Die übliche Geschichte - unversicherte Sendung

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)
Die übliche Geschichte - unversicherte Sendung

Hallo,
bin bei Ebay schon ziemlich lange als Verkäufer (und Käufer) dabei und dachte eigentlich, das alles im Griff zu haben. Nun schilderte mir ein Freund folgendes Problem. Er hat ein Spiel ersteigert, Warenwert incl. Versand um die 20 Euro, Versand unversichert, das Päckchen (oder Brief - auf jeden Fall ohne Einlieferungsbeleg) ist wohl in der Weihnachtszeit verschütt gegangen. Nun will er - als formaljuristisch gebildeter Mensch, dass der Verkäufer ihm... lest selbst:
"Bezüglich Versicherung kann ich Ihnen mitteilen, daß mir sehr wohl bekannt ist, daß der Käufer das Transportrisiko trägt - jedoch eindeutig erst "nach Übergabe an den Frachtführer" - nach Ihren Angaben die Post. Bis dahin trägt der Verkäufer das Risiko und sollte sich absichern, indem er nachweisen kann, daß er die Sendung auch wirklich übergeben hat. Um diesen Nachweis hatte ich gebeten."
Was kann er tun? Ich habe ihm meine Erfahrungen geschildert, dass ich bei meinen Sendungen, wenn sie unversichert als normaler Brief gehen, nie meine Freundin oder sonstwen als Zeugen mitnehme (zumal die Aussage einer nahestehenden Person ja ohnehin wohl vor Gericht nicht stand hielte). Mich interessiert aber jetzt für meine eigenen Sendungen: Soll ich Brief oder Päckchen grundlegend ablehnen, weil man die Einlieferung nachweisen können muss? Und: Habt Ihr einen Tipp für meinen Freund...?
Wie seht Ihr den Fall? Danke im Voraus...

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich würde immer einen Freund/Freundin bitten, die Sendungen an den frachtführer abzugeben. Warum sollte das Gericht der Zeugenaussage keinen Glauben schenken?

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>

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#2
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

Naja, es geht mir darum, dass ich es rein praktisch gar nicht hinbekäme, jedes Mal mit meiner Freundin zusammen zur Post zu latschen, nur um ein Buch, eine CD oder ähnliche Dinge abzugeben... zumal dann immer die Frage ist, ob man sich genau an diese Sendung erinnern kann... für mich heißt das: Nur noch Versand mit Postquittung (sprich Einschreibebrief).

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#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Einschreiben sind auch gut.

Aber das Beste ist ein zuverlässiger Freund oder Freundin, die die Waren zur Post bringen. Du mußt ja nicht mitgehen.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,
ich weiss jetzt nicht, wie das in anderen (groß-)Städten aussieht, aber wenn ich unversicherte Sendungen aufgebe, dann immer mit einem Einlieferungsbeleg, indem der Bedienstete der Post nur die Aufgabe der Sendung bei der Post bestätigt. Für den Fall der Fälle steht auch drunter, dass dies lediglich zur Bestätigung der Einlieferung / Absendung dient und keine Ansprüche gegen die Post oder dem Unterzeichner gemacht werden können.
Stempel + Unterschrift drunter - fertig!

Sollte doch auch in anderen Filialen möglich sein.

Gruss
MichiM

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#5
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo MichiM,
Deinen Hinweis zu einem von der Post bestätigten Einlieferungsbeleg interssiert mich einmal.
Finde diesen Hinweis einfach toll, nur was für ein Formblatt verwendest Du dabei, vorgedruckt von der Post, oder nur selbst mit der Hand von Dir selbst geschrieben?
Was wird auf diesem Beleg vermerkt ?
Absender und Anschrift, Datum und oder auch noch den Inhalt?
Mit freundlichen Grüßen


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Dieses Formblatt kenne ich auch nicht. Hat das Blatt eine Nummer?

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

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#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,
also es handelt sich NICHT um ein offizielles Formblatt der Post. Ich hatte einmal den ärger mit einerm Päckchen, wo ich den Versand nicht nachweisen konnte - und da habe ich diesen Einlieferungsbeleg selber erstellt.

Bei dieser Gelegenheit:
Vielleicht findet ja jemand einen Rechtsfehler ;-) - wäre für Infos dankbar.


Unverbindliche Einlieferungsbestätigung

Der Unterzeichner bestätigt, dass
Herr <Name>, <Anschrift> in <PLZ> <ORT>,
die Deutsche Post mit der Zustellung eines
( ) (Plus-)Päckchen
( ) Briefes
( ) Warensendung
( ) Büchersendung
beauftragt hat. Die Sendung hat ein Gesamtgewicht von _____ kg.
Das Porto in Höhe von ___,___ Euro wurde vom Absender entsprechend der AGBs der Deutschen Post gezahlt.

Empfänger der Sendung:
<NAME>, <Anschrift> in <PLZ> <ORT>

Die oben beschriebene Sendung wurde am ___.___.______ um ___:___ Uhr in der Postagentur XXX durch den Unterzeichner entgegengenommen.


Dieser Beleg bestätigt lediglich die Aufgabe, der o.g. Sendung.
Der Versand erfolgte auf Gefahr des Empfängers – diese Bestätigung dient daher nur dem Absender als Nachweis der Aufgabe der Sendung bei der Deutschen Post.
Ansprüche gegen den Unterzeichner, der Deutschen Post AG oder deren Bediensteten bzw. Angestellten, können, für den Fall, dass die Sendung verloren geht oder beschädigt wird, nicht aus diesem Beleg hergeleitet werden.

Plettenberg, ___.___.______


________________________
Stempel / Unterschrift


________________________
Name in Blockschrift

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#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Isses wahr - hat das System doch glatt die Platzhalter gelöscht...
Der erste Teil daher noch einmal:

Der Unterzeichner bestätigt, dass
Herr NAME, ANSCHRIF in PLZ ORT,
die Deutsche Post mit der Zustellung eines
( ) (Plus-)Päckchen
( ) Briefes
( ) Warensendung
( ) Büchersendung
beauftragt hat. Die Sendung hat ein Gesamtgewicht von _____ kg.
Das Porto in Höhe von ___,___ Euro wurde vom Absender entsprechend der AGBs der Deutschen Post gezahlt.

Empfänger der Sendung:
E-NAME, E-Anschrift in E-PLZ E-ORT

Schönes Wochenende noch
MichiM

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#9
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

Nun, ich glaube nicht, dass irgendein Postler das abzeichnen wird... ich jedenfalls würde es nicht tun. Hast Du da schon mal Probleme mit gehabt oder kennst Du die Leute auf Deiner Postfiliale so gut?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

In unserer "Postagentur" arbeiten zum Glück immer die selben - nicht ständig diese Aushilfen, die einen nicht kennen.

Beim ersten mal, habe ich eine gute halbe Studne gebraucht, bis ich den Sinn und erklärt hatte - aber dann ging es.

Gruss
MichiM

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