Cannabis Pflanzen angebaut -> erwischt werden

15. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
freaker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis Pflanzen angebaut -> erwischt werden

Hallo liebe 123recht.net Forumuser...

Ich habe eine Frage...
Mal angenommen ein ehemaliger guter Freund von mir hat 3-6 Cannabis-Pflanzen bei sich zu Hause angebaut. ( Ertragswert ca. 100 Gramm pro Pflanze *weis aber nicht genau da dies nicht gerade mein Fachgebiet ist* :-)
Und sein Nachbar oder jemmand anderes bemerkt dies und informiert die Polizei, diese kommt auch prompt vorbei...

Mit welcher Strafe muss er minimal/maximal rechnen ?

Ort: Reihnland-Pfalz
"Täter" ist nicht vorbestraft, über 18 Jahre alt und hat sich in seinem ganzen Leben noch nie etwas zu Schulden lassen kommen, kommt aus gutem Elternhaus und hat die Deutsche Staatsbürgerschaft *falls diese Details eine Rolle spielen*

Für informative Antworten bedanke ich mich hiermit schon mal im Voraus...

MfG. Freaker

Was mich nebenbei auch noch interessieren würde, ab welchen Vorrausetzungen die Polizei einen Hausdurchsuchungsbefehl bekommt.... müssen da erst handfeste Beweismittel vorliegen oder reicht eine Aussage eines Nachbars oder ähnlich....

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich habe eine Frage bzgl. des Anbaus illegaler Pflänzchen.

Angenommen, jemand wohnt in einem Haus mit mehreren Mitbewohnern (z.B. Eltern, Geschwister) und pflanzt im Garten Cannabis an. Nun kommt aus welchen Gründen auch immer die Polizei vorbei und entdeckt die Pflanze zufällig. Natürlich gibt keiner zu, dass die Pflanze ihm gehört, und auch die Angehörigen machen von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern gebrauch. Mich würde nun mal interessieren, wie die Staatsanwaltschaft diese Straftat jemandem der Familie nachweisen will, sofern auch keiner von den Nachbarn weiss, wer dür die Pflanze verantwortlich ist. Würde es in so einem Fall überhaupt zu einer Anklage kommen?

PS: Sorry, dass ich so einen alten Thread rauskrame bzw. benutze, aber die Überschrift passt und man muss ja nicht immer einen neuen Thread aufmachen, oder?

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn die Umstände darauf hindeuten, daß die Dinger mit 'Wissen und Wollen' z.B. aller WG-Bewohner angebaut wurden, kommt auch durchaus eine Anklage wegen gemeinschaftlichem Anbau in Frage, wobei dann alle Bewohner bestraft würden.

Ansonsten müßte 'im Zweifel' eingestellt werden , wenn sie niemandem zugeordnet werden können.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo

zur ersten Frage:

Vielleicht ein paar Sozialstunden...

zu 2. :grins: jop hatte ich auch mal, in unserem Keller, in einem Raum der keinem zugeordnet werden konnte.

Wir alle drei ( meine Eltern und ich) Aussage verweigert ) und zwei monate später Briefchen mit Einstellung bekommen.

Bei sowas muss man aber darauf achten, dass sich die Pflanzen in einem Raum befinden, der keinem Familien / Wg-Mitglied zuugeordnet werden kann, ansonsten kann der Richter davon ausgehen, das demjenigen die Pflanzen gehören, dem auch der Raum gehört.

Es gibt ja auch Leute, die wissen gar nicht, dass sie was anpflanzen. Die füttern einfach die vögel, mit Nutzhanfsamen. Dabei kann es durchaus schon mal passieren, dass da potente Hanfsamen nicht aufgegessen werden, und anfangen zu wachsen. = Tatbestandsirrtum, weil normalmensch nicht weiss, wie Hanf aussieht und man das eh nur shwer von anderem Unkraut zu unterscheiden kann.

Es gibt ja auch Leute, die wissen gar nicht was sie da anbauen, wenn man zum Beispiel von einem Verwandten, der in Urlaub fliegt oder ähnliches, einige, seinen Angaben nach Tomatenpflanzen anvertraut bekommt, kann normalmensch ja nicht wissen, was er da anbaut.
Ein Richter möchte dann natürlich den namen des Verwandten wissen, den man dann aber nicht sagen muss, weil man nicht einen Verwandten einer Straftat bezichtigen muss.
Diese Leute können sogar noch einige Indizien vorlegen, damit der Richter diese Geschichte nicht mehr als Schutzbehauptung abtun darf, wie Tagebucheinträge, Briefe des Verwandten ect.

Es gibt ja auch leute, die vermieten Zimmer, an nahe Angehörige.
Dadurch wissen diese Leute dann nicht mehr, was in dem Zimmer eigentlich passiert.
Diese Leute achten dann besonders darauf, dass an den Töpfen ect. nicht ihre Fingerabdrücke zu finden sind und sie auch keinen Schlüssel für das vom nahestehenden Verwandten ausgewechselte Schloss in unmittelbarer Nähe haben, was dann wiederrum als Indiz für diede Leute zu werten ist.

Solche Leute gibt es. Die sind aber schon ganz schön ausgebufft und professionell und kommen, wenn sie dann doch überführt werden, jahrelang ins Gefängniss, obwohl sie vorher nur ganz normale Bürger waren... naja


Gehört zu einer Mittäterschaft nicht ein aktives tun? ( in form von giessen ect )

Sagen wir mal, ich weiss, das Hubert aus Münster Hanf anbaut und ich will und weiß das auch, da mache ichmich doch nicht strafbar oder??

Genauso würde ich das auch auf die Wg übertragen.

2 Leute wissen, dass der 3. in der Wg anbaut, wissen und wollen das auch, aber tun halts nichts um diesen bei der Tat zu unterstützen, sondern halten sich komplett raus.
Da ist doch noch keine Mittäterschaft gegeben....

Gruss



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