Brandopfer

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
stihl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Brandopfer

Hallo an die Gemeinde, vor 1 Monat brannte meine Wohnung aus und es kam zu einem menschlichen wie materiellem Schaden.
Hier meine Frage:

Ein Fotograf der Feuerwehr gab Bilder meiner Brandgeschädigten Wohnung an die Presse weiter, die diese (insgesamt 23 Bilder) online veröffentlicht haben. Ist das erlaubt? Es handelt sich um meinen privaten Bereich.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Sinngemäß aus Feuerwehrmagazin 6/2011 (ohne Gewähr für Richtigkeit)

quote:
"Von öffentlichen zugänglichen Straßen, Wegen, und Plätzen darf grundsätzlich ungeschränkt fotografiert werden. Das gilt auch für den Fall, dass von einem öffentlich zugänglichen Standort aus ein privates Grundstück oder Haus abgebildet wird. Dabei gilt die Perspektive des normalen Fußgängers"Soll heißen: Von draußen darf die Feuerwehr und andere ohne Probleme (nur nicht durch Löcher in Hecken, über Zäune, etc., der normale Fußgänger eben) fotografieren, da die Privatsphäre nicht geschädigt wird. Innenaufnahmen dürfen nur mit dokumentierter Genehmigung fotografiert und mit zusätzlicher Genehmigung veröffentlicht werden. Sollte allerdings ein flüchtiger Beweis (z.B. Beschädigung Eigentums Dritter) für etwas existieren, darf die Feuerwehr ein Foto machen und muss es gesichert verwahren.


-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 09.01.2012 22:13

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen