Eigentum übertragen in der Wohlverhaltensphase möglich?

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ahnungsvoll
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum übertragen in der Wohlverhaltensphase möglich?

Guten Tag,
wir haben zwei erwachsene Kinder und wollen aus schwerwiegenden Gründen, dass eines davon nichts erbt.
Um auch den Pflichtteil für dieses -in unseren Augen- erbunwürdige Kind zu vermeiden, wollen wir unser Haus mit lebenslangem Niessbrauchsrecht und monatlicher Zahlung einer Leibrente an das andere Kind überschreiben lassen, d.h. das andere Kind kauft uns sozusagen das Haus auf Rentenbasis ab.
Das Problem ist, dass derjenige sich in der Wohlverhaltensphase (noch 4,5 Jahre) befindet, bevor Restschuldbefreiung erteilt wird. Die Zahlungen aus der Leibrente werden aus dem pfändungsfreien Einkommen bestritten.

Kann der Insolvenzverwalter bei einem solchen Vorgang auf unser (dann dem Schuldner überschriebenes) Haus zurückgreifen und es versteigern lassen, weil es ja dann wieder Vermögen des Schuldners darstellt? (was gedanklich ja nicht abgezahlt ist, solange wir noch leben, somit evtl. eine neu eingegangene Schuldposition darstellen?)

Wir wollen keine Probleme schaffen, wo noch keine sind, aber wegen unserem Gesundheitszustand wissen wir nicht, ob wir die 4,5 Jahre noch überleben und das Pflichtteil soll unter allen Umständen vermieden werden.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

In der Wohlverhaltensperiode ist das kein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Probleme könnte es aber geben, wenn noch Steuerschulden bestehen. Das könnte den Prozess der Umschreibenung verzögern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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