Hallo alle zusammen,
ich wußte nicht, in welchem Unterforum ich posten soll... falls das hier falsch ist, dann bitte verschieben.
Ich habe bei Congstar über die letzten Jahre vier Smartphones gekauft... alle als "Ratenzahlung".
Ich würde die Ratenbeträge, bei denen die Laufzeit noch zwischen 4-20 Monatsraten liegt, gerne alle auf einmal bezahlen.
Congstar sagt, das geht nicht...
Im Congstar Forum steht das jedenfalls so geschrieben. Auch schreibt ein Nutzer bzw. Congstar Mitarbeiter:
...Möglicherweise arbeitet Congstar mit einem Kreditinstitut zusammen, das den Ratenkredit refinanziert. Würde der Ratenkredit vorzeitig abgelöst könnte eine Strafzahlung fällig werden. Dies würde für Congstar unnötige Kosten verursachen.
oder
...ist eine vorzeitige Beendigung auch technisch im System nicht vergesehen.
Aber wenn ich den Kreditvertrag "eingehe", dann sind doch da schon die Kosten eingerechnet... warum ist es denn dann nicht egal, ob ich jetzt noch weiter Raten zahle oder alles durch Zahlung einer Einmalzahlung beende?
Ich zahle doch nicht mehr oder weniger wenn ich jetzt noch 4-20 Monate weiterzahle.. Es bleibt doch die gleiche Summe??
Nun denn, ich habe dann heute eine Email geschrieben und habe nachgefragt, ob ich die vier Ratenzahlungsvereinbarungen durch Zahlung einer Einmalzahlung beenden kann und Congstar antwortet:
Zitat:Sehr geehrter Herr XXX,
wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass unser System eingehende Überweisungen automatisch zuweist. Demnach ist nicht sichergestellt, dass Ihre Überweisung mit einer Handyrate oder eben mit einer Rechnung für Ihre Tarife verrechnet wird.
Wir freuen uns Ihnen zu helfen.
Freundliche Grüße
Ihr congstar Team
Das ist ja jetzt auch keine zufriedenstellende Antwort.
Was könnte Congstar denn machen, wenn ich alle vier "Restbeträge" überweise (jeweils mit Angabe der Rechnungsnummer und Ratenplannummer im Verwendungszweck) - die werden das doch nicht zurück überweisen, oder?
Und auch der Satz, dass nicht sichergestellt ist, wo das Geld dann gebucht wird ist doch Blödsinn, wenn ich es im Verwendungszweck angegeben habe, oder?
Grüße
Tobias
-- Editiert von toschm am 13.02.2018 17:01