DT 2009

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)
DT 2009

Moin Zusammen,

mein LG zahlt Unterhalt nach der DT 2007. Wenn ich mich recht erinnere, wurde ein %-Satz festgelegt, damit ist es wohl ein dynamischer Titel, oder??

Als die DT 2008 erschien, gab es ja einen Umrechnungsmodus, aus dem sich kein veränderter Unterhalt ergeben hat, so dass er im letzten Jahr unverändert weiter gezahlt hat.

Aber wie läuft das jetzt mit der DT 2009????

Danke für Hinweise.

Gruß

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Camper,

hätte mich doch sehr gewundert, von dir eine Antwort auf meine Frage zu bekommen :neck:

Tja, man kennt halt seine Pappenheimer :devil:

Dennoch Grüße nach A!

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hey Mikkian,

Keinen Plan!

Vielleicht bequemt sich unser Höckertierchen mal hierher...

Alternativ könnt ich dir die DDT von 2002 hier reinkopieren. :neck:

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Liebstes D.romdear :) ,

danke, dass du dich für mich vom Sofa bemüht hast. Weiß gar nicht, wie ich das wieder gut machen kann :devil: .

Ich werd die Infos mal dem Unterhaltspflichtigen weiterleiten. Der soll ja auch was zu tun haben :grins: !

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Yep! Ich weiß! Hab ich damals auffe Gitarre geklampft... :rock:

Das warn noch Zeiten.... 83 war's...

Aber zurücktauschen mag ich trotzdem nicht!!!

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#8
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Yeah, mein Ex hat den neuen Betrag schon schriftlich vom Jugendamt bekommen, darum war er so reizend, als ich ihn gestern noch mal drauf aufmerksam machte. Kriege noch Durchschriften. Wir warten auch noch auf Post. @mikkian: Läuft es bei Euch auch übers JA?
Gruß
Patti

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#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Patti: Nein. Titel wurde im Rahmen einer Klage auf mehr KU und Zahlung von EU erstellt. Seitdem hat sie zweimal über einen Anwalt erneut mehr KU gefordert. Aber Papas Ablehnung war offenbar so schlüssig, dass sie es nicht auf eine Klage ankommen lies. "Normale" Anpassungen durch Änderung der DT sind erfolgt. Alles ohne JA.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo mikkian,
dann müßt Ihr Euch wohl doch mit der Excel Datei rumschlagen.

Gruß
Patti

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#11
 Von 
Paul0309
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,
nochmal für mich; vielleicht kann mir jemand nochmal folgendes erklären:
es bestehen Titel für meine beiden Kinder
lt. der Regelbetragsverordnung 107 %. Das entspricht einmal
254,- und einmal 309,- €uro.
Es besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
Bisher wurde noch keine Anpassung vorgenommen, muss
ich selbst eine Anpassung vornehmen oder warten bis sich
die Kindesmutter oder das Jugendamt meldet?
Ich habe wirklich keinen blassen Schimmer.
Noch anzumerken wäre, daß ich bei den bisherigen Zahlbeträgen
bereits unter dem Selbstbehalt liege! Wollte aber bisher keinen
Stress machen.
Weiß hier jemand Rat????

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Zusammen,

ist vielleicht auch für andere interessant: Lt. JA gilt die neue DT nur,wenn noch kein Titel existiert. Ansonsten bleibt der Alttitel bestehen und wird bei Neuauflage der DT nach der jeweiligen Umrechnungsformel angepasst.

In unserem Fall bekommen die Kids jetzt aufgrund der Kindergeldanpassung 10 € mehr (erschließt sich mir zwar nicht, aber egal...).

Grüße

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