Wann braucht man einen Testamentsvollstrecker?
Mehr zum Thema: Erbrecht, Testament Der Testamentsvollstrecker führt den letzten Willen des Erblassers und steht nicht unter der Aufsicht des Nachlassgerichts. Mitunter ist er auch nur zur Verwaltung befugt, wenn der Erblasser dies so bestimmt hat. An Weisungen der Erben ist er nicht gebunden.
Die Ausführung des letzten Willens heißt Verwaltung, Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass sowie Aufteilung des Nachlasses unter die Erben.
Sie sollten eine Vertrauensperson insbesondere dann als Testamentsvollstrecker bestimmen, wenn Auseinandersetzungen unter den Erben zu erwarten sind oder Sie unerfahrene oder minderjährige Erben schützen wollen.
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