Hallo an die Gemeinde, vor 1 Monat brannte meine Wohnung aus und es kam zu einem menschlichen wie materiellem Schaden.
Hier meine Frage:
Ein Fotograf der Feuerwehr gab Bilder meiner Brandgeschädigten Wohnung an die Presse weiter, die diese (insgesamt 23 Bilder) online veröffentlicht haben. Ist das erlaubt? Es handelt sich um meinen privaten Bereich.
Brandopfer
9. Januar 2012
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Frage vom 9. Januar 2012 | 20:17
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Brandopfer
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#1
Antwort vom 9. Januar 2012 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Sinngemäß aus Feuerwehrmagazin 6/2011 (ohne Gewähr für Richtigkeit)
quote:
"Von öffentlichen zugänglichen Straßen, Wegen, und Plätzen darf grundsätzlich ungeschränkt fotografiert werden. Das gilt auch für den Fall, dass von einem öffentlich zugänglichen Standort aus ein privates Grundstück oder Haus abgebildet wird. Dabei gilt die Perspektive des normalen Fußgängers"Soll heißen: Von draußen darf die Feuerwehr und andere ohne Probleme (nur nicht durch Löcher in Hecken, über Zäune, etc., der normale Fußgänger eben) fotografieren, da die Privatsphäre nicht geschädigt wird. Innenaufnahmen dürfen nur mit dokumentierter Genehmigung fotografiert und mit zusätzlicher Genehmigung veröffentlicht werden. Sollte allerdings ein flüchtiger Beweis (z.B. Beschädigung Eigentums Dritter) für etwas existieren, darf die Feuerwehr ein Foto machen und muss es gesichert verwahren.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 09.01.2012 22:13
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