Bussek&Mengede Zahlungsaufforderung

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Bussek&Mengede Zahlungsaufforderung

Hallo,
auch ich habe die Zahlungsaufforderung der Kanzlei Bussek&Mengede erhalten.

Alles fing mit einer kostenpflichtigen Nummer an. Diese Nummer hat mir mein Telefonanbieter nicht in Rechnung gestellt. Worauf ich einen Mahnbescheid von der Nexnet GmbH erhielt. Diese Rechnung (von ein paar Euro) habe ich gleich bei Nexnet beglichen und dachte es hat sich damit erledigt.

Wochen später kam ein neuer, höherer Rechnungbetrag von Nexnet. Mit der Aufforderung innerhalb von 2 Tagen zu zahlen. Diesem Mahnbescheid habe ich natürlich widersprochen, mit Anwalt gedroht und eine Kopie des Kontoauszuges sowie einen Einzelverbindungsnachweis der Bank, an die Herren geschickt.

Diesen Brief hat Nexnet wohl nicht in Kenntniss genommen und gleich ihre Rechtsanwaltkanzlei Bussek & Mengede eingeleitet!!! Neue Gesamtforderung: 63,46€ !!!

Was mich aber an dem Neuen Mahnbescheid von Bussek&Mengede verwundert, ist die unechte und kopierte Unterschrift. Ist damit der Mahnbescheid nicht ungültig?
Wie soll ich weiter vorgehen? Nochmals widersprechen? Den Brief ruhen lassen und weitere Mahnungen kassieren?

Ich weiß es gibt schon einige Themen über diese Firma, aber ich konnte noch keine erfolgreiche Vorgehensweise rauslesen.

Was soll ich tun?


Edit: Übrigens wurde mir eine Zahlungsfrist bis zum 05.01.2010 gesetzt. Da der Bescheid aber genau an diesem Tag im Briefkasten lag, kann ich theoretisch die Rechnung nicht mehr begleichen?! Das ist alles sehr komisch!



-- Editiert am 07.01.2010 16:18

-- Editiert am 07.01.2010 16:19

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo Prydza,

1. Da du den ersten Betrag beglichen hast, hast du zumindest eine offene Forderung beglichen.

2. Lass dir über die angebliche zweite Forderung einen Verbindungs/Vertragsnachweis von seiten NexNet zuschicken, denn ohne Vertrag/Nachweis haben sie auch keine Forderung, welche sie eintreiben können.

3. Sollte es ihnen nicht gelingen, diesen Nachweis zu erbringen, so hat sich die Sache sowieso erledigt.

4. Wie hoch war die ursprüngliche Forderung ohne Inkassogebühren der zweiten Rechnung? Denn der Aufschlag seitens des IB scheint mir sehr unangemessen.

5. Eine Frist wird gesetzlich angemessen fingiert, wenn die tatsächliche Frist unangemessen kurz ist. Da dies bei dir der Fall ist, kannst du noch ca eine Woche Fristverlängerung draufschlagen.

6. Fordere eine Vollmacht seitens des Inkassobüros ein, welche bescheinigt, dass sie entweder als Stellvertreter berechtigt ist, die Forderung von NexNet einzutreiben, oder neuer Gläubiger ist.

7. Sollte weder der Verbindungsnachweis seitens NexNet gelingen, noch das Inkassobüro eine entsprechende Vollmacht nachweisen können, so brauchst du dir keine weiteren Sorgen zu machen. Ein eventuell erscheinender gerichtlicher Mahnbescheid sollte aber von dir binnen der vorgeschriebenen Frist (14 Tage) widersprochen werden.

Ich hoffe diese Informationen helfen dir vorerst.

Gruß

David

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#2
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Es wird mit jedem Mahnbescheid immer der gleiche Verbindungsnachweis angegeben. In dem Fall die Rechnung vom 12.10.2009 der Betrag von 8,38€ meine Rechnungsnummer sowie Buchungskonto des Telefonanbieters.

Die zweite Mahnung erhielt ich nicht von Nexnet sondern admonitos. In Höhe von 13€ und ein paar Cent. Die Firmen scheinen zusammenzuarbeiten.
http://www.mrnetgroup.com/mrnexnet/home.html --> viel Fachchinesisch, daher für mich nicht seriös!

Auch das Inkassobüro Bussek & Mengede arbeiten mit nexnet GmbH laut Internetrecherchen zusammen. Google spuckt einiges über das Unternehmen aus.

Also den Nachweis über mein Telefongespräch haben die ja, da mit jedem Mahnbescheid der Nachweis mit drauf ist, ich warte jetzt auf den gerichtlichen Mahnbescheid und widerspreche ihn unverzüglich. Kommen mit dem gerichtl. Mahnbescheid weitere Kosten auf mich zu?

Und soll ich auf den aktuellen Mahnbescheid von Bussek&Mengede antworten?


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-- Editiert am 07.01.2010 18:29

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#3
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich verstehe nicht ganz, wie ein und die selbe Verbindung auf einmal teurer werden kann? Wenn du die erste Rechnung bezahlt hast, dann können doch überhaupt keine offenen Forderungen mehr bestehen..? Also wenn du das erste Mal bezahlt hast, würde ich zukünftige Post getrost ignorieren.
Von einem geirchtlichen Mahnbescheid geh ich nicht aus, denn höchstwahrscheinlich sind die Forderungen unbegründet. Nebenbei ist eine Zahlungsfrist von zwei Tagen schlichtweg lächerlich und unangemessen. Sollte doch ein Mahnbescheid kommen, widersprechen. Die versuchen natürlich jetzt Druck zu machen und durch "Drohbriefe" einzuschüchtern.

Gruß

David

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#4
 Von 
prydza
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Richtig! Die Rechnung habe ich schon beim ersten Mal bezahlt. Nur die wollen es anscheinend nicht akzeptieren. Und schicken mir weiterhin Mahnungen. Nur wie weit kann es noch gehen? Meine Beweise habe ich ja. Einzelverbindungsnachweis der Bank sowie Kontoauszug.

Ich hoffe dass die mit Ihren Drohbriefen am Ende auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Sobald sich was neues ergibt, werde ich berichten.

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#5
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Wochen später kam ein neuer, höherer Rechnungbetrag von Nexnet. Mit der Aufforderung innerhalb von 2 Tagen zu zahlen. Diesem Mahnbescheid habe ich natürlich widersprochen


Liebe prydza ,

du sprichst immer von Mahnbescheiden.
Du meinst aber ganz bestimmt nur Mahnungen und das ist ein grosser Unterschied !
Mahnungen kann dir Bussek&Mengede viele schicken , Mahnbescheide aber nur 1x .
Ich lese hier heraus das du die offene Forderung hier längst beglichen hattest .
Darum würde ich alle weiteren Mahnungen getrost ignorieren .
Ob du Ihnen widersprichst oder nicht hat auf die folgenden Schreiben des RA eh keinen Einfluss !
Nur halt einem unwahrscheinlichem gerichtlichen Mahnbescheid musst du, sollte er denn kommen, widersprechen.

Zitat:
2. Lass dir über die angebliche zweite Forderung einen Verbindungs/Vertragsnachweis von seiten NexNet zuschicken, denn ohne Vertrag/Nachweis haben sie auch keine Forderung, welche sie eintreiben können.

Das könnte man bestenfalls einwenden aber ob der RA darauf reagiert?
Ich würde es aussitzen.

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 07.01.2010 19:51

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Buchhaltung ist anscheinend hoffnungslos überfordert
Nichts Neues bei Nexnet
Ich würde es ebenfalls aussitzen

lg

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