Drei Gründe, warum verhaltensbedingte Kündigungen oft schiefgehen
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, verhaltensbedingte, Kündigung, unwirksam, Arbeitgeber, BeweisbarkeitFehlende Beweisbarkeit der Pflichtverletzung, fehlende Abmahnung, fehlende Betriebsratsanhörung – das sind die drei häufigsten Gründe, weswegen verhaltensbedingte Kündigungen scheitern.
Beweisprobleme des Arbeitgebers
Fehlende oder fehlerhafte Abmahnung oder Betriebsratsanhörung
Am häufigsten stolpert der Arbeitgeber über die Abmahnung. Entweder sie fehlt, oder sie ist ungenau, oder der Arbeitgeber hätte statt der Kündigung eine weitere erteilen müssen. Oder er scheitert an der Betriebsratsanhörung, weil er den Betriebsrat beispielsweise nur einseitig informiert hat, etwa weil er es unterlassen hat, entlastende Tatsachen zu nennen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber Fehler gemacht hat und die verhaltensbedingte Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist?
Man kann sich mit einer Kündigungsschutzklage auf seinen alten Arbeitsplatz zurückklagen. Dort wird man allerdings meist nicht mehr glücklich. Oder man strebt eine hohe Abfindung an, die umso höher ist, je stärker einen das Arbeitsrecht vor einer Kündigung schützt. Die besten Ergebnisse erreichen Arbeitnehmer in der Regel durch Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Warum müssen Sie bei Erhalt einer Kündigung schnell sein?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Das haben die meisten Arbeitnehmer auch auf dem Schirm. Viele wissen allerdings nicht, dass eine Kündigung unter Umständen auch zurückgewiesen werden kann. Dies kann nur unverzüglich (innerhalb weniger Tage nach Erhalt) geschehen.
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