Dienstreise vorzeitig beenden wegen Schlechtwetter-Androhung?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hejdi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)
Dienstreise vorzeitig beenden wegen Schlechtwetter-Androhung?

Hallo,
mich interessiert in Hinblick auf den Wetterbericht für morgen (13. Januar), ob ein Arbeitnehmer berechtigt ist, eine (mehrtägige) Dienstreise (mit dem Firmen-Pkw) vorzeitig zu beenden und an den Heimatort zurück zu kehren, wenn bspw. Schnee oder Glatteis für den nächsten Tag vorhergesagt werden.

Wie verhält es sich bei mehrtägigen Seminaren? Kann vom Arbeitnehmer verlangt werden, das Seminar bis zum geplanten Ende (Freitag nachmittag) durch zu führen und sich dann auf die verschneite oder vereiste Straße zu wagen? Unabhängig davon, dass der Mitarbeiter natürlich gern nach Hause kommen würde, hat ja der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht.

Ergibt sich aus der Fürsorgepflicht ggf. sogar die Verpflichtung, das Seminar durch den Seminarleiter vorzeitig zu beenden, damit die Teilnehmer den Nachhauseweg rechtzeitig antreten können? Wäre der Arbeitnehmer berechtigt, sein Seminarhotel auf Firmenkosten so lange zu verlängern, bis eine sichere Heimfahrt angetreten werden kann?

Vielen Dank für Ihre Meinungen!

-- Editier von Hejdi am 12.01.2017 12:13

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Hejdi):
mich interessiert in Hinblick auf den Wetterbericht für morgen (13. Januar), ob ein Arbeitnehmer berechtigt ist, eine (mehrtägige) Dienstreise (mit dem Firmen-Pkw) vorzeitig zu beenden und an den Heimatort zurück zu kehren, wenn bspw. Schnee oder Glatteis für den nächsten Tag vorhergesagt werden.


Ohne Zustimmung des AG macht man sich da meiner Meinung nach wegen Arbeitsverweigerung angreifbar.


Zitat (von Hejdi):
Wäre der Arbeitnehmer berechtigt, sein Seminarhotel auf Firmenkosten so lange zu verlängern, bis eine sichere Heimfahrt angetreten werden kann?


Bei außergewöhnlichen Straßenverhältnissen ist das gut möglich. BAG – 7 ABR 26/13



Eine Absprache mit dem AG macht aber mehr Sinn als einfach Tatsachen in die Welt setzen.

-- Editiert von Retels am 12.01.2017 12:37

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Ist die Frage wirklich ernst gemeint?


Wer sagt, dass eine sichere Heimfahrt nicht möglich ist?

Was machst du wenn nächste und übernächste Woche wieder Schnee und Glatteis angesagt ist?
Den Chef anrufen und sagen ich komm erst im März wieder zur Arbeit?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

"Schlechtwetter-Androhung" - eine nette Wortschöpfung mit einem offenkundigen Anteil an Dramatisierung.
Wenn du meinst, dass die allg. Wettervorhersage am Ende von Tagesschau oder heute von Schnee oder auch viel Schnee usw. spricht, dürftest du dich geschnitten haben. Anders könnte es aussehen, wenn die Behörden Katastrophenalarm geben. Not kennt nun Mal kein Gebot.
Auch die Idee mit dem Rechtzeig-nach-Hause-Schicken hat ihre Tücken: Was, wenn der Seminarleiter die Leute erst Recht in das Desaster entlässt?

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was werden wohl die Mitarbeiter vom Winterdienst sagen......

"Nö, heute ist Schnee, da fahre ich nicht".

Im Ernst: bei uns haben die Dienstwagenfahrer die Anweisung/Genehmigung: "wenn eine sichere Fahrt nicht mehr möglich ist (egal ob Schlechtwetter oder Arbeitszeit überschritten/Müde), dann Hotel auf Firmenkosten".

Daraus erschließt sich aber NICHT im Umkehrschluss, dass man seine Arbeit vorzeitig abbrechen darf, das ginge wiederum nur mit ausdrücklicher Anweisung des Arbeitgebers.

Zitat (von Hejdi):
Kann vom Arbeitnehmer verlangt werden, das Seminar bis zum geplanten Ende (Freitag nachmittag) durch zu führen und sich dann auf die verschneite oder vereiste Straße zu wagen?


Vom Arbeitnehmer kann verlangt werden, das Seminar bis zum geplanten Ende durch zu führen. Bzw. bis zum realen Ende, wenn der Seminarleiter Donnerstag abend sagt "das war es", dann muss der AN nicht bis Freitag nachmittag bleiben.
Der Arbeitgeber kann NICHT verlangen, dass man sich auf nicht befahrbare Straßen begibt und muss m.E. entstehende Mehrkosten auch entsprechend übernehmen. Streitfall kann natürlich hier werden, ob die Straßen nun befahrbar waren oder nicht.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was machst du wenn nächste und übernächste Woche wieder Schnee und Glatteis angesagt ist?
Den Chef anrufen und sagen ich komm erst im März wieder zur Arbeit?


Das Wegerisiko zur Arbeit ist ein anderes Thema als hier während einer Dienstreise.

Zitat (von blaubär+):
Wenn du meinst, dass die allg. Wettervorhersage am Ende von Tagesschau oder heute von Schnee oder auch viel Schnee usw. spricht, dürftest du dich geschnitten haben. Anders könnte es aussehen, wenn die Behörden Katastrophenalarm geben. Not kennt nun Mal kein Gebot.


Katastrophenalarm braucht's nicht. Es braucht außergewöhnliche Straßenverhältnisse, hierzu reichen Amtliche Warnungen vom Deutschen Wetterdienst, vgl. Beschluss in #1.

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