Ebay Privatverkäufer Ausland EU. Fählsung

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
L.M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Privatverkäufer Ausland EU. Fählsung

Hallo,
es hat sich herausgestellt das meine Uhr eine Fählsung ist. Ich habe die Uhr auf Ebay gekauft. Es war ein Privatverkäufer aus Ausland EU. Ist leider vor 14 Monaten. Verkäufer schreibt das er keine Fälschung verkauft hat und hat den Kontakt abgebrochen. Die Auktion kann Mann nicht mehr aufrufen. Ist es noch möglich nach so eine Zeit das Geld zu bekommen. Danke für Ihre Antwort. Wie ist es eigentlich wenn Mann jemandem in so einer Situation verklagen will?

Mit freundlichen Grüßen
Lukas

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der erste Schritt wäre mal zu beweisen, das dieser Verkäufer einem diese Fälschung überhaupt verkauft hat.

Wie könnte man das?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
L.M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wurde nur mit Hilfe von Ebay gehen, aber so einfach geben Sie keine Daten. Es muss wahrscheinlich über ein Gericht passieren, dann muss Ebay die Daten zur Verfügung stellen. Ich habe wirklich keine Ahnung ob es möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

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