ETW und Ärger mit Mehrheitseigner!

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
powerlink
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ETW und Ärger mit Mehrheitseigner!

Hallo Forummitglieder,

ich wohne seit 3 Jahren in einer Eigentumswohnung mit vorher 6 Parteien. Nachdem der Bauunternehmer dem 3 Wohnungen gehören pleite gegangen war und er sein Haus verkaufen musste ging der Ärger los. Er baute die 2 Dachgeschosswohnungen zu einer Wohnung über mir aus. Ihm gehören „506,1/1000“ der Anteile. Ohne Rücksprache bei der Eigentümerversammlung hat er den oberen Treppenhauszugang mit Bildern, Garderobe und Werkzeugschränken voll gestellt. Der Kellervorraum ist auch mit Schränken voll gestellt. Im Garten hat er erstmals einen Pool für die Kinder aufgestellt (Durchmesser 5m). Wie gesagt dies erfolgte ohne Rücksprache. Das würde mich ja nicht mal so stören, wenn nicht dieser Lärm über mir wäre. Dauernd werden Stühle und Tische auf den Fließboden rum geschoben und die Kinder rennen andauernd von Früh bis Abends in der Wohnung rum. Nachdem ich Ihn schon zwei mal angesprochen habe, dass er bitte doch unter die Stühle Filz kleben sollte, kam nur die Antwort: „Filzstreifen sind unter den Füssen!“. Jedoch ging der Terror erst richtig los, denn dann wurde über mehrere Minuten der Tisch, die Stühle und andere Gegenständer durch die Wohnung geschoben und die Kinder haben getrappelt, dass die Gläser in der Vitrine anfingen zu springen.
Jetzt hat er einfach festgelegt, dass ich die Mülltonnen jede Woche auf die Straße stellen soll. (Darüber konnte ich jedoch nur herzhaft lachen und habe mein Statement auf das entsprechende Schriftstück geschrieben und Ihm wieder zugesteckt)

Eine Hausverwaltung gibt es nicht und die Eigentümerversammlung findet nur sporadisch statt. Bei der letzten wurden zwar Dinge festgelegt, jedoch nie von Ihm durchgeführt.

Kann er im Hausflur (gemeinschaftliches Eigentum) seine persönlichen Sachen abstellen, auch wenn er die Mehrheit im Haus hat?

Kann er im Garten einen Pool aufstellen?

Wie könnte ich Ihn endlich zu mehr Ruhe zwingen? Beim Mieter könnte ich mich an dem Vermieter wenden, wie ist die Lage bei Eigentümern?

Die Aufteilung der Wohnungen ist folgendermaßen geregelt:

Käufer1: 161,74/1000 (Wohnung vermietet)
Käufer2: 133,28/1000 (Wohnung vermietet, "Hausverwalter")
Käufer3: 198,77/1000 (von mir selbst bewohnt)
Bauunternehmer: 135,07/1000 (Wohnung vermietet)
Bauunternehmer: 112,63/1000 (DG-Wohnung von Ihm bewohnt)
Bauunternehmer: 258,51/1000 (DG-Wohnung von Ihm bewohnt)

Danke im voraus.
Gruß
Peter

Ärgert der Nachbar?

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