Chance gewinn von Prozess und schmerzensgeld?

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
roemi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Chance gewinn von Prozess und schmerzensgeld?

Hallo,

folgendes ist am Sonntagnacht passiert:

Ich wollte einen Freund zurück halten, weil der im vorherigen verlauf Streit mit einem typen hatte. Als die beiden diskutierten und ich es sah bin ich hin gegangen, (es standen noch freunde von dem anderen dabei 5-6 leute ca.) habe ihn gerade an der schulter gepackt, wollte ihn zurück ziehen. Dabei bekam er eine flache hand ins gesicht und ich bekamm zwei fäuste ins gesicht. daraus enstanden: Nasenbeinbruch und schwellung im auge, blutung im auge (hämathom), sehe im moment noch verschwommen. 5 tage erstmal krank geschrieben.

ich bin Auszubildender und 19 jahre alt. täter ist bekannt nachdem der sicherheitsdienst diesen aufgegriffen hat.

Meine Fragen:
Kann man da mit einem gewinn rechenen vor gericht?
Und kann man da schmerzensgeld fordern und wenn wie hoch ist die summe ca.?

ich hoffe man kann mit der schilderung was anfangen.
vielen dank schon mal.

Mit freundlichen Grüßen
Marvin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Kann man da mit einem gewinn rechenen vor gericht?


Für das Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Dort sind Sie lediglich Zeuge, haben also mit gewinnen und verlieren nichts zu tun.

Wenn Sie Schmerzensgeld wollen, müssen Sie das entweder zivilrechtlich geltend machen, oder -wenn es zur strafr. Hauptverhandlung kommt- per Adhäsion. Fordern kann man da was man will. Was man bekommt, ist eine andere Sache. Der Schilderung nach wird die Summe m.E. den 4stelligen Bereich nicht unbedingt erreichen. Außerdem ist es immer die eine Sache Schmerzensgeld "auf dem Papier" zugesprochen zu bekommen und die andere, es auch "real" zu bekommen. Wenn der Knabe nicht pfändbar ist, schauen Sie (wenigstens vorerst) in die Röhre und haben ggf. noch die Kosten für das Zivilverfahren am Hals, die zwar grds. der Unterlegene zahlen muß, aber auch hier gilt: Wenn der nicht pfänbar ist, zahlt -zunächst- der "die Musik", der sie auch bestellt hat, also Sie.

Falls Sie rechtschutzversichert sind sieht es besser aus. Wenn der Herr pfändbares Einkommen hat, sieht es noch besser aus.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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