Die Reform von Leiharbeit und Werkverträgen: Ist jetzt alles gut?
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Leiharbeit, Werkvertrag, Bezahlung, Lohn, NiedriglohnsektorGibt es nun gleiche Bezahlung für alle Arbeitnehmer?
Hatte Kanzler Gerhard Schröder in seiner Amtszeit noch stolz frohlockt, dass Deutschland einen rekordverdächtig hohen Niedriglohnsektor auf die Beine gestellt habe, machte sich in den Folgejahren Ernüchterung breit. Blühende Landschaften, wie sie einst Helmut Kohl vorausgesagt hatte, sah Schröder zwar nicht, aber begeistert war er schon von seiner Idee eines erneuerten Arbeitsmarktes. Jetzt hat die große Koalition eine Reform realisiert, die vornehmlich Leiharbeit und Werkverträge betrifft. Ist der Bundesregierung damit der große Wurf gelungen?
Das war wohl nichts. Sowohl die Leiharbeit als auch die Werkverträge haben auf lange Sicht keine Vorteile gebracht, jedenfalls nicht für Arbeitnehmer. Der Großteil der Arbeitgeber konnte sich eher nicht beklagen, aber mit der Reform wird es auch für sie schwieriger. Was als Verbesserung für alle gedacht ist, könnte Andrea Nahles & Co. schon bald auf die Füße fallen.
Was hinter dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) steckt
Eines der schwerwiegendsten Probleme der Leiharbeit ist die unterschiedliche Bezahlung. Verrichten in einem Unternehmen ein fest Angestellter und ein Leiharbeiter die gleiche Arbeit, bedeutet das bisher nicht, dass sie auch gleich bezahlt werden. Der Leiharbeiter musste sich immer mit weniger Geld zufriedengeben. Das soll das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nun ändern.
Allerdings ist die Reform an dieser Stelle eher zögerlich gestaltet worden. Denn das Prinzip “Equal Pay“ - also gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit – greift nicht sofort, sondern erst nach neun Monaten. Wenn in einem Unternehmen ein Zuschlagstarifvertrag gilt, dauert es sogar 15 Monate, bis Equal Pay greift.
Nachteile für Arbeitgeber …
Equal Pay bedeutet für Arbeitgeber einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Rechnet man den zu den höheren Gehaltskosten hinzu, bleibt unterm Strich kaum Motivation übrig, überhaupt Leiharbeiter zu beschäftigen. Und auch die Zeitarbeitsfirmen könnten in Schwierigkeiten kommen. Denn auch sie stehen in der Verantwortung, Equal Pay zu organisieren und genau durchzurechnen, wie sich das in Zahlen auswirkt. Passieren hier Fehler, drohen Konsequenzen, die bis zum Entzug der Arbeitnehmerüberlassung führen können.
… und Nachteile für Arbeitnehmer
Gut gemeint, aber nicht gerade gut gemacht ist die Regelung der Überlassungshöchstdauer. Spätestens nach 18 Monaten, so sieht es das neue Gesetz vor, müssen Leiharbeiter übernommen werden. Mit entsprechenden Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträgen können aus diesen 18 Monaten auch 24 werden.
Man muss kein Prophet sein, um sich auszumalen, wie sich diese neue Regelung auf die Praxis auswirken wird. Um die Übernahme zu umgehen, werden beschäftigte Leiharbeiter einfach nach dem Ende der Frist gegen andere Zeitarbeiter ausgetauscht. Erneut erhöhen sich die Ausgaben für die Verwaltung auf der Seite der Arbeitgeber, erneut haben Arbeitnehmer letztlich nichts von der Reform.
Streikbrecher und Werkverträge
Bislang war es so, dass Unternehmen gern auf Leiharbeiter zurückgegriffen haben, wenn es Ärger wegen Streiks gab. Doch die Aktivierung von Zeitarbeitern als Streikbrecher soll mit dem neuen AÜG endgültig der Vergangenheit angehören. Leiharbeiter sollen jetzt nur noch in Firmen während Streiks eingesetzt werden, wenn sie dabei keinerlei Arbeiten verrichten, die sonst die Streikenden übernommen hätten. Diese Regelung ist ein Zugeständnis an Gewerkschaftsforderungen. Rechtlich allerdings ist diese Auslegung stark umstritten, weil sie – so die Kritiker – einen nicht zulässigen Eingriff in die Parität des Arbeitskampfes darstellt.
In mehr Strenge versuchte sich die Bundesregierung beim neuen AÜG auch bei Werk- und Dienstverträgen. Dort war das Risiko für Unternehmen bisher sehr übersichtlich, denn wenn sich bei einer Prüfung herausstellte, dass es sich beim Werk- oder Dienstvertrag faktisch um eine Arbeitnehmerüberlassung handelte, wurde das Vertragswerk diesem Umstand kurzerhand angepasst. Das soll nun nicht mehr möglich sein, Arbeitnehmerüberlassungen und Werk- und Dienstverträge schließen sich kategorisch aus. So die Theorie.
Allgemeiner Unzufriedenheit
Allein die Tatsache, dass die Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung sich über Monate hinzogen, spricht dafür, dass es eine ganze Menge Gesprächsbedarf gab. Und selbst wenn das AÜG nun endlich auf den Weg gebracht wurde, Enthusiasmus macht sich weder auf der Arbeitgeber- noch auf der Arbeitnehmerseite breit.
Wie bereits oben erwähnt, fürchten Arbeitgeber einen höheren Verwaltungsaufwand, um den neuen Regelungen gewissenhaft nachkommen zu können. Steigt dieser spürbar an und müssen Leiharbeiter künftig besser bezahlt werden, könnte das ganze Modell der Leiharbeit auf der Kippe stehen. Das zumindest befürchten all jene, die das Szenario in besonders dunklen Farben beschreiben.
Doch auch die gewerkschaftliche Seite fühlt sich um wahre Verbesserungen betrogen. Ursula Engelen-Kefer beispielsweise findet, dass das neue Gesetz keine Reform, sondern allenfalls ein „Reförmchen“ sei. Equal Pay beispielsweise ist laut Engelen-Kefer nur dann effektiv, wenn es vom ersten Tag der Beschäftigung an gelten würde. Und auch die Kontrolle von Werkverträgen sieht sie nicht. Immerhin gebe es inzwischen rund 760.000 Werkverträge. Wer also, fragt Ursula Engelen-Kefer, soll ein solches Monstrum kontrollieren?
Es wird sich zeigen, ob das neue AÜG tatsächlich Verbesserungen bringen wird. Und es wird sich zeigen, ob und wie oft Details vor Arbeitsgerichten geklärt werden müssen. Löblich ist die Motivation hinter dem neuen Gesetz zwar allemal, denn in den letzten Jahren ist auf dem Gebiet der Arbeitsmarktes einiges aus dem Ruder gelaufen. Alleine der Glaube daran, dass nun wirklich alles besser wird, fehlt. Auf beiden Seiten. Und das soll schon etwas heißen.
nur equalpay und eine präkaritätszulage könnten das etwas "abfedern"..Dazu kommt noch der absolut unethische/unerhliche umgang mit mitarbeitern durch zeitarbeitsfirmen.
das wichtigste "motivationswerkzeug" der zeitarbeitsfirmen ist die sog. übernahmelüge..
so wird versprochen man könne "übernommen" werden--was aber so gut wie NIE passiert,denn die übernahmequote über alles liegt in 1-stelligen prozentbereich und zudem ausschliesslich bei hohen/höheren qualifikationen-- das böse erwachen kömmt oft zu spät und so ist die motivation eher sehr gering. das wiederum "passt"den firmen nicht, bei denen die mitarbeiter von zaf "eingesetzt" sind...
zudem muss ein zaf mitarbeiter i.r. einen 35 std. vertrag unterschreiben,arbeitet aber 40 std. es werden aber nur 35 std. bezahlt. der rest wandert auf ein zeitkonto das "nichteinsatzzeiten" ausgleichen soll...NUR: das klappt NIE ...sehr sehr oft werden zaf mitarbeiter gezwungen ihren urlaub zu nehmen wenn es keinen "einsatz" gibt.. das ist nicht nur verwerflich, sondern auch illegal...
in toto: zeitarbeit taugt garnichts und ist in D ein "werkzeug" um zaf reich zu machen und die schwachen NOCH mehr auszubeuten...die tarifverträge taugen oft garnichts und sind das papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind...die politik WILL das aber so und so wird sich in D nichts wesentliches ändern, dafür sorgen schon die lobbyisten im bundestag.
die zaf "bescheissen" die mitarbeiter wo es geht und behandeln sie wie rechtlose
bittsteller...
das wird zwar von den zaf immer bestritten,ist aber IMMER die wahrheit..
weniger verdienen als Festangestellte. Ausnahmen bestätigen hier sicher
die Regel.
Aber dass Leiharbeiter in den meisten aller Fälle schlechter gestelt
sind als Angestellte des jeweiligen Unternehmens, das wrden Sie nicht
ernsthaft bestreiten wollen, oder?"