Darlehensgebühren jetzt zurückfordern

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Achtung Verjährung: So holen Sie sich Kreditgebühren von Bausparkassen rückwirkend zurück

Der Bundesgerichtshof hat Kreditgebühren von Bausparkassen in einem Urteil für rechtswidrig erklärt. Sie können nun Gebühren bis zum Jahr 2013 zurückfordern.

Viele Bausparkassen haben für die Gewährung eines Darlehens eine zusätzliche Gebührt verlangt, obwohl die Kunden häufig schon eine Abschlussgebühr entrichtet hatten und in der Ansparphase nur niedrige Zinsen verbuchen konnten.

Nach den Ausführungen des Gerichts erhalten die Kunden für die Gebühr keinerlei Gegenleistung, die Gebühren benachteiligen die Kunden daher unangemessen.

Wenn Sie zwischen dem Jahr 2013 und heute eine Darlehensgebühr entrichten mussten, können Sie diese nun zurückfordern.

Ansprüche aus dem Jahr 2013 verjähren jedoch am 31.12.2016, so dass Eile geboten ist.

Sie sollten die Bausparkasse per Einschreiben anschreiben und die Gebühren unter Fristsetzung zurückfordern.

Zahlt die Bausparkasse die Gebühren innerhalb einer angemessenen Frist nicht zurück, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kasse muss dann regelmäßig auch die Rechtsanwaltsgebühren erstatten, wenn Sie sich in Verzug befand.

Bei Fragen zum Versicherungsrecht und weiteren Rechtsgebieten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.