Die Vormieter wollen nicht ausziehen! Was tun?

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
IvanNFZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Vormieter wollen nicht ausziehen! Was tun?

Ich habe einen Mietvertrag ab dem 1.1.09 abgeschlossen. Die Vormieter wollen allerdings nicht aus der Wohnung raus, da ihre Eigentumswohnung noch nicht fertig ist. Ich selber, habe meine Wohnung zum 1.1.09 gekündigt und wohne offiziell nirgendwo, auf der Strasse, nicht offiziell übernachte ich natürlich bei Bekannten. Schlüsselübergabe war zum 2.1.09 geplant. Der Vormieter hat dem Vermieter telephonisch das Treffen abgesagt mit den Worten, er könne nicht ausziehen und bleibt solange in der Wohnung. Ich musste jetzt den Umzugswagen abbestellen und eine Mahngebühr zahlen. Muss noch die Lifertermine von neuen Sachen ändern(auf wann denn eigentlich) Meine Sachen werden bald von neuen Mietern in der alten Wohnung rausgeworfen.
Was kann ich machen? Wer muss die ganzen Kosten tragen? Steht mir eine Entschädigung zu?
Bitte Hilfe, sonst muss ich bald wirklich auf den Bänken im Park schlafen, während die Vormieter ruhig in MEINER Wohnung schlafen und darauf warten bis ihre Eigentumswohnung fertig ist.

Danke für jede Hilfe!
MfG,
Ivan

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das ist natürlich großer Mist, aber ein Problem Deines neuen Vermieters, denn er hat dafür zu sorgen, dass der Vertrag, den er mit Dir abgeschlossen hat, eingehalten wird.

Das heißt, er müsste Dir die Kosten, die Dir entstehen, erstatten, und wenn Du z.B. keine Möglichkeit mehr hast, wo unter zu kommen, sondern in ein Hotel übernachten musst, dann darf er auch diese Kosten übernehmen.

Zur Sicherheit würde ich einen RA aufsuchen und mich gründlich beraten lassen.

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#3
 Von 
IvanNFZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde natürlich versuchen so schnell wie möglich einen Anwalt zu finden. Was ich aber befürchte, dass ich die Kosten für den Anwalt tragen muss.
Ich glaube auch, was aber natürlich nicht sicher ist, dass mein Vermieter den Vormietern hilft, bzw. nicht schnell genug handelt, damit er z.B am 15.01 sagen kann, dass wir die ganze Sache ohne Stress erledigen sollten und ich z.B die restlichen Tage nicht zu bezahlen brauche. Momentan wäre auch die Lösung erst mal gar nicht schlecht, aber ehrlich gesagt bin jetzt dermaßen sauer, dass ich schon ein bisschen mehr für die ganze Geschichte haben möchte als "15 tage umsonst" oder ähnliches.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie schon geschrieben wurde, ist Dein Vermieter Dir gegenüber Schadenersatzpflichtig für zusätzliche Kosten, die Dir jetzt entstehen, z.b. Möbelzwischenlagerung usw.

Gruß
Michael

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#6
 Von 
IvanNFZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sonst hätte ich auch die Frage nicht gestellt)))
Wenn mein Vermieter Morgen eine Räumungsklage einreicht, wie lange bleib ich dann noch in der Lüft hängen?

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#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#8
 Von 
IvanNFZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann doch nicht sein, mit einem rechtswirksamen Mietvertrag auf den Händen?
Ich dachte das funktioniert nur wenn der Vormieter zahlungsunfähig ist, also kein Geld besitzt um sich eine Bleibe zu leisten. Diese Leute haben aber Geld (wenn sie sich eine Eigentumswohnung leisten können), das ist auch der Fakt: Sie HABEN eine Wohnung im Gegensatz zu mir in diesem Moment. Außerdem haben sie selbst die Kündigung der Wohnung zum 1.01.09 geschrieben, also wussten sie 3 Monate im Voraus (ich habe meinen Mietvertrag Anfang Oktober unterschrieben) dass sie zum 1 Januar ausziehen müssen. Sie müssen nicht wegen Zahlungsunfähigkeit ausziehen, sondern weil sie selber es WOLLTEN!

Je weiter das geht, desto dreister kommt mir die Sache vor, und desto ratloser werde ich.

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#10
 Von 
IvanNFZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Solange ihre neue Wohnung nicht fertig ist...
Der Vermieter sprach, wieso auch immer von einer Woche. Aus einer Woche kann ruhig ein ganzes Monat werden. Wer weiß wann die neue Wohnung von den Vormietern fertig ist...

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#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was wäre, wenn Du das Glück hättest, sofort eine andere neue Wohnung zu finden und Du aufgrund dieser Situation fristlos kündigen könntest? Wäre Dir damit mehr geholfen?

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#13
 Von 
IvanNFZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die alte Wohnung ist schon weg, die Nachmieter hatten zum Glück nicht so viele Sachen dabei und meine Sachen stehen noch da.(Nicht nur im Keller sondern auch im Trockenraum).

Ich wohne in Stuttgart und bin Student. Eine Wohnung zu finden ist soooo was von schwer. Diese Wohnung habe ich 4 Monate lang gesucht. Dazu kommt noch das Maklerproblem. Eine Wohnung zu finden ohne 1300 an den faulen Makler zu zahlen ist fast unmöglich. (Ich hab's geschafft) Also kommt ein Wechsel nicht in Frage.

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#14
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Die Situation ist natürlich für alle Beteiligten sehr ärgerlich, nicht nur für den TE.
Aber wie hier schon gesagt, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig für alle Kosten, die dem TE aufgrund des Vertragsbruchs des VM entstehen.
Dieser kann sich die Kosten natürlich von den Noch-Mietern wiederholen (und diese sich evtl. von ihrer Baufirma).
Also wenn Zwischenlagerung der Möbel erforderlich wird, dann zwischenlagern und die Kosten von der nächsten/ersten Miete abziehen (VM natürlich über den Grund der reduzierten Miete informieren). Und wenn es dir bei deinem Kumpel zu eng wird und du das Geld erstmal vorstrecken kannst, dann nimm dir einfach ein nettes Hotelzimmer für die Zeit.
Solange dir aber nicht wirklich Kosten entstanden sind, ausser dem Mahnbescheid des Umzugsunternehmens, kannst du auch keinen Schadensersatz fordern.

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#15
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Du kannst aber auf jeden Fall die Zeit, in der du die Wohnung noch nicht beziehen konntest, von der Mietzahlung abziehen.

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