Eigene Software kostenlos anbieten

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
razdraz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Software kostenlos anbieten

Hallo,

ich würde gerne ein Softwareprodukt, das ich selbst programmiert habe, kostenlos unter der LGPL-Lizenz auf meiner Website anbieten.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, was ich beachten muss:

1) Brauche ich ein Impressum?
2) Muss ich mich gegen eventuelle (sehr unwahrscheinliche) Schäden, die die Software verursacht, schützen? (Disclaimer/Haftungsausschluss/Nutzungsbedingungen)
3) Spielt es eine Rolle, in welcher Sprache die Software präsentiert wird und welche Domainendung die Homepage hat (Stichwort Rechtsraum) ?

Gibt es andere Dinge auf die man achten sollte?

Vielen Dank im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
1) Brauche ich ein Impressum?


Sollten Sie haben

(nur rein private Seiten brauchen kein Impressum - also z.B. "meine Frau/mein Kind/mein Hund/meine Katze/mein Auto/mein Haus/mein Pferd etc.")

Zitat:
2) Muss ich mich gegen eventuelle (sehr unwahrscheinliche) Schäden, die die Software verursacht, schützen? (Disclaimer/Haftungsausschluss/Nutzungsbedingungen)


Sollten Sie


Zitat:
3) Spielt es eine Rolle, in welcher Sprache die Software präsentiert wird und welche Domainendung die Homepage hat (Stichwort Rechtsraum) ?



Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von razdraz):
2) Muss ich mich gegen eventuelle (sehr unwahrscheinliche) Schäden, die die Software verursacht, schützen? (Disclaimer/Haftungsausschluss/Nutzungsbedingungen)

Das mach prinzipiell die LGPL selbst. Sie ergänzt nur die GPL um einige Punkte und die GPL möchte gerne in Punkt 16 Ihrer Bedingung den Programmierung von jeglichen Haftungen freisprechen. Das geht im deutschen Recht afaik nicht.

Freie Software ist für mich eine Schenkung nach §516 BGB , und bei einer Schenkung haftet man nur für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist nach § 524 BGB ; und das lässt sich nicht noch einmal ausschließen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
und bei einer Schenkung haftet man nur für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist nach § 524 BGB ; und das lässt sich nicht noch einmal ausschließen

Solche Dinge schließt die GPL aber auch nicht aus. In Punkt 15 (Gewährleistung) besteht die Einschränkung darauf, soweit es gesetzlich zulässig ist, die Gewährleistung auszuschließen. Punkt 16 (Haftungsbegrenzung) schränkt dies auch nur darauf ein, was gesetzlich erlaubt ist, zudem um den ganz wichtigen Punkt, dass man sowieso über nochmals modifizierte Werke keine Haftung bekommt. Und daneben gibt es dann noch eine Salvatorische Klausel (Punkt 17).

Bedeutet durchaus, dass man diejenigen lokalen Gesetze zu Rate ziehen soll, die einer absoluten Aufhebung der Gewährleistung und der Haftung am Nächsten kommt und das würde in Deutschland wohl nur den Vorsatz u. ä. einschließen.

Generell tut man gut daran, einfach die Software auch aktuell zu halten, gemeldete Bugs zeitnah zu berücksichtigen. In GPL steht zwar, dass niemand Anspruch auf Fehlerbehebung hat, dazu ist es Open-Source und jeder kann für sich ggf. Bugs beheben, die bekannt sind. Aber es gibt halt diese Grauzone, bei ganz groben Bugs in den Bereich einer groben Fahrlässigkeit zu rutschen, wenn diese gerade nicht behoben werden und diese Diskussionen muss man nicht führen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Solche Dinge schließt die GPL aber auch nicht aus

Alter Klug*******r :love: :cheers:

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
razdraz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, damit ist mir geholfen!

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