Dringend ,,Scheinehe´´

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
rotangel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)
Dringend ,,Scheinehe´´

Hallo, ich hoffe hier eine Antwort zu bekommen was ich am besten machen kann, mein Freund Libanese mit dem ich islamisch verheiratet bin, hat vor seine Cousine aus Libanon zu holen! Als er angeblich wegen einer Krankheit seiner Schwester nach Libanon fliegen musste,hat er seine Cousine geheiratet! Jetzt habe ich die Papiere gefunden und ihn zur Rede gestellt! Er sagte mir das er dafür viel Geld bekommt und das wir dann uns ein neues Leben hätten! Seine Familie haben alles genau durchdacht! ich möchte aber nicht in solchen kriminellen Sachen mit drinstecken, was soll ich machen, soll ich dieses als Scheinehe anzeigen! Hoffentlich könnt ihr mir helfen!!

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32 Antworten
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#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
soll ich dieses als Scheinehe anzeigen!


Eine sog. Scheinehe im strafrechtlichen Sinne wäre das erst, wenn die Ehefrau aufgrund der Ehe eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt und die beiden tatsächlich nicht in ehelicher Gemeinschaft leben. Anhand der Schilderung scheint die Cousine ja noch nicht in Deutschland zu sein - also gibt es da auch nichts anzuzeigen. Und wenn sie kommen sollte (was bei einer Heirat gegen Geld ja sehr wahrscheinlich ist), muss sich auch erst noch zeigen, ob sie nicht doch zusammenleben werden.

Dass ihr nur "islamisch verheiratet" seid, kann ja auch ein Fingerzeig darauf sein, dass er hier recht planmäßig vorgegangen ist. Islamisch kann er mehrfach heiraten, rein rechtlich hat das keinerlei Relevanz. Die Cousine aus dem Libanon ist rechtlich seine einzige Frau, ob er daneben noch andere Frauen hat (egal ob mit oder ohne religiöse Versprechen), interessiert den deutschen Staat nicht - Hauptsache, er lebt mit seiner Ehefrau zusammen.

-- Editiert Felicite am 12.01.2013 18:31

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rotangel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja aber genau das ist es ja, wir haben 2 Wohnungen, in einer lebt sie und in der anderen wir!! Er lässt seine Sachen in der Wohnung für ca 1-1,5 Jahre hat er mir gesagt, damit nichts auffällt!! Das kann doch nicht rechtens sein, vorallem wenn man sowas dem Amt erzählt, können die doch nicht danach gehen,weil er mit diese Frau gemeldet ist bei ihm das sie auch eine Ehe führen!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
vorallem wenn man sowas dem Amt erzählt, können die doch nicht danach gehen,weil er mit diese Frau gemeldet ist bei ihm das sie auch eine Ehe führen!


Ob er dort gemeldet ist, ist tatsächlich irrelevant. Es geht um die gelebte eheliche Gemeinschaft. Wenn man das meldet, dürfen die Behörden das nicht ignorieren. Man sollte möglichst konkrete Angaben machen und kann (falls vorhanden) auch Belege anfügen oder Zeugen benennen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Ob er dort gemeldet ist, ist tatsächlich irrelevant. Es geht um die gelebte eheliche Gemeinschaft.

Wobei die Behörden allerdings schon stutzig werden müsste, wenn ein Ehepaar keinen gemeinsamen Wohnsitz innehat.

Das Erschleichen des Aufenthaltsrechts durch unrichtige Angaben, ist strafbewehrt, ich würde solchen kriminellen Machenschaften nicht durch mein Schweigen unterstützen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rotangel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

ok danke!

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BraveHeard
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo rotangel !

Du bist schon mal mißtrauisch geworden, das ist sehr gut !

Welchen Aufenthaltsstatus hat denn dein "Mann" hier in Deutschland ? War er schon mal mit einer deutschen Frau verheiratet ?
Ansonsten kann er seine Frau/Cousine nicht mal eben so nach Deutschland holen.
Das er viel Geld für die Heirat seiner Cousine bekommen wird, ist eine völlige Verdrehung/ glatte Lüge der Tatsachen der Bräuche im Libanon. Dort muß der Mann viel Brautgeld zahlen. Ausserdem ist es im Libanon und anderen arabischen/nordafrikanischen Ländern üblich,das die Cousine geheiratet wird.

Oder meint er es so,in Zukunft viel Geld vom deutschen Staat zu erhalten ?

Das alles geplant war/ist, hat er ja schon zugegeben. Aber auch Du bist Teil des Familienplans ! Als Tür nach Europa. Und als sprudelnde Geldquelle.

Werde extrem hellhörig, wenn er Dich jetzt nach dt. Recht heiraten möchte und sich Kinder wünscht (falls Du noch im gebärfähigem Alter sein solltest). Leichter als über ein Kind erreicht man keinen Aufenthalt.

Was Du gerade erlebst, ist knallhartes, gezieltes Geschäft namens Bezness !

Mein Rat : trenne Dich so schnell wie möglich und versaue ihm sein mieses Geschäft.

Einen Link dazu hast du in meiner PM erhalten.

Good Luck

Braveheard





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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rotangel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, ja ich möchte mich ja auch irgendwie von ihm trennen, aber da liegt auch noch viel liebe hinter und wir sind ja auch schon 5 jahre zusammen. er war mit einer deutschen Frau verheiratet,die aber leider verstorben ist, 2 Töchter sind auch noch da, er wollte das sie sich öfters unterhalten wegen eventueller Befragung aber sie weigern sich und machen da auch nicht mit! Vielleicht habt ihr ja einen Tip wie ich das am besten mchen kann . lg

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

die Angelegenheit ist doch ganz einfach. Ihr seid nach deutschem Recht nicht verheiratet. Wie Du nun die Trennung durchziehst ist keine juristsche Frage sondern eine tatsächliche. Wenn es Schwierigkeiten mit der Auseinandersetzung gibt, dann nimmst Du Dir einen deutschen Anwalt, der findet dann schon die richtigen Worte. Und wenn Du diese Tatsache dann noch der Ausländerbehörde meldest, dann werden die schauen, wie sein ausländerrechtlicher Status ist. Nur, wenn ihr nie verheiratet wart, dann ist sein Status nicht von Dir abhängig, sondern völlig unabhängig von Eurem Zusammenleben.

Also, trenne Dich von Deinem Lebensgefährten, und gut ist.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rotangel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich möchte eigentlich nur wissen ob es überhaupt Sinn hat, das zu melden! Würde ich damit durchkommen?



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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
Ich möchte eigentlich nur wissen ob es überhaupt Sinn hat, das zu melden! Würde ich damit durchkommen?


Sicher macht es Sinn, das zu melden. Hier liegt eine Straftat vor. Ob du damit "durchkommst", kann man von außen kaum sagen. Das hängt ganz von der Beweislage ab, denn die Behörden müssen diese Straftat nachweisen können. Dem Schein-Ehemann ist das ja durchaus bewusst: Er hat prophylaktisch einige seiner Sachen deponiert, für den Fall, dass die ABH einen Kontrollbesuch macht, und er versucht, seine Kinder zur Lüge zu bewegen, um diese Straftat zu decken (was ja an sich schon ein absolutes Unding ist).

Du kannst nicht mehr machen, als das, was du weißt, zu melden und den Behörden Hinweise auf mögliche Beweise und Zeugen zu liefern. Also: Was belegt, dass er mit dir in einer Wohnung wohnt, und wer weiß aus erster Hand davon? Selbst wenn die gegebenen Beweise allein nicht reichen sollten, wird die ABH das bei ausreichendem Verdacht weiter untersuchen. Dann wird es schwer, die 3 Jahre bis zum eigenständigen Aufenthaltsrecht in der Scheinehe durchzuhalten. Er selber muss wegen seiner beiden deutschen Kinder um seinen Aufenthalt jedoch nicht fürchten.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


quote:
Er selber muss wegen seiner beiden deutschen Kinder um seinen Aufenthalt jedoch nicht fürchten.


Allerdings auch nur so lange, bis seine Kinder volljährig sind. Es sei denn, er verfügt bis dahin über einen unbefristeten Aufenthaltsstatus.

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja, liegt denn überhaupt eine Straftat vor? Er hat geheiratet, okay, kann offensichtlich seine Ehefrau versorgen und hält sich zusätzlich eine Geliebte.

Ist zwar moralisch nicht in Ordnung. Aber ansonsten?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Solange die Geliebte das mitmacht - oder willst du nur die "Nebenbuhlerin" loswerden?
Vielleicht solltest du dich einmal an eine Beratungsstelle für Bi-Nationale Paare wenden um ein wenig Hilfe zu erhalten. Wenn du selber keinen muslimischen Hintergrund hast, solltest du dich auf jeden Fall schlau über das kulturelle Denken machen. Das jemand im Moment aus dem Pulverfass Naher Osten entkommen möchte, ist menschlich nachvollziehbar.


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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja, liegt denn überhaupt eine Straftat vor? <hr size=1 noshade>


Ja, sicher. § 95 (2) AufenthG :

quote:<hr size=1 noshade>Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...)

2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. <hr size=1 noshade>


Ein prominentes Beispiel für eine Verurteilung wegen Anstiftung zu einer Scheinehe ist der Hamburger Politiker Bülent Çiftlik.

Ob der Ehemann seine Ehefrau versorgen kann oder nicht, ist hierfür nicht relevant. Zumal es für die Gesellschaft hier eben nicht egal sein kann, wer alles zuwandert, solange er nur keine Sozialleistungen bezieht. Der Steuerzahler subventioniert das Ganze z.B. über das Ehegattensplitting, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen subventionieren die beitragsfreie Mitversicherung, ... Jeder, der hier lebt und nicht überdurchschnittlich durch Steuern und Beiträge zum Gemeinwesen beiträgt, muss von der Gesellschaft mitgetragen werden.

Die Strafandrohung bis zu drei Jahren Haft soll den Gerichten nur Möglichkeiten für die Aburteilung bei wiederholter gewerbsmäßiger Scheinehevermittlung offen halten. Bei einem Fall wie diesem (Heirat der Cousine, selbst wenn Geld geflossen sein sollte, was man nicht unbedingt glauben muss) ist maximal mit einer Geldstrafe zu rechnen. Deshalb muss man auch nicht um einen Verlust des Aufenthalts für den Ehemann fürchten. Auch wenn die Kinder volljährig sind.

Bis zur Volljährigkeit der Kinder dürfte er mindestens (wenn es Zwillinge sind) 18 Jahre legalen Aufenthalt in Deutschland haben. Da ist der Aufenthalt bereits so verfestigt, dass selbst die Verurteilung zu einer Haftstrafe nur bei schwerwiegenden Gründen zu einer Ausweisung führt. Bei einer Geldstrafe ist das schon mal gar nicht möglich. Dass der Unterhalt gesichert ist, wird allein daraus ersichtig, dass er als Ausländer seine "Ehefrau" nachziehen lassen konnte. Zudem: Bei jemandem, der so beschlagen dabei ist, die Ausländerbehörde zu betrügen, muss man kaum befürchten, dass er nicht längst eine Niederlassungserlaubnis hat .

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wer sagt denn, dass es eine Scheinehe ist? Wir wissen doch nur, dass er sich eine Ehefrau und eine Geliebte leistet. Und mal ganz ehrlich: gibt es einen "Seitenspringer", der offen sagt, dass er eben gerade an dieser Situation seinen Spass hat? Ganz unabhängig vom Kulturkreis?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wer sagt denn, dass es eine Scheinehe ist? <hr size=1 noshade>


So wie die Themenstarterin es schildert, ist es eine Scheinehe: der Mann lebt nicht mit seiner Ehefrau zusammen, sondern bei der im islamisch Angetrauten. Die Aufenthaltserlaubnis der Ehefrau gibt es für die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft, wenn diese Lebensgemeinschaft nicht geführt wird, liegt eine (strafrechtlich relevante) Täuschung der Behörden vor. Die Deponierung von persönlichen Sachen und der Versuch, die Kinder zu "präparieren", zeigt, dass dem Betreffenden auch klar ist, dass die ABH hier betrogen werden soll.

Wir können jeden Sachverhalt natürlich nur aufgrund der Schilderungen der Themenstarter beurteilen. Es macht wenig Sinn, der Themenstarterin zu unterstellen, sie würde hier die Unwahrheit sagen - sonst könnte man alles bezweifeln: Ist er wirklich Libanese? Ist seine erste Ehefrau wirklich verstorben? Ist er überhaupt legal in Deutschland? Jeder, der hier schreibt, bekommt Antworten zu dem Sachverhalt, wie er ihm schildert. Wie sollte ein Forum sonst funktionieren?

Oder gibt es irgendwelche rechtlichen Argumente dafür, dass das hier Geschilderte den Tatbestand des § 95 (2) AufenthG in Bezug auf § 27 , 28 und 30 AufenthG nicht erfüllt, @wirdwerden?

Wer meint, die Themenstarterin würde selber betrogen, kann ihr das natürlich mitteilen, wenn er Hinweise auf Unstimmigkeiten hat. In einem Forum kann man nicht mehr machen, als Hinweise zur rechtlichen Einordnung des Geschilderten zu machen.

quote:<hr size=1 noshade>In diesem Kulturkreis sind Haupt- und Nebenfrauen alltäglich. Da gibt es keinen Unterschied zwischen Kachelmännern und Muselmanen. <hr size=1 noshade>


Prinzipiell richtig, da gibt es in einer Hinsicht keinen Unterschied: Weder die einen, noch die anderen können eine Ehefrau aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland holen, wenn sie mit dieser Frau nicht zusammenleben. Da ist die Frage, ob sie ansonsten allein oder mit einem ganzen Harem leben, vollkommen egal.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Felicite: wir unterstellen keine bewußtes Rüberbringen von Unwahrheiten.

Ich meine nur, dass sie sich die Wahrheit so zurecht legt, wie sie sie braucht, um diese Beziehung in ihren Vorstellungen unter zu bringen. Mit ihrem Leben vereinbar zu machen. Die Frau tut mir leid!

Aber wenn wir das nehmen, was sie selbst geschrieben hat, dann haben doch recht wenig für eine Straftat. Die eheliche Gemeinschaft setzt nun mal nicht voraus, dass man 24 Stunden gemeinsam lebt. Aber, er scheint ja teilweise bei ihr zu sein, auf der anderen Seite leben die Kinder wohl inzwischen dort. Das alles langt doch für eine strafbare Handlung so ganz und gar nicht aus. Das sieht doch eher nach gut organisiertem Halten von zwei Frauen, je nach den Bedürfnissen. Und ich kenne keine ausländerrechtliche Bestimmung, die das Halten von Geliebten verbietet.

Ich kenne allerdings Gerichtsentscheidungen, die es im Ausland mehrfach verheirateten Männern erlaubt, ihren Harem nachzuholen. Wenn das sogar möglich ist, dann doch erst recht, die einzige Ehefrau zu holen.

Ich fürchte, dass sich die TE verrennt. Sie soll sich mal, wie hier schon empfohlen, mit dem kulturellen Hintergrund der Angelegenheit beschäftigen, und sich mal überlegen, warum er sie nur nach muslimischen Recht geheiratet hat. Das allein spricht doch schon Bände!

Und anschliessend wäre es vielleicht sinnvoll, die Taue zu kappen.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich kenne allerdings Gerichtsentscheidungen, die es im Ausland mehrfach verheirateten Männern erlaubt, ihren Harem nachzuholen. <hr size=1 noshade>


Wenn es sogar mehrere Gerichtsentscheidungen geben soll, hätte ich gerne den Link zu zumindest einem rechtsgültigen Urteil, denn das Aufenthaltsgesetz ist hier doch sehr eindeutig formuliert (§ 30 (4) AufenthG ). Eine derartige Rechtsbeugung durch ein Gericht - das würde ich schon gerne selber lesen. Das einzige Urteil, das ich kenne, ist der Fall Khedr S. vor dem OLG Rheinland-Pfalz. Hier hat die Zweitfrau, die bereits längere Zeit in Deutschland lebte (also nichts mit "nachholen"), eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bekommen, also natürlich kein Ehegattennachzug für Zweitfrauen, geschweige denn für einen "Harem".

quote:<hr size=1 noshade>Aber, er scheint ja teilweise bei ihr zu sein, auf der anderen Seite leben die Kinder wohl inzwischen dort. <hr size=1 noshade>


Wo du das herausliest, ist mir schleierhaft. Das Einzige, was den Ausführungen der TS zu entnehmen ist, dass es zwei Wohnungen gebe, "in einer lebt sie und in der anderen wir!!" In der Wohnung der libanesischen Ehefrau habe er seine Sachen deponiert. Dass persönliche Dinge deponiert werden, ist eher der Regelfall, um bei Kontrollen der ABH gewappnet zu sein. Über seine Töchter erfahren wir nicht mehr, als dass sie sich weigern, sich wegen einer eventuellen Befragung öfters mit ihrer Verwandten zu unterhalten. Wer zusammenlebt, muss sich wahrlich nicht unterhalten, um für eine Befragung gewappnet zu sein! Der Hinweis, dass er verheiratet gewesen sei und nach dem Tod der Frau zwei Töchter "auch noch da" seien, kann man doch auch nicht allen Ernstes als so interpretieren, dass die Töchter in der Wohnung der Frau leben?

Die Aussagen der TS sind eindeutig. Wenn ihre Angaben unrichtig sein sollten (aus welchen Gründen auch immer), wäre es ihr Problem, dass sie falsche Antworten erhält. Aber man sollte sehr vorsichtig sein, die Aussagen anderer einfach umzuinterpretieren.

Natürlich ist es symptomatisch, dass der Mann die TS nur islamisch geheiratet hat. Das Aufenthaltsrecht, das man einer Verwandten mit einer rechtsgültigen Heirat besorgen kann, ist bis zu mehrere zehntausend Euro wert. Das wird natürlich nicht durch eine unnötige Heirat vergeudet. Heiraten ist in nahöstlichen Gefilden v.a. ein Rechtsgeschäft und dient der Versorgung und der Absicherung der Familie. Ob der Mann an der Frau, die als seine Ehefrau nach Deutschland kam, wirklich interessiert sein sollte - wer soll das wissen? Wer sich ein wenig mit dem Kulturkreis auskennt, weiß, dass von der Familie auch den Männern mitunter Cousinen als Ehefrauen einfach aufs Auge gedrückt werden.

Natürlich kann man, wenn man es denn für nötig hält, die TS warnen und hinterfragen, ob sie sich nicht einiges schönfärbt (wobei sie ja selber sagt, dass sie intensiv über eine Trennung nachdenkt). Doch sollte man sich meiner Meinung nach mit einer etwas gönnerhaften Attitüde ("Die Frau tut mir leid!") und abwertenden Begrifflichkeiten ("das Halten von Geliebten" - "halten" kann man Kaninchen oder Hühner, für Menschen ist dieser Begriff gänzlich unangemessen) eher zurückhalten.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Diplom
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo User . Leider sind eure Ratschläge nur Schläge. Soweit ich lese ist sie nur nach islamischen recht mit diesen Mann verheiratet das ist nach deutschen Recht irrelevant weil in Deutschland nur und ausschlieslich das Standesamt zur Eheschliessung berechtigt ist. Der Begriff Scheinehe ist bei ihr völlig fehl am Platz. Kein User hat bis jetzt die Lebensgefährliche Situation dieser Frau begriffen Währent sie in Deutschland wegen der moslimischen Ehesschliesung nichts zu befürchten hat nehmen die arabischen bzw die moslimmischen Länder die sache leider sehr ernst. in bestimmte Länder wirt sie nicht mehr Reisen können um nicht als Ehebrecherin gesteinigt zu werden, Ferner besteht die Gefahr das ihr Mann oder ein Mitglied seiner großen Familie sie absticht. Blutschande kann in deren Augen nur durch Blut abgewaschen werden. Meine blutjunge Nachtbarin ist an Heiligabend von einen Pakistani in der Badewanne erstochen worden nachdem sie die moslimische Hochtzeit lösen wollte. Ihre Eltern sind vor Kram über den Verlust ihrer einzigen Tochter nacheinander gestorben.Und das auf einen Dorf. Ich würde der Frau abraten ihren Mann bei der Ausländerbehörde anzuschwärzen da Rache zu Befürchten ist. Ich würde ihr ferner Raten das Buch nicht ohne meine Tochter zu lessen. Wenn sie ihn wirklich verlassen will muss sie unbedingt anonym z.b. in einen Frauenhaus untertauchen. Wenn diese Frau von soviel Liebe schreibt die noch vorhanden ist , dann frag ich mich wie Blöd ist die überhaupt. Er fährt in seine Heimat heiratet dort gegen Geld seine Kusine. Ich wünsche ihr trotztem viel Glück euer Diplom

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hast was wesentliches übersehen. "Scheinehe" bezieht sich nicht auf die TE, sondern auf die ihm legal Angetraute, diese Ehe ist offensichtlich auch in Deutschland implementiert.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Allerdings sind die Folgen ehelicher Polygamie unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03 . OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, auch wenn sie sich nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen kann. Es ist ihr unzumutbar, dass nur sie aus dieser Lebensgemeinschaft herausgelöst würde, während die anderen beiden bleiben dürfen.


Das Verbot der Polygamie müsse gelockert werden, fordert der Islamwissenschaftler Mathias Rohe. Man dürfe «Zweit- und Drittfrauen das Recht auf Einwanderung, Unterhalt und Erbe» nicht «verweigern, sobald sie in einem anderen Kulturkreis» lebten, so Rohe. Die «Rechte der Minderheiten» müssten «in der Alltagspraxis erlebbar» gemacht werden. Auf die «kulturell bedingten Vorstellungen und Meinungen der Einwanderer» sei Rücksicht zu nehmen. Schweizer Professoren und Juristen teilen die Ansichten des deutschen Kollegen.


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-- Editiert ya338 am 28.01.2013 13:09

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Danke Ya! Ich wusste, dass es vereinzelt diese Entscheidungen gibt, die Felicitas ja bezweifelt hat.

Nur hier haben wir nur eine Ehe, und die nicht mit der Threaderöffnerin. Und an ihr vorbei ist offensichtlich gegangen, dass diese im Ausland geschlossene Ehe hier inzwischen anerkannt worden ist. Und da sind ja aus diesen Ländern die Hürden ziemlich hoch. Wir haben also eine in Deutschland anerkannte Ehe, die "offizielle" Ehefrau lebt hier in einer Wohnung und der Geliebte pendelt zwischen den Wohnungen. Nicht mal vom Anerkenntnisverfahren wusste sie. Das alles hat er hier ganz alleine durchgezogen, was ja nicht so einfach ist.

Und dann, wie wir aus dem Unterforum Sozialrecht wissen, markiert er bei ihr den Hilflosen, dem sie beim ausfüllen eines einfachen Antrages für die Rentenversicherung helfen muss?

Was hier abläuft, das ist doch offensichtlich. Ich wünsche der TE (also der Geliebten) von ganzem Herzen, dass sie es schafft, die Taue zu kappen. Auf jeden Fall kapiert, dass es für sie keine Möglichkeit ist, die Frau aus Deutschland zu bekommen. Denn dann kehrt er mit Sicherheit nicht zu ihr zurück, sondern findet eine andere seines Geschmackes .....

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich wusste, dass es vereinzelt diese Entscheidungen gibt, die Felicitas ja bezweifelt hat. <hr size=1 noshade>


Da musst du aber noch mal genau lesen. Genau diese Einzelentscheidung habe ich erwähnt (16.01.2013 14:56):

quote:<hr size=1 noshade>Das einzige Urteil, das ich kenne, ist der Fall Khedr S. vor dem OLG Rheinland-Pfalz. Hier hat die Zweitfrau, die bereits längere Zeit in Deutschland lebte (also nichts mit "nachholen"), eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bekommen, also natürlich kein Ehegattennachzug für Zweitfrauen, geschweige denn für einen "Harem". <hr size=1 noshade>


Und das ist genau das Urteil, das ya338 zitiert:

quote:<hr size=1 noshade>So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03 . OVG <hr size=1 noshade>


Die Frau hatte eine Aufenthaltsbefugnis erhalten, die nach dem damals geltenden Ausländergesetz erteilt werden sollte, wenn man einem Ausländer einen Aufenthalt aus völkerrechtlichen, dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der BR Deutschland für einen begrenzten Zeitraum gewähren wollte.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Die TE sollte sich unbedingt auf www.1001geschichte.de belesen. Sie ist ja nun nicht die Einzige, die auf sowas reinfällt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dauerhaft nur die Geliebte (bzw. Zweitfrau) sein will, bzw. dass ihr das bis zu den Postings hier überhaupt klar war, welche Stellung sie nur inne hat.

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4x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
rotangel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo. Ich habe ihm angezeigt und alles der ABH erzählt! Habe chatverlaufe und eine tonbandaufnahme vorgespielt , wo er die Heirat abstreitet! Selbst die verlaufe seiner kinder wo er auch da alles bestreitet liegen vor! Und was sagen die zu mir: wenn er in 3 monaten mit dieser frau wiederkommt und sie schwanger ist können die nichts mehr machen! Für was macht man dann sowas? Ich muss angst haben vor seiner gewalt weil er weiss das ich das gemacht habe ... (ed. von der Moderation wegen Beleidigung) Ich habe mich auch von ihm getrennt! Alle beweise liegen vor ! Warum können sie das nicht schneller verfolgen das das nicht so passiert wie die ABH es sagt?

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-- Editiert Moderator am 23.02.2013 10:25

3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Felice hat Dir doch schon darauf geantwortet und alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt:

quote:
Islamisch kann er mehrfach heiraten, rein rechtlich hat das keinerlei Relevanz. Die Cousine aus dem Libanon ist rechtlich seine einzige Frau, ob er daneben noch andere Frauen hat (egal ob mit oder ohne religiöse Versprechen), interessiert den deutschen Staat nicht - Hauptsache, er lebt mit seiner Ehefrau zusammen.


Wenn er die notwendigen Voraussetzungen erbringt, den Lebensunterhalt für sich und seine Ehefrau sichern kann, dann steht einem Nachzug dieser Ehefrau, mit der er ordnungsgeäß verheiratet ist, nichts entgegen.

Deine islamische Eheschließung ist nach den Gesetzen völlig belanglos und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.

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3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ob er irgendwo die Eheschliessung bestreitet oder nicht, das ist doch völlig einerlei. Ihr wart nie verheiratet, er hat eine andere geheiratet, und gut ist. Dass das für Dich hässlich ist, das hat hier wohl jeder kapiert. Aber, er hat eine Aufenthaltserlaubnis, die völlig abggekoppelt von Deiner Person ist, einfach, weil Du in diesem juristischen Szenario keine Rolle spielst.

Einige hier haben versucht, das rüber zu bringen. Du wolltest es nicht glauben. Und die rachsüchtige sitzen gelassene Geliebte, die spielt nun wirklich keine Rolle.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Holger71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

guten morgen, Freitag hat sich die Cousine von Deutschland verabschiedet!sie ist in den Libanon zurück! Ich denke das das Visum nicht verlängert wurde. Die von der ABH hatte mir gesagt das sie ja erst für 3 Monate das Visum hatte,war jetzt seit Februar13 da, das könnte ja dann so hinhauen,oder ? Jetzt hat er alles verloren!! Denn wir haben uns von ihm auch getrennt, also seine Kinder sind mit mir gegangen!! Weiss denn jemand hier,wieviel zeit man generell hat um das Land dann zu verlassen? Geben die von der ABH eine Frist? danke

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3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Weiss denn jemand hier,wieviel zeit man generell hat um das Land dann zu verlassen? Geben die von der ABH eine Frist? danke

Das wird in individueller Absprache der Ausländerbehörde mit dem Betroffenen geregelt, m.W. sind die Behörden da immer sehr entgegenkommend und großzügig, sofern sich der/die Betroffene an die Vereinbarungen hält.

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