DIEBSTAHL IN SCHULE

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dedidado
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
DIEBSTAHL IN SCHULE

Hallo liebe Leser,
zuerst einmal möchte ich mich für die Hilfe die hier gewährleistet wird bedanken.

Aber jetzt zum Ernst der Sache:
Der Tocher einer guten Bekannten von mir wurde der Geldbeutel in der Schule aus dem Rucksack geklaut.
Sie meldete es beim Rektor, auch der Polizei. Beide Institutionen verwiesen aber darauf "auch nichts zu tun können"
An der Schule kam es schon häufiger zu solchen Vorfällen, auch zu Gewaltätigkeiten, bei denen der Rektor untätig blieb.
Meine Fragen:

1.)Kann man die Schule haftbar machen, da ja Aufsichtlehrer o.ä vorhanden sein müssen?

2.)Gibt es sonst irgendwelche rechtlichen Schritte um gegen solches Nichstun vorzugehen ??

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

zu 1.) Sicherlich kann die Schule in konkreten Einzelfällen haftbar gemacht werden, wenn der Aufsichtspflicht nicht genüge getan wurde. Aber man kann natürl. nicht neben jeder Schultasche eine Lehrkraft postieren. Ob eine Haftung seitens der Schule gegeben ist, muß -wie gesagt- an den Umständen des konkreten Einzelfalles beurteilt werden.

zu 2.) Die Polizei ist prinzipiell verpflichtet Anzeigen entgegenzunehmen und Ermittlungen zu führen. Wenn diese jedoch eingestellt werden müssen, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, kann man das der Polizei nicht vorwerfen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Dedidado
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank Bob,
geanueres müsste Sie wahrscheinlich mit einem Anwalt besprechen.
Ich weiss nur soviel das es angeblich eine Anweisung gab dass JEDER Lehrer dafür zu sorgen hatte, dass sich niemand im Klassenzimmer befindet wenn Pause ist UND dass die Klassenzimmer IMMER abgeschlossen sein sollten.
Doch gerade dieser Lehrer hatte seit 1 1/2 Jahren keinen Schlüssel mehr und sich auch um keinen mehr gekümmert...
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn solch eine Anweisung existierte, ist es schon sehr gut möglich, daß man den betreffenden Lehrer haftbar machen kann.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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