Computerverkauf

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sTy2k
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Computerverkauf

Hallo,

ich habe einem Freund, welcher etwas weiter weg wohnt, meinen alten PC verkauft. Wir beide sind nicht 18, jedoch waren meine Eltern einverstanden und ob seine es waren weiß ich nicht, jedoch hat er mir das Geld überwiesen, wovon ich ausgehe, dass sie es waren.

Es gibt keinen Vertrag und alles lief mündlich ab.


Das Problem ist, dass er den PC nicht ans laufen bekommt und sein Freund da war und gesagt hat der PC wäre schlecht und das Geld nicht wert. Da habe ich gesagt, dass ich ihm vorher ja die Daten gegeben habe und er hätte rechachieren können. Außerdem müsste mein alter PC besser sein als seiner.

Er droht mir jetzt mit einer Anzeige, wenn ich ihm sein Geld nicht wiedergebe, jedoch ist das Geld schon längst weg, da ich mir meinen neuen PC davon finanziert habe.

Der PC läuft, jedoch habe ich ihm eine CD nicht beigelegt, welche er sich jedoch im Internet herunterladen könnte. Außerdem würde ich ihm dabei helfen!

Was denkt ihr würde bei einer Anzeige passieren?

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14 Antworten
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#2
 Von 
sTy2k
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich denke er ist mit dem PC nicht so zufrieden, wie er dachte. Eine Täuschung ist ausgeschlossen, da er den Computer bekommen hat, mit allen richtigen Komponenten.

Er würde dann wahrscheinlich anklagen, dass seine Eltern nichts davon wussten und deshalb der Vetrag nichtig ist. Gibt es den vielleicht irgendetwas was man daran machen kann, denn das Geld ist für den Kauf meines neuen Computers schon weg.

Wenn es sein eigenes Konto war, tritt dann nicht der Taschengeld-Paragraph inkraft?

-- Editiert von sTy2k am 02.01.2009 00:51

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#3
 Von 
guest123-2145
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
sTy2k
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Glauben Sie, dass falls es zu einer Anzeige kommen würde, sie fallen gelassen wird?

Ich habe ihn nicht betrogen und er muss doch entwerder von dem Konto der Eltern das Geld bezahlt haben oder von seinem eigenen. Das heißt doch entweder haben die Eltern zugestimmt oder der Taschengeld-Paragraph tritt in Kraft.

Das würde doch eigentlich heißen, dass eine Anzeige an der Situtation nichts ändern würde, sprich er besitzt den Computer und ich sein Geld?

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#5
 Von 
guest123-2151
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
sTy2k
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre zahlreichen Antworten, jedoch steht meine letzte Frage immer noch offen.

Ich zitiere noch einmal aus meinem vorherigen Beitrag:

Glauben Sie, dass falls es zu einer Anzeige kommen würde, sie fallen gelassen wird?

Ich habe ihn nicht betrogen und er muss doch entwerder von dem Konto der Eltern das Geld bezahlt haben oder von seinem eigenen. Das heißt doch entweder haben die Eltern zugestimmt oder der Taschengeld-Paragraph tritt in Kraft.

Das würde doch eigentlich heißen, dass eine Anzeige an der Situtation nichts ändern würde, sprich er besitzt den Computer und ich sein Geld?

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Das würde doch eigentlich heißen, dass eine Anzeige an der Situtation nichts ändern würde, sprich er besitzt den Computer und ich sein Geld?
------------------------------------------------

Hier werden von beiden (Verkäufer und Käufer) Strafrecht und Zivilrecht durcheinander gebracht. Das sind aber 2 verschiedene Paar Schuhe.

> Es gibt keinen Vertrag und alles lief mündlich ab.

Also war es ein mündlicher Kaufvertrag (und nicht: *gar kein Vertrag*). Es kommt nun darauf an, was vereinbart war. Wenn vereinbart war, einen funktionierenden Computer zu verkaufen und er funktioniert nicht (bei Gefahrenübergang = Übergabe), dann ist das ein Sachmangel, der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung, das heißt, der Verkäufer muss den Computer ans Laufen kriegen. Schafft er das nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Er könnte sogar Schadenersatz gelten machen, d. h. den Computer reparieren lassen (auf Kosten des Käufers).

> Der PC läuft, jedoch habe ich ihm eine CD nicht beigelegt, welche er sich jedoch im Internet herunterladen könnte. Außerdem würde ich ihm dabei helfen!

War das so vereinbart? Wusste der Käufer, dass er diese CD nicht bekommt? Was ist das überhaupt für eine CD? Wusste der Käufer, dass er selbst den PC "ans Laufen" kriegen musste?

Nur wenn es so vereinbart gewesen wäre, läge kein Sachmangel vor, wenn alles andere an dem Computer funktioniert (so, wie es abgesprochen war).

Das Problem bei einem mündlichen Vertrag ist, dass es u. U. schwer zu beweisen ist, was vereinbart war, wenn es dafür keine Zeugen gibt. Die Beweislast
dafür, dass der Computer nicht wie vereinbart funktioniert, hat der Käufer. Er muss diese Tatsache beweisen.

Auch die Tatsache, dass der Vertrag möglicherweise der Zustimmung der Eltern bedurfte, steht noch im Raum.

Das alles ist Zivilrecht, hat mit "Betrug" erst einmal nichts zu tun. Wenn der Käufer im Recht sein sollte, kann es für den Verkäufer richtig teuer werden, insbesondere, wenn der Käufer einen Rechtsanwalt beauftragt. Im Endeffekt müsste der Verkäufer, falls es zu einem Verfahren vor Gericht kommen und er unterliegen sollte, sämtliche Kosten bezahlen. Fürs Gericht, für den gegnerischen Rechtsanwalt, für den eigenen UND das Geld für den Computer zurückzahlen, sowie möglicherweise Schadenersatz leisten.
--------------------------------------------------------

Davon unabhängig wäre die strafrechtliche Seite (Strafanzeige). Ein Betrug läge z. B. dann vor, wenn der Verkäufer wusste, dass der Computer kaputt war, dies aber verschwiegen hätte, um den Käufer zu täuschen und an sein Geld zu kommen.

Würde nach einer Strafanzeige des Käufers ein Staatsanwalt meinen, es wäre so ODER könnte so gewesen sein, könnte es auch hier ein Verfahren geben, da geht es aber nicht um die Rückerstattung des Kaufpreises, sondern nur um die strafrechtliche Seite selbst.Käme der (Jugend)Richter zu dem Schluss, dass hier ein Betrug vorliegen würde, gäbe es eine entsprechende Strafe.

--------------------------------------------------

Es sind also 2 vollkommen verschiedene paar Schuhe, die nicht miteinander verwechselt werden sollten.






-- Editiert von bogus1 am 02.01.2009 08:59

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#8
 Von 
sTy2k
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

der Computer läuft, dass heißt keiner der Komponenten ist kaputt. Jedeglich die CD's fehlen um die Komponenten richtig nutzen zu können. (Treiber-CD) Er könnte sich diese Treiber aus dem Internet legal von den Herstellerseiten herunterladen, jedoch möchte er das nicht. Außerdem habe ich ihm angeboten die CD's nachzuschicken, womit der Computer dann 100% einsatzfähig wäre. Doch auch hier sagt er, dass er sein Geld zurück haben möchte.

Der Computer besteht aus dem Kompontenten, welche ich ihm auch vorher genannt habe und alles funktioniert einwandfrei.

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#9
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

@sTy2k

Der Rechner läuft eben NICHT einwandfrei, mangels Treiber.

Schick Ihm die fehlenden CD's umgehend hinterher.

Das Argument das er sich die Treiber ja aus dem Internet runterladen könnte iss für'n Ar....

Abdul

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#10
 Von 
sTy2k
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich habe die CD's gerade zur Post gebracht, damit ist der Kaufvertrag doch dann abgeschlossen oder?

Können die Eltern den Kaufvertrag rückgängig machen, obwohl der PC-Kauf schon mehr als eine Woche her ist oder haben sie dazu kein Recht bei einer Summe von 400€?

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#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Können die Eltern den Kaufvertrag rückgängig machen, obwohl der PC-Kauf schon mehr als eine Woche her ist oder haben sie dazu kein Recht bei einer Summe von 400€?

Nein, das hat nichts mit der Summe hier zu tun, sondern damit, dass das Geschäft schon abgewickelt ist.

"Verträge mit beschränkt geschäftsfähigen - Kindern bzw. Jugendlichen - werden
dann wirksam, wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen und die Leistungen erfüllt
sind, wenn also die Übergabe der Ware gegen Zahlung des Kaufpreises erfolgt ist." (Zitat)

http://209.85.129.132/search?q=cache:zIh6t8Tc3AUJ:www.bedv24.de/intern/dokumente/merkblaetter/Taschengeldparagraf.pdf+taschengeldparagraf&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de&client=firefox-a

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#12
 Von 
sTy2k
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

mit anderen Worten ich habe nichts zu befürchten, da sie nichts mehr einklagen können?

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#13
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Zumindest nicht aufgrund des Taschengeldparagraphen. Wenn der Computer nicht dem entspricht, was versprochen wurde, kann da natürlich trotz nachgesandter CD immer noch etwas nachkommen, gar keine Frage. Das kann so kein Außenstehender beurteilen.

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#14
 Von 
sTy2k
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Das auf jedenfall. Ok dann muss ich mir ja jetzt keine Sorgen mehr machen. Vielen Dank!

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