Das Leasing
Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Leasing, Finanzierungsleasing, OperatingleasingWas passiert, wenn der Leasinggegenstand durch einen Dritten zerstört wird?
Fall:
Sie sind begeisterter Motorradfahrer, haben aber nicht die finanziellen Möglichkeiten, sich das Traumvehikel zu kaufen. Da Ihnen dies allerdings keine Ruhe lässt, wird über ein Leasinggeschäft nachgedacht. Kurzer Hand begeben Sie sich zu einer Leasinggesellschaft und aufgrund der guten Konditionen kommt eine Einigung zustande. Ein Leasingvertrag wird geschlossen, in dem u.a. die Vertragslaufzeit, die monatlichen Raten, eine Kaufoption und weitere Einzelheiten vereinbart werden. Aus dem Leasingvertrag geht ebenfalls hervor, dass Sie die Gefahr für den Untergang, die Zerstörung und dergleichen tragen. Die Leasinggesellschaft schließt daraufhin einen Kaufvertrag über das auserwählte Motorrad und lässt es an Sie ausliefern.
Eines Tages übersieht Sie ein Autofahrer und es kommt zu einem Unfall, wobei u.a. das Motorrad völlig zerstört wird. Müssen Sie weiterhin die Leasingraten zahlen oder bekommen Sie diese vom Unfallverursacher ersetzt?
Lösung:
In dem Leasingvertrag wurde vereinbart, dass Sie die Gefahr der Zerstörung der Sache tragen. Aus dem Leasingvertrag sind Sie somit noch zur Zahlung der ausstehenden Raten verpflichtet. Sie können den Unfallverursacher jedoch auf Schadenersatz verklagen. Da Sie allerdings rechtlich nicht Eigentümer, sondern lediglich Besitzer der Sache sind, können Sie von diesem als Schaden nur den Nutzungsausfall geltend machen. Darunter fallen alle Schäden, die Ihnen dadurch entstehen, dass sie das Motorrad nicht nutzen können.
Die Gerichte erkennen die ausstehenden Leasingraten nicht als Unfallschaden an, so dass Sie diese nicht vom Verursacher ersetzt bekommen. Sie müssen also weiterhin die restlichen Leasingraten zahlen. Sie könnten aber als Schaden den Zeitwert für das Motorrad geltend machen, da Sie dem Leasinggeber für die Zerstörung haften. Von diesem Geld könnten Sie dann die Leasingraten begleichen, müssten allerdings damit rechnen, dass dieses Geld nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken.
Ihr Anwalt hilft sicherlich bei der richtigen Geltendmachung der Ansprüche.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Leasing - Worum es geht Seite 2: Das Operatingleasing Seite 3: Das Finanzierungsleasing Seite 4: Die klassische Dreier-Konstellation Seite 5: Häufige vertragliche Vereinbarungen Seite 6: Teil- und Vollamortisationsverträge Seite 7: Unterschied Leasing und finanzierter Kauf Seite 8: Steuerliche Vorteile? Seite 9: Besondere Formen des Leasings Seite 10: Was passiert bei einem defekten Leasinggegenstand? Seite 11: Was passiert, wenn der Leasinggegenstand während der Grundmietzeit zerstört wird? Seite 12: Was passiert, wenn der Leasinggegenstand durch einen Dritten zerstört wird?