Bohrlöcher in Fliesen und Wänden

10. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Marc Bauer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bohrlöcher in Fliesen und Wänden

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob der Mieter auch in Fliesen bohren darf um eine Lampe über dem bereits installierten Spiegel aufzuhängen (Spiegel war bei Einzug ebenso vorhanden wie die zur Beleuchtung notwendigen Kabel)? Falls ja, muß der Mieter bei Auszug die gebohrten Fliesen ersetzen? Falls nein, was wäre die rechtliche Grundlage?
Was muß der Vermieter als Verschleiß akzeptieren, bzw. was ist diesbezüglich mit den Mietzahlungen abgegolten?

Vielen Dank an alle, die mir Auskunft geben können.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

wenn die Kabel liegen, müssen Sie als Mieter natürlich auch eine Lampe anbringen können.
Das für eine fachgerechte Anbringung Bohrlöscher nötig sind ist selbstverständlich.
Wenn sie die Löscher nicht in die Fugen setzen können, dann dürfen sie auch in die Fliese selbst bohren.
Ein solches Bohrloch ist dann auch kein Verschleiß der Mietsache sondern Voraussetzung für den vertraglich geschuldeten Gebrauch der Mietsache - eine Lampe gehört nun mal über einen Badspiegel.

Der Vermieter kann beim Auszug nur dann Ersatz für die "Bohrlöscher" verlangen, wenn sie mehr als nötig gebohrt haben - unsachgemäß gebohrt haben oder die Fliesen dabei zerstört haben.

Also, vorm Bohren lieber 3mal Messen ob das Loch auch an der richtigen Stelle sitzt und einen guten Borhrer nehemen, dann kann auch nichts schiefgehen :-)

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