Hallo,
ersteinmal wünsche ich allen Beteiligten hier ein Frohes Neues Jahr! Nun zu meinem Problem und zwar habe ich mich im Juli 2007 von einer Partnervermittlung so richtig über den Tisch ziehen lassen (siehe ggf. URL http://www.123recht.net/Dienstleistungsvertrag-auf-Lebenszeit__f95381.html) und habe nun kurz darauf einen RA eingeschaltet. Jetzt frage ich mich, ob ich das ganze nicht von der Steuer absetzen kann, bis es zu einer Gerichtsverhandlung und einem Urteil kommt? Ich habe jetzt ungefähr mit Anwaltskosten und Prozesskosten ungefähr 12.000 € inkl. 19% Mehr*******steuer gezahlt. Macht es Sinn dies als Außergewöhnliche Belastungen anzugeben oder sollte ich es lieber sein lassen und einfach abwarten bis es zu einem Urteil kommt?
Für die vielen Antworten bedanke ich mich schonmal voraus!
Gruß,
unbelievable
Diensleistungsvertrag / Abzocke steuerlich absetzbar?
3. Januar 2008
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Frage vom 3. Januar 2008 | 16:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Diensleistungsvertrag / Abzocke steuerlich absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2008 | 21:22
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Du kannst es angeben, aber das FA wird es ganz sicher nicht anerkennen.
Als außergewöhnliche Aufwendungen werden z.T. allgemein nur Kosten anerkannt, denen man sich nicht entziehen kann (neuer Hausrat nach Katastrophen, Scheidunskosten, Krankheitskosten u.ä.)
Gruß
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