Wertminderung KFZ
Ist es richtig, daß man keine Wertminderung bei Steinschlägen geltend machen kann?
Konkret: Defekte Estrichmaschine hat Steine geschleudert auf ein fast neues Kfz (Wert 128.000,- DM) und auf Scheiben, Kofferraum, Seitenteil, Kotflügel, Schweller, Motorhaube, Dach Steinschläge verursacht).
Der Autounfall - Ein Leitfaden für Geschädigte
16. April 2002
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Frage vom 16. April 2002 | 11:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Autounfall - Ein Leitfaden für Geschädigte
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#1
Antwort vom 22. Mai 2002 | 14:13
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo,
es gibt verschiedenen Möglichkeiten einen merkantilen Minderwert geltend zu machen. Z.B. kann man ihn nach dem sog. Hamburger-Modell prozentual vom Reparaturwert des Kfz unter Berücksichtigtung von Alter und Laufleistung geltend machen. Die Frage ist aber wohl ob hier überhaupt eine Einstandspflicht der Betreiberfirma besteht. Dafür müßte man natürlich ein wenig mehr über den Fall wissen.
Für detailliertere Auskünfte bräuchte ich weitergehende Informationen. Sie können sich gerne auch per e-mail oder fernmündlich direkt an mich wenden.
Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach
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