Darf das mein Nachbar?

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sebii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf das mein Nachbar?

Hallo,
wir wohne im ersten Stock in einem Mehrparteienhaus und wir haben schon seit langem immer mal wieder Streit mit den Mietern unter uns. Jetzt haben sie ohne uns etwas mitzuteilen für ihre Terrasse, die genau unter unserem Balkon ist, so etwas wie ein Wintergarten aus Glas gebaut. Das Dach liegt genau auf Bodenebene von unserem Balkon und die Handwerker und der Mann der Familie sind auf dem Dach rumgestiegen und haben da gearbeitet. Wir dachten erst das sie auf unserem Balkon stehen weil es eben genau die gleiche Höhe hat und haben uns quasi genau auf den Teller geschaut, da wir gerade gegessen haben. Meine frage wäre deshalb ob sie das einfach so dürfen oder was wir dagegen unternehmen können?

zum anderen wollte ich fragen was man machen kann, wenn genau diese Nachbarn drohen unseren Katzen etwas anzutun?
wenn was passiert zählt es ja nur als "sachbeschädigung".

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Seid ihr Eigentümer oder Mieter? Wenn ihr Eigentümer seid, so würde ich die Frage im WEG-Unterforum stellen. So ein Wintergarten ist eine bauliche Veränderung und die ist soweit ich weiß nur mit Genehmigung aller Eigentümer möglich. Wenn ihr Mieter seid, so könntet ihr eurem Vermieter Bescheid sagen. Wobei ich nicht sehe, warum euch der Wintergarten stört. Auf dem Dach des Wintergartens wird der Nachbar sich ja wohl kaum regelmäßig aufhalten.

Zitat:
zum anderen wollte ich fragen was man machen kann, wenn genau diese Nachbarn drohen unseren Katzen etwas anzutun?
wenn was passiert zählt es ja nur als "sachbeschädigung".

Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz wäre es vermutlich auch, sofern sich das nachweisen ließe. Und genau da dürfte das Problem liegen: Ist diese Drohung überhaupt nachweisbar?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum sollte der Nachbar nicht auf seinem Dach stehen dürfen? Das war doch wohl die Frage?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
was man machen kann, wenn genau diese Nachbarn drohen unseren Katzen etwas anzutun?


Kommt drauf an. Gegen eine Drohung an sich gar nichts, weil es keine Bedrohung i.S.d. StGB wäre.
Ist die Drohung hingegen mit einem Junktim verbunden ("wenn... dann..."), kann es sich im Einzelfall um Nötigung oder Erpressung handeln, je nach den Umständen.

"Ich schlage Ihre Katze tot." => nix (da kein Junktim)
"Wenn ich Ihre Katze noch einmal in meinem Garten erwische, schlage ich die tot." => nix (da kein konkretes Handeln oder Unterlassen gefordert wird, auf das kein Anspruch besteht).
"Wenn Sie Ihre Katze nicht in der Wohnung einschließen, schlage ich die tot." => Nötigung
"Wenn Sie mir nicht 100 EUR zahlen, schlage ich Ihre Katze tot." => Erpressung.


-- Editiert von TheSilence am 07.01.2016 12:32

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#4
 Von 
sebii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die antworten,
Zum einen sind wie Mieter und es war sehr unangenehm, dass er auf einmal 2 meter neben uns stand während wir gegessen haben und da es ein Glashaus ist versifft es sehr schnell. Es ist halt einfach nicht schön anzusehen und er kann es nur dann säubern, wenn er darauf steigt. Da er dann direkt vor der Balkontür und dem Fenster steht schaut er uns in die komplette Wohnung und das nimmt uns viel Privatsphäre.
Zudem ist es ein schiefes Glasdach, was so gebaut ist, dass man ohne Probleme auf unseren Balkon kommt.
Im großen und ganzen fühlen wir uns in unserer Privatsphäre gestört und ich würde im zutrauen, dass er auf unseren Balkon steigt wenn wir nicht zuhause sind.
Der Vermieter hält sich übrigens fein aus der Sache raus.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von sebii):

Der Vermieter hält sich übrigens fein aus der Sache raus.

Dann ist die Sache gelaufen, der Eigentümer kann nur dagegen was machen.
<<<<da es ein Glashaus ist versifft es sehr schnell<<<<<
Wie sollte man das bitte verstehen?
Es gibt zig Wintergärten und ich habe selbst einen, und der ist seit 10 Jahren vorhanden.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Wenn dieser Wintergarten objektiv eure Wohnqualität verschlechtern würde, dann wäre gegenüber dem Vermieter eine Mietminderung drin (§ 536 BGB ). Davon würde ich aber nicht ausgehen.

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