Hallo zusammen, eine alleinerziehende, schwangere Mutter (3. Monat) mit 2 Kindern (Kindergarten + Grundschule)
hat eine Eigenbedarfskündigung vom Vermieter bekommen.
Der Vermieter möchte nach Scheidung selbst in die Wohnung einziehen.
In der Wohnung sind mehrere gleichgroße Wohnungen aber nur die eine Wohnung ist vom Grundschnitt passend für den
Vermieter lt. Kündigungsbegründung.
Die Mutter bekommt ALG2
Außerdem besteht eine Schwangerschaft und
gesundheitliche psychische Beeinträchtigungen liegen vor
Erschwerend kommt noch hinzu das in der Stadt der Wohnraum sehr knapp ist und gerade Insolvenz angemeldet
wurde was die Wohnungssuche nicht gerade erleichtern wird.
Wie sind wohl die Erfolgsaussichten in der Wohnung wohnen zu bleiben oder besteht nur die Möglichkeit von Verschiebung
des Auszugstermins?
LG
Eigenbedarfkündigung Härtefall?
4. Januar 2018
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Frage vom 4. Januar 2018 | 15:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfkündigung Härtefall?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2018 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47651 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Wie sind wohl die Erfolgsaussichten in der Wohnung wohnen zu bleiben oder besteht nur die Möglichkeit von Verschiebung des Auszugstermins?
Eine Verschiebung des Auszugstermins halte ich für möglich, jedoch kein dauerhaftes Weiterwohnen.
#2
Antwort vom 4. Januar 2018 | 17:37
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatWie sind wohl die Erfolgsaussichten in der Wohnung wohnen zu bleiben :
Auf Dauer wohl keine.
Zitatesteht nur die Möglichkeit von Verschiebung :
Je nach Status der Schwangerschaft bis zur Geburt kann es gehen, wie und was kann wohl hier niemand sagen. Das wird im Zweifel ein Gericht feststellen. Man sollte sich in solchen Angelegenheiten mit einem Anwalt beraten, dazu ist ein Forum nicht geeignet.
Zudem sollte man sich bei einer angespannten Lage am Wohnungsmarkt vorzeitig umsehen, eine Räumungsfrist ist meist schneller vorbei als man denkt.
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#3
Antwort vom 4. Januar 2018 | 20:47
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Schwangerschaft als Haertegrund hatten wir erst vor einiger Zeit hier im Forum. Die wird ziemlich sicher anerkannt, aber eben nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt nach der Entbindung.
Allerdings bist du noch recht frueh, du solltest dich auf alle Fälle jetzt schon um Wohnraum bemühen und das auch dokumentieren. Screenshots speichern und vorsichtigshalber ausdrucken, von Anzeigen die du dir angeguckst und auf die du dich beworben hast. Absagen gut aufheben. Mit der SSW + und der Dokumentation deiner Bemühungen kann man 12- 18 Monate überbrücken.
Ewig geht das aber nicht.
#4
Antwort vom 4. Januar 2018 | 21:15
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatIn der Wohnung sind mehrere gleichgroße Wohnungen aber nur die eine Wohnung ist vom Grundschnitt passend für den :
Vermieter lt. Kündigungsbegründung.
Ist von den vielen gleichgroßen Wohnungen evtl. eine frei oder wird eine frei? Dann könnte man sich evtl. mit dem VM dahingehend einigen, dass man innerhalb des Hauses umzieht?
-- Editiert von AltesHaus am 04.01.2018 21:17
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