DHL leistet erst Schadenersatz und verlangt nun...

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
vince_rocks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)
DHL leistet erst Schadenersatz und verlangt nun...

...das erstattete Geld wieder zurück!

Hallo zusammen,

sorry, aber ich bin stinkesauer auf die DHL und benötige unbedingt euren Rat.

Folgender Sachverhalt:

Im Internet habe ich ein Tauschgeschäft abgeschlossen (Elektronikartikel). Ich habe mein Paket ordnungsgemäß per DHL verschickt.
Nach einigen Tagen meldet sich mein Tauschpartner, dass er noch immer kein Paket bekommen habe. Daraufhin habe ich die Sendung zurückverfolgt und laut Internetrecherche ist dies 2 Tage nach meinem Versand beim Empfänger angekommen.

Also habe ich mal bei DHL angerufen und nochmals nachgefragt, die Hotline bestätigte mir nochmals die Auslieferung und faxte mir den Auslieferungsbeleg, inkl. der Unterschrift des Empfängers, zu.

Nun habe ich mich wieder mit meinem Tauschpartner in Verbindung gesetzt und ihm seine "angebliche" Unterschrift (die ich von DHL bekommen habe) zugemailt. Daraufhin versicherte er mir aber, dass diese weder seine, noch eine Unterschrift eines bekannten Ersatzempfängers sei.

Kurz darauf habe ich einen Schadensersatzschreiben bei der DHL eingereicht, dieses wurde auch recht schnell wieder abgelehnt, mit dem Hinweis auf den Auslieferungsbeleg.

So leicht wollte ich mich dann aber nicht abwimmeln lassen (der Schaden beläuft sich hierbei übrigens auf 350 EUR) und bat meinen Tauschpartner um eine eidesstattliche Erklärung (diese beinhaltet 1. das er kein Paket von DHL bzw. einem Ersatzempfänger erhalten hat und 2. das die Unterschrift auf dem Beleg nicht seine und auch nicht die eines Familienmitgliedes ist ( es wurde übrigens mit dem richtigen Empfängernamen unterschrieben)). In dem Schreiben habe ich der DHL eine 14 tägige Frist gesetzt, sollte bis dahin der Schaden nicht erstattet worden sein, würde ich gerichtliche Schritte einleiten.

Kurz vor ablauf der Frist, wurde der Schadensersatzbetrag auf meinem Konto gutschrieben (passend zu Weihnachten) und am nächsten Tag bekam ich auch einen Brief, der mir bestätigt, dass es der DHL nicht möglich gewesen ist, die Auslieferung zu beweisen.

Na endlich, dachte ich mir! Nach gut 3 monatigem Hickhack habe ich das bekommen was mir zusteht. Aber denkste, eine Woche später (also gestern) flatterte mir nochmal ein Brief der DHL ins Haus (ich ahnte schon böses).

In diesem steht nun, dass sie die Recherchen noch einmal aufgenommen haben und nun beweisen könnten, dass das Paket ausgeliefert wurde. Im Anhang lag dann nochmal der Auslieferungsbeleg bei, den ich schon vor knapp 3 Monaten bekommen habe und den ich quasi mit der eidesstattlichen Erklärung meines Tauschpartner widerrufen habe.

Das Ende vom Lied ist nun, dass ich der DHL den Betrag wieder zurücküberweisen soll (Fristsetzung 14 Tage).

Das kann es doch echt nicht sein. Ich habe das Gefühl, hier wird einfach auf gut Glück versucht, das Geld wieder einzufordern.

Wie geht es nun weiter? Hat das erste Schreiben, worin die DHL zugegeben hat, dass sie die Auslieferung nicht beweisen können, keine Wirkung mehr?

Außerdem belegt DHL die Auslieferung ja wieder mit der Unterschrift des "angeblichen Empfängers", welche mir ja schon lange bekannt war und welche mein Tauschpartner mit der eidesstattlichen Erklärung als gefälscht beurteilt.

Ich kann nun wirklich jeden Rat gebrauchen, wie ich mich in dieser Sache verhalten soll.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruß

Vincent


Wer den Schaden hat...?

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Kann es sein, dass das Paket an einen Nachbarn ausgeliefert wurde? Dann dürfte folgende Seite bzw. deren Links für Dich interessant sein: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=18%20U%20163/06

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#2
 Von 
vince_rocks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein, DHL behauptet, dass sie das Paket direkt an den Empfänger bzw. einem Familienangehörigen ausgeliefert haben. Die Unterschrift lautet auch auf den Nachnamen. Nur wie bereits oben erwähnt, hat der Empfänger kein Paket erhalten und auch niemand aus seiner Familie hat ein Paket angenommen oder irgendetwas unterschrieben.

Nehmen wir mal an, die Unterschrift wurde gefälscht, wie ist dann die Sachlage? Rein theoretisch könnte ja der DHL-Bote das Paket mitgenommen haben oder aber ein Nachbar (ist ein Mehrfamilienhaus) hat mit falschem Namen unterschrieben und das Paket behalten. Das ist ja alles nicht auszuschließen. Für diesen Fall habe ich mir ja auch die eidestattliche Erklärung geben lassen (siehe oben).

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#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Hat das erste Schreiben, worin die DHL zugegeben hat, dass sie die Auslieferung nicht beweisen können, keine Wirkung mehr?

Das schließt ja nicht aus, daß sie es irgendwann doch beweisen können.

Sowas geht sogar bei rechtskräftigen Gerichtsurteilen (also eigentlich dem Irreversibelsten, was es im Recht gibt), wenn man u.U. Jahre nach einem verlorenen Prozeß doch noch an Beweismittel kommt, die die Sache andersherum aussehen lassen können, dann gibt es die Möglichkeit der Restitutionsklage.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Das schließt ja nicht aus, daß sie es irgendwann doch beweisen können.

ist *irgendwann* denn etwa eine Anspruchsgrundlage.


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#5
 Von 
vince_rocks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie seht ihr denn die Sachlage? Macht es durchaus Sinn dagegen vorzugehen oder läuft man damit ins Leere?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

wie, dagegen? dhl will doch etwas von dir ;)

>>>dass sie die Recherchen noch einmal aufgenommen haben und nun beweisen könnten

diesen Beweis sollten sie Dir dann auch erstmal bringen.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> ist *irgendwann* denn etwa eine Anspruchsgrundlage

Nein, natürlich müssen sie den Beweis dann auch schon vorliegen haben und können das Geld nicht mit der Begründung zurückfordern, daß sie den Beweis vielleicht irgendwann mal haben könnten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Also die können auch ohne Grund fordern, die Frage ist ob man der Forderung nachgibt.
Also nächsten werden die Klagen müssen, in diesem Prozess verkündet man dem Empfänger der Ware den Streit. Nach dem Motto entweder DHL oder der Empfänger zahlen die Rechnung. Sollen die sich streiten.

besteht ja z.b. die Möglichkeit das der Empfänger zu Weihnachten 48 Pakete bekommen hat und nun alle als verschwunden gemeldet wurden. Der Briefträger der zustellte konnte sich nach seinem Urlaub genau daran erinnern. Daher der Wandel von DHL .....

K.

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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vince_rocks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Naja, deren Beweis ist der unterschriebene Auslieferungsbeleg. Aber den habe ich schon seit 2 Monaten und auf diesen Beleg bin ich in meinem Schadenersatzschreiben auch eingegangen (inkl. Eidestattliche Erklärung des Empfängers, dass es nicht seine Unterschrift ist).

Sollte ich die Frist jetzt einfach verstreichen lassen und sehen was dann kommt?

>>Also nächsten werden die Klagen müssen, in diesem Prozess verkündet man dem Empfänger der Ware den Streit. Nach dem Motto entweder DHL oder der Empfänger zahlen die Rechnung. Sollen die sich streiten.<<

Aber werde ich dann nicht angeklagt, ich habe den Versand ja auch in Auftrag gegeben?!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Es wird der von DHL verklagt der den Schadensersatz von DHL bekommen hat, also du. Du hast den Schadensestaz ja wohl dem Empfänger gegeben, daher hast du wiederrum einen Anspruch an den Käufer. Je nach dem wessen Schuld das am Schluss ist.

K.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vince_rocks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein das stimmt nicht ganz, es handelte sich hierbei um ein Tauschgeschäft. Dieses kam aber dann nicht zu Stande, da er ja kein Paket bekommen hat.
Also hat er seine Tauschsache einbehalten. Somit habe ich das Geld natürlich auch selbst behalten.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Das spielt doch keine Rolle. Evtl hat er das Paket ja doch bekommen.

Evtl. geht das ganze auch erst man an den Staatsanwalt

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
FlatErik
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Vincent,

ich habe gerade den selben Fall, dass DHL mir den geleisteten Schadenersatz nun zurück fordert.
Dummerweise habe ich dem Käufer das Geld bereits erstattet und somit habe ich schlimmstenfalls die Ware und das Geld verloren.
Wollte mal nachfragen, was aus deiner Geschichte wurde?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß,
FlatErik

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Und du denkst, dass du nach sieben langen Jahren noch eine Antwort von dem TE erhältst?
Ernsthaft?
@ Mods: bitte schließen.

Ich empfehle mich.

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