Die neuen GEZ-Regelungen ab 2013

21. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
JuR
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Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Die neuen GEZ-Regelungen ab 2013


Neue Rundfunkabgabe
GEZ-Ermittler können weiter fahnden

von Hans-Christian Poth

Rundfunkgebuehr 2.0 - GEZ-Ermittler können weiter fahnden

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat eine neue rechtliche Grundlage. In Zukunft ermittelt die GEZ nicht mehr Radio- und Fernsehgeräte, sondern Wohnungen und Betriebsstätten. Wer die neue Zwangsabgabe zahlen muss und warum das Terrassenzimmer in Zukunft nicht mehr das beliebteste in der WG sein könnte, erläutert Hans-Christian Poth.

Die für den Rundfunk zuständigen Bundesländer haben seit kurzem alle dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die neue Rundfunkabgabe, die zukünftig die Finanzierung von ARD-Anstalten, ZDF, Deutschlandradio und Privatsenderaufsicht sicherstellen soll.

Kern der Neuregelung ist der Wechsel von einer geräteabhängigen Rundfunkgebühr zu einem geräteunabhängigen Zwangsbeitrag, der ab dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung und jede Betriebstätte erhoben wird.

Bisher zahlt die Gebühren jeder Rundfunkteilnehmer. Nach der gesetzlichen Definition ist das derjenige, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Diese Regelung wird immer wieder kritisiert, weil sie Informationen über TV, Radio und Co. erfordert und damit nicht ohne Nachforschungen hinter der Wohnungstür funktioniert. Damit soll jetzt Schluss sein.

Der Gesetzgeber unterstellt künftig pauschal, dass Wohnungen und Betriebsstätten die Orte sind, an denen typischerweise Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden. Er macht sie zum Anknüpfungspunkt für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Ob dort tatsächlich Rundfunkgeräte vorhanden sind oder irgendetwas empfangen wird, spielt keine Rolle.
Die GEZ forscht nach

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird dennoch nicht überflüssig. Ab 1. Januar 2012 ermittelt sie den Bestand an Wohnungen und Betriebsstätten, die unter die Beitragspflicht fallen. Dazu sieht das neue Regelwerk Anzeigepflichten der Rundfunkteilnehmer ebenso vor wie zwangsweise durchsetzbare Auskunftsrechte gegenüber Wohnungsvermietern und -verwaltern. Die Nachforschungen sollen außerdem durch einen einmaligen Abgleich mit Meldedaten sämtlicher Einwohnermeldeämter erleichtert werden. 400 zusätzliche Mitarbeiter helfen ihr dabei.

Im privaten Bereich schuldet künftig jeder Wohnungsinhaber einen Beitrag, der sich nach dem derzeitigen Stand der Dinge monatlich auf 17,98 Euro belaufen soll. Es wird nicht mehr zwischen Radio- und Fernsehgebühr differenziert, jeder schuldet den Beitrag nur einmal.

Wohnungsinhaber ist grundsätzlich jede volljährige Person, die eine Wohnung selbst bewohnt. Der Gesetzgeber vermutet dahinter denjenigen, der in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Teilen sich mehrere Personen eine Wohnung, zahlen sie die Gebühr nur einmal.

Wer parallel mehrere Domizile bewohnt, ist mehrfach voll beitragspflichtig, auch wenn Radio oder Fernseher immer nur an einem Ort oder auch gar nicht in Betrieb sind. Lediglich leer stehende, nicht vermietete Wohnungen sind beitragsfrei, wenn niemand dort gemeldet ist.
Ein Eingang macht eine Wohnung

Nicht ganz unproblematisch ist die Frage, was eine Wohnung im Sinne der Neuregelung ist. Eigentlich ist darunter jede baulich abgeschlossene Raumeinheit zu verstehen, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird. Außerdem muss man sie durch einen eigenen Eingang von außen und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten können.

Ortsfest und baulich abgeschlossen in diesem Sinne sind neben typischen Wohnhäusern aber auch Gartenlauben, Garagen und ähnliche Bauwerke. Auf die tatsächliche Nutzung der Wohnung kommt es nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht an, soweit die Raumeinheit nur zur Unterbringung von Personen geeignet ist. Die bloße Eignung zur Unterbringung von Personen könnte allerdings auch eine Garage erfassen, in der die Couch des Hobbybastlers steht, auf der er manchmal schläft, sofern er denn der Inhaber des Raums ist.

Bei Wohngemeinschaften (WG) ist die Lage unter Umständen ähnlich unklar. Einzelne Zimmer einer WG, die für sich genommen unter den Wohnungsbegriff fallen, haben in der Regel keinen eigenen, gesonderten Zugang über das Treppenhaus. Vielmehr stellt die gesamte WG eine Wohnung dar, wenn die Bewohner die Zimmer nur über einen großen Vorraum betreten können. Fällig wird dann bloß ein Rundfunkbeitrag, für den alle WG-Bewohner als Gesamtschuldner haften.

Die beliebtesten Zimmer aber könnten in Zukunft noch teurer werden: Eine Terrasse mit Tür zum Beispiel ist unter Umständen ein Zugang und könnte eine eigene Zwangsabgabe auslösen.
Mehr Arbeit für deutsche Gerichte

Teuer wird es künftig auch außerhalb privater Wohnungen. Für die Inhaber von Betriebsstätten werden entsprechend der Anzahl der dort Beschäftigten bis zu 180 Rundfunkbeiträge fällig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Möglichkeit zur Rundfunknutzung umso intensiver ist, je höher die Zahl der Mitarbeiter ist. Ob die Angebote der beitragspflichtigen Programme tatsächlich wahrgenommen werden, ist wiederum irrelevant.

Im kommerziellen Bereich sieht der Gesetzgeber neben Betriebsstätten auch Hotel- und Gästezimmer sowie Kraftfahrzeuge als typische Orte der potenziellen Mediennutzung an, an welche er die Beitragspflicht knüpft. Pro Zimmer und Kfz fällt jeweils ein Drittel eines vollen Beitrags an. Im Gegenzug ist ein Fahrzeug pro Betriebsstätte ebenso abgabenfrei wie ausschließlich privat genutzte Kfz.

Dass GEZ-Mitarbeiter in Wohnungen nach Radio und TV-Geräten stöbern, wird die Zwangsabgabe wohl verhindern. Auch die Neufassung des Rundfunkstaatsvertrags lässt aber in Bezug auf die Anknüpfungspunkte des neuen Beitrags einige Fragen offen. Es ist zu befürchten, dass die Gebührenbeauftragten zukünftig nach Wohnungszugängen und Schrebergärten Ausschau halten werden. Sicher ist in jedem Fall, dass der Wohnungs- und der Betriebsstättenbegriff deutsche Gerichte noch beschäftigen werden.

Dipl.-Jur. Hans-Christian Poth ist derzeit an der London School of Economics tätig und promoviert am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln zu Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Quelle: Legal Tribune Online

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74 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

Dann sollte man sich auch mal die "Vorteile" der neuen Regelung anschauen. Dabei kann eine Umgestaltung der Wohnung in eine Betriebsstätte mitsamt einem kostenfreien PKW günstiger sein als eine Wohnung + freiberuflich genutzter PKW.
Ich werde mir eine Betriebsstätte mit Bett statt einer Zweitwohnung einrichten :rock:

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#2
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Mal sehen, wie lange es dauert, bis der erste Zwangszahler vor Gericht geht. Auch wenn die Länder der Zwangsabgabe zugestimmt haben, irgendwie hat das ganze ein Geschmäckle.

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-- Editiert moochi am 25.04.2012 17:13

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#3
 Von 
Johnny Bordelli
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

moin,

ich denke ziemlich flott...

:)


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Eigentlich ist darunter jede baulich abgeschlossene Raumeinheit zu verstehen, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird.


Was für ein Schildbürgerstreich, wenn nicht bewußte Beschäftigungstherapie für die GEZ-Fahnder, die sonst vermutlich in den Ruhestand geschickt werden müßten.

quote:
Außerdem muss man sie durch einen eigenen Eingang von außen und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten können.


Also mein Wohnzimmer ist eine eigene Wohnung, weil es über die Balkontür im Erdgeschoß betreten werden kann?

Wer sich so eine Definition ausgedacht hat, wollte offenbar, daß die GEZ-Fahnder als nächstes alle Wohnungen des Landes kartographieren.

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Johnny Bordelli
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich denke deren vorhaben klappt nur in der theorie.
In der Praxis wird das nicht umzusetzen sein.
Klar, heutzutage kann man davon ausgehen das JEDER ein empfangsbereites Gerät hat und sei es nur ein Smartphone.
Aber was ist mit denen die aus Religiösen Gründen auf den Rundfunk/Internet und neuartigen Medien verzichten?


:)

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Sie haben das falsch verstanden: Man zahlt ab 2013 nicht, weil man ein Gerät hat, sondern weil man einen Haushalt hat (oder ein Gewerbe). Insofern ist auch der zahlungspflichtig, der tatsächlich keine Geräte besitzt. Das ist auch kein wirklich ungewöhnliches Prinzip: Wer kinderlos ist, finanziert trotzdem trotzdem mit seinen Steuern Kinderspielplätze. Ich will damit nicht sagen, daß ich die Haushaltsabgabe gut finde, aber ich will mal das Prinzip begreifbar machen. Entworfen wurde sie von dem Verfassungsrechtler Paul Kirchhof - daher wäre ich auch nicht sehr optimistisch, was Verfassungsklagen (die sicher kommen werden) anbelangt.

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#10
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

würde diese Gebühr eigentlich auch anfallen bei einer leerstehenden (unvermietete) Wohnung? Das ist ja dann eigentlich kein Haushalt.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nein, in einer leerstehenden Wohnung fällt die Haushaltsabgabe nicht an - da ist ja kein Haushalt drin.

§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

In einer leerstehenden Wohnung gibt es demzufolge keinen Inhaber und damit keinen Beitragsschuldner.

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#12
 Von 
nikgi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

"Man ist solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist." So steht´t in der Verfassung!
Im Prinzip ist das genau das selbe. Woher sollen die GEZ-ler denn wissen ob ich tatsächlich ein Empfangsgerät habe? Da besteht (laut Verfassung) eine Beweispflicht. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Da besteht (laut Verfassung) eine Beweispflicht.

Das Problem wurde erkannt und besteht deshalb ab 2013 nicht mehr.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Woher sollen die GEZ-ler denn wissen ob ich tatsächlich ein Empfangsgerät habe? <hr size=1 noshade>


Nach der neuen Regelung ist das gerade nicht mehr notwendig für eine Gebührenpflicht.

quote:<hr size=1 noshade>"Man ist solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist." So steht´t in der Verfassung! <hr size=1 noshade>


Nein, das steht so (oder anders) nicht in der Verfassung. Das steht so (bzw. anders) in Art. 6 II EMRK , gilt auch dort aber nur für Strafverfahren.

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#15
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Hat eigentlich schon irgendwer Infos darüber, ob z.B. die bisherigen Befreiungsgründe ( hier: Merkzeichen RF im Schwerbehinderten-Ausweis ) dann noch weitergelten oder fällt das auch unter den Tisch?

LG Mira

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ja, die Infos gibt es schon. Wer das Merkzeichen RF hat oder taub oder blind ist, wird NICHT mehr befreit. Allerdings zahlt er nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro/Monat. Komplett befreit werden nur Taubblinde.Nachzulesen ist das unter www.rundfunkbeitrag.de/.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)


Nachzulesen unter $4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

quote:<hr size=1 noshade>§ 4
Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

(1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit:

.....

10. taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches.

(2) Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßigt:

1. blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 vom Hundert allein wegen der Sehbehinderung,
2. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, und
3. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

Absatz 1 bleibt unberührt. <hr size=1 noshade>


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-- Editiert Speedy Gonzales am 15.08.2012 07:00

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#18
 Von 
WashingtonDC
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo

Ich hänge micherstmal hier an, damit Ich keine extra Thread an.

Ehepaar A+B wohnen gemeinsam mit den erwachsen Kind C in einen gemeinsamen Haushalt

Zur Zeit zahlen

A+B ein mal GEZ

und

C einmal GEZ.

Nah der alten Regelung musste Cdas auch def.

Nund gibt es ja eine Abgabe pro Haushalt.

Also muss nur noch einmal gezahlt werden. SOmit kann also C also an die GEZ schreiben und die Einzugsermächtigung fürs Konto entziehen Mit der Begründung für diesen haushalt/Haus wird bereits gezahlt ?



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#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nö, im Moment kann C das nicht tun - 2013 dann aber schon.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
WashingtonDC
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke


C will ja auch erst ab 2013 nicht mehr zahlen.Hättte ich deutlicher schreiben müssen

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#21
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Hänge mich mal an das Thema dran.
Für schwerbehinderte mit RF Merkzeichen wurde die neue Haushaltsabgabe auf 5,99 Euro angesetzt.
Für diejenigen, die laut GEZ schriftlich unbefristet befreit sind, eigentlich ein Hohn.
Für mich als spätertaubte, die keine Gebrdensprache erlernt hat,wurde ja das Merkzeichen aus bestimmten Gründen genehmigt.
Nicht alle öffentlich rechtlichen Sender bringen durchgehend oder genügend Untertitel, so daß ich wie ein nicht hörgeschädigter am öffentlichen Leben teilhaben kann.
Sei es, weil bestimmte Sendungen einfach nicht untertitelt werden wie WISO, oder sei es weil die Technik spinnt.
Oder es wird so schlecht untertitelt, daß man die kaum folgen kann beim lesen.
Schaue ich im ZDF, da wird abends zwischen 18 und 20 Uhr so gut wie keine Sendung untertitelt.
In der ARD sieht es auch nicht so viel besser aus.
Somit könnte man theoretisch das Merkzeichen RF auch komplett abschaffen, denn seinen Sinn erfüllt es ab nächstem Jahr nicht mehr oder nur noch zum Teil.

Ich selber bin und bleibe aber gehörlos, und dies komplett.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Da das Merkzeichen RF zu einer 2/3-Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag führt, macht es auch weiterhin Sinn - Sie wollen ja auch künftig keine 17,98 Euro zahlen, vermute ich mal...

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#23
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Bei dem Angebot, welches untertitelt wird, wäre mehr an Rundfunkbeitrag wohl auch nicht wirklich gerechtfertigt.

Wieviel bekomme ich denn wirkich an Untertitel geboten.
WISO, Plus Minus, die Sendungen, die am Donnerstag abend um 21:45 Uhr in der ARD kommen, sind so gut wie gar nicht untertitelt.
HR3 ist sehr sparsam mit Untertitel.

Ich brauche auch keine Untertitel mitten in der Nacht, denn da habe ich gar keine Zeit zum TV schauen.
Ich muß morgens um halb fünf raus, um zur Arbeit zu kommen.

Ich hätte kein Problem damit, vollen Rundfunkbeitrag zu bezahlen, wenn ich auch zu gut 95 % Untertitel bekomme.
Denn so ist es mir möglich, am öffentlichen Leben teilzuhaben.
Ein Kino, Theater, Disco,Vorträge, all das fällt für mich flach.

Und hinein versetzen kann sich auch nur jemand, der hochgradig schwerhörig, von Geburt an gehörlos oder eben spätertaubt ist.
Viele können sich gar nicht vorstellen, wieviele Hürden man als Hörgeschädigter zu überwinden hat.


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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Valentina1990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Müsste man der GEZ per Post oder per E-Mail schreiben, dass mann die Einzugsermächtigung entzieht, da ja ein Beitrag für den Haushalt bereits gezahlt würde und dies von weiteren in diesem Haushalt lebenden Personen nicht mehr nötig sei?

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Das dürfte sinnvoll sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
josefmurr
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ich habe eine Wohnung gemietet, die zur Zeit leer steht (kein Bett, kein Tisch, nur zwei leere Regale). Ich hatte sie eigentlich für ein halbes Jahr untervermieten wollen, aber keinen Untermieter gefunden.

Bin ich für diese Wohnung beitragspflichtig? Ich bin ja der Mieter, aber sie ist trotzdem momentan nicht meine Wohnung?

Und wie genau ist das mit der Abmeldung: Wenn ich zum 31. Januar aus einer anderen Wohnung ausziehe, muss ich die Abmeldung dann bis 31. Januar durchführen, weil ich sonst noch bis zum Ende Februar zahlen muss?

Danke!

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ja, für die Wohnung sind Sie als Mieter beitragspflichtig.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ich lese mich durch diverse Foren, aber irgendwie widerspricht sich da einiges. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Und zwar habe ich mich vor 1-2 Jahren erfolgreich abgemeldet und auch eine Ameldebestätigung erhalten. Nun habe ich gelesen, dass man sich selber bei der GEZ melde muss und das noch 2012, weil man als Bürger automatisch Beitragssschuldner ist. Auf der anderen Seite habe ich nun wieder gehört, dass die GEZ alle anschreibt, die (noch) nicht zahlen. Was stimmt denn nun? Wenn ich mich jetzt anmelde, zahle ich doch für den Dezember auch noch und würde mir doch damit eingestehen, Geräte zu besitzen. Oder denke ich da falsch?
Bisher habe ich von denen noch nichts bekommen.

Ich bin selbstständig und arbeit von Zuhause. Mein PKW ist auf mich privat zugelassen. Auch hier habe ich gehört, dass bei einem Selbstständigen immer auch die Nutzung des PKW zu unternehmerischen Zwecken unterstellt wird. Das hieße, ich müsste einmal die volle Gebühr privat und die halbe fürs Geschäft zahlen. Wobei ja der PKW eigentlich in der privaten enthalten ist.
Ich habe auch kein Büro ausserhalb oder eine Tätigkeit mit vielen Fahrten.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Warum sollten Sie sich anmelden müssen? Die GEZ, die künftig übrigens ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice heißt, meldet sich schon von allein. Aktiv werden müssen nur 2 Gruppen:
- die, die vom Rundfunkbeitrag befreit werden wollen, also Bafög- und Alg-2-Empfänger
- die, die keinen Beitrag mehr zahlen müssen, weil andere Mitbewohner schon zahlen, also z. B. volljährige Kinder, die bei den (zahlenden) Eltern wohnen

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Deswegen, weil man die GEZ-Gebühr eine Bringschuld ist. So habe ich das jedenfalls vielfach gehört. Akutell war da ein Fall in den Medien, wonach die GEZ bei einer Frau fälschlicherweise einfach nicht mehr abbuchte. Als dieser Dame das dann viele Monate später auffiel, sollte sie die ganze Zeit nachzahlen. Und hier fiel eben der Begriff, dass die GEZ-Gebühr eine Bringschuld ist. Das heißt, ich muss mich darum kümmern, dass ich das zahle. Normalerweise sagt man ja, wer was will, meldet sich und schickt mir eine Rechnung. Hier soll das wohl angeblich andersherum sein.
Auf der anderen Seite höre ich aber auch wieder ganz viele Meinungen wie deine, die für mich ja auch am logischten ist.

Als Selbstständige habe ich noch nie gezahlt. Es kamen in den letzten 1-2 Jahren immer mal wieder Schreiben, wo ich meine Geräte anmelden solle usw. darauf habe ich aber nie reagiert. Immerhin heißt ein Gewerbeschein ja nicht, dass man tatsächlich derzeit auch eine selbstständige Tätigkeit ausübt.
Sollte ich mich denn als Selbständige genauso verhalten in dem Falle wie als Privatperson, nämlich gar nicht melden bis von denen was kommt oder sieht das hier anders aus?

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