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Anwalt zum Festpreis » Datenschutzrecht » EU-DSGVO (DSGVO) und BDSG-neu ab 25.05.2018

Datenschutz im Unternehmen - DSGVO. Was ist zu tun?

Datenschutz im Unternehmen - DSGVO. Was ist zu tun?
Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Europaallee 65, 50226 Frechen, Tel: 02234-914371, Fax: kein Fax
Erbrecht, Kaufrecht, Datenschutzrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 116
Onlineanfragen möglichDatenschutz im Unternehmen - DSGVO. Was ist zu tun? enthält folgende Leistung:

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Überblick
Ausführliches Telefonat zu den neuen Anforderungen der DSGVO im Hinblick auf Ihr Unternehmen und Ihre Homepage / Website (Stichwort: Datenschutzerklärung). So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden. Dies betrifft insbesondere Ihre Homepage und die Datenschutzerklärung.

Daneben besprechen wir ebenfalls Ihre internen Anforderungen, um die Vorgaben der DSGVO in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Kurz gesagt: Was als erste Schritte für Sie zu tun ist!

Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.

Im Anschluss an das Telefonat erhalten Sie dann ein Muster einer Datenschutzerklärung zur eigenen Verwendung für Ihre Homepage sowie aufgrund Ihrer bisherigen Informationen eine Checkliste zur Umsetzung der EU-DSGVO in Ihrem Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) & externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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