Eigenheimzulage rückwirkend streichen

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Amylee
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Eigenheimzulage rückwirkend streichen

Der nächste Termin, wo über die Eigenheimzulage entschieden wird, soll am 16.02.2005 sein. Kann es sein, daß dann die Zulage rückwirkend gestrichen wird - so daß es trotzdem ab 01.01.2005 gilt???
Ich brauche eine 100% sichere Aussage oder einen Hinweis, woher ich diese Aussage bekommen kann.
DANKE!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ging durch die Presse: Zulage kann nicht rückwirkend gestrichen werden. Google doch mal.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Bundesfinanzministerium bestätigt auf seiner Homepage, dass eine rückwirkende Änderung nicht vorgesehen ist.

http://www.bundesfinanzministerium.de/BMF-.336.28914/Artikel/index.htm

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen