen ist, muss auch anhand der Dokumente geklärt werden...

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

sollten ihre eltern sich ein lebenslanges nießbrauchrecht am haus eintragen haben lassen und im haus gewohnt haben, fällt nach BGH-Rechtsprechung eventuell das haus als vermögen zum nachlass zurück

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
klaus1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe die interessanten Texte gelesen.

Gibt es jemand, der zu dienem Thema mehr weiss? Habe Ihr links o. ä. ?

Vater hat mich als uneheliches Kind ausgeschlossen, in dem er das Haus überschrieben hat. Ist 13 Jahre her. er hat dort das Rehct zu leben und tut dies auch also "normaler" Nutzer und verfügt wie ein Eigentümer (Umbauten etc.)

Danke, KB

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