Dachfenster beschädigt - Privathaftpflichtschaden

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thomas1306
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachfenster beschädigt - Privathaftpflichtschaden

Hallo,
ich verzweifle gerade...
Meine Familie und ich waren bei Bekannten zu Besuch und ich habe dabei durch zu festes schliessen eines Dachfensters dieses zerbrochen.

Ist das ein Haftpflichtschaden oder wie muss man das genau formulieren?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn ein Fenster durch zu festes Schließen zerbricht, könnte ein Vorschaden vorhanden gewesen sein.
Aber grundsätzlich ist dieser Schaden ein Privathaftpflichtschaden des Verursachers (oder ein Glasschaden des Bewohners, sofern versichert).
Ich würde der Privathaftpflicht mitteilen: "Durch versehentliches Zuknallen des Fensters zerbrach die Scheibe."
Wird sicher reguliert werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-369
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Ist immer eine Frage, wie man das formuliert in der Schadensmeldung.

Wenn man seine eigene Schuld herunterspielt, wie einige Versicherte dies ja immer gern tun, dann zahlt auch keine Haftpflicht.

Also schön bei der Wahrheit bleiben und nicht untertreiben.


Gruß
Harry!

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#4
 Von 
www.zielke.ru
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Sachschaden ganz klar. Sollte die Haftpflicht nicht zahlen, evtl. wenn vorhanden Glasversicherung des Besitzers
einschalten....

der tip von ikarus02 passt wie die faust aufs auge

-----------------
"www.zielke.ru

Alexander Zielke"

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