Moin Zusammen,
mein LG zahlt Unterhalt nach der DT 2007. Wenn ich mich recht erinnere, wurde ein %-Satz festgelegt, damit ist es wohl ein dynamischer Titel, oder??
Als die DT 2008 erschien, gab es ja einen Umrechnungsmodus, aus dem sich kein veränderter Unterhalt ergeben hat, so dass er im letzten Jahr unverändert weiter gezahlt hat.
Aber wie läuft das jetzt mit der DT 2009????
Danke für Hinweise.
Gruß
DT 2009
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hi Camper,
hätte mich doch sehr gewundert, von dir eine Antwort auf meine Frage zu bekommen
Tja, man kennt halt seine Pappenheimer
Dennoch Grüße nach A!
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Hey Mikkian,
Keinen Plan!
Vielleicht bequemt sich unser Höckertierchen mal hierher...
Alternativ könnt ich dir die DDT von 2002 hier reinkopieren.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
Liebstes D.romdear ,
danke, dass du dich für mich vom Sofa bemüht hast. Weiß gar nicht, wie ich das wieder gut machen kann .
Ich werd die Infos mal dem Unterhaltspflichtigen weiterleiten. Der soll ja auch was zu tun haben !
Grüße
--- editiert vom Admin
Yep! Ich weiß! Hab ich damals auffe Gitarre geklampft...
Das warn noch Zeiten.... 83 war's...
Aber zurücktauschen mag ich trotzdem nicht!!!
Yeah, mein Ex hat den neuen Betrag schon schriftlich vom Jugendamt bekommen, darum war er so reizend, als ich ihn gestern noch mal drauf aufmerksam machte. Kriege noch Durchschriften. Wir warten auch noch auf Post. @mikkian: Läuft es bei Euch auch übers JA?
Gruß
Patti
@ Patti: Nein. Titel wurde im Rahmen einer Klage auf mehr KU und Zahlung von EU erstellt. Seitdem hat sie zweimal über einen Anwalt erneut mehr KU gefordert. Aber Papas Ablehnung war offenbar so schlüssig, dass sie es nicht auf eine Klage ankommen lies. "Normale" Anpassungen durch Änderung der DT sind erfolgt. Alles ohne JA.
Grüße
Hallo mikkian,
dann müßt Ihr Euch wohl doch mit der Excel Datei rumschlagen.
Gruß
Patti
Hallo,
nochmal für mich; vielleicht kann mir jemand nochmal folgendes erklären:
es bestehen Titel für meine beiden Kinder
lt. der Regelbetragsverordnung 107 %. Das entspricht einmal
254,- und einmal 309,- €uro.
Es besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
Bisher wurde noch keine Anpassung vorgenommen, muss
ich selbst eine Anpassung vornehmen oder warten bis sich
die Kindesmutter oder das Jugendamt meldet?
Ich habe wirklich keinen blassen Schimmer.
Noch anzumerken wäre, daß ich bei den bisherigen Zahlbeträgen
bereits unter dem Selbstbehalt liege! Wollte aber bisher keinen
Stress machen.
Weiß hier jemand Rat????
Hi Zusammen,
ist vielleicht auch für andere interessant: Lt. JA gilt die neue DT nur,wenn noch kein Titel existiert. Ansonsten bleibt der Alttitel bestehen und wird bei Neuauflage der DT nach der jeweiligen Umrechnungsformel angepasst.
In unserem Fall bekommen die Kids jetzt aufgrund der Kindergeldanpassung 10 € mehr (erschließt sich mir zwar nicht, aber egal...).
Grüße
Und jetzt?
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