Ein Geschäftsverhältnis - 3x Inkassogebühren

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)
Ein Geschäftsverhältnis - 3x Inkassogebühren

Hallo,

ich habe da einen Sachverhalt der mich tatsächlich überfordert.

Der Sachverhalt:

Person X hat im Mai 2006 mit einem großen (und durchaus

wahrscheinlicher Zeitraum ist wohl gemeint von Januar 2007-August 2007)
zzgl Inkassogebühren 57,00 EUR und andere insgesamt 90 EUR Gebühren

2. Schreiben
Hauptforderung 8,40 EUR (Mietvertrag November 2006)
zzgl Inkassogebühren 57,00 EUR und andere insgesamt 90 EUR Gebühren

3. Schreiben
Hauptforderung ??? EUR
(Mietvertrag Dezember 2006)
zzgl Inkassogebühren 57,00 EUR und andere insgesamt 90 EUR Gebühren

Die Forderungen 2+3 sind berechtigt. Allerdings habe ich da mal Fragen zu:

1. Ist es rechtlich in Ordnung aus einem bestehenden Vertragsverhältnis verschiedene Vorgänge bei einem Inkassobüro, statt einem zu machen? So verdient das Inkassobüro natürlich gleich doppelt an den Gebühren

2. Die Kündigung erfolgte per Fax, der Sendebericht liegt vor. Meines Wissens nach haben Faxe jedoch keine dokumentarische Aussagefähigkeit.

3. Ich habe heute für die Person X dort angerufen und den Fall geschildert. Auf die Frage ob man eine Forderungsaufstellung und eine detailierste Auflistung bekommen könnte wurde dies abgelehnt. Erst will man das Kündigungsfax in Kopie zugesendet bekommen.

Gibts es einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche detailierste Auflistung der Forderung bzw. woraus sich diese zusammensetzt? (Welcher Paragraph des BGB?)

4) Der Vertrag hat sich also - Kündigung hin oder her - jeden Monat trotz des Zahlungsverzuges und der Einstellung der Leistung von Seiten des DVD-Versenders um einen weiteren verlängert und damit auch um die Grundgebühr. Ich nehme an dies ist auch korrekt oder?

5) Ich nehme an, dass Person X wohl nichts anderes bleibt außer zu zahlen oder?

Über Tipps oder gar die Beantwortung der Fragen würde ich mich freuen.

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ruhig Blut !
Die weitergabe ans Inkasso ist automatisiert und obligatorisch.
Inkassogebühren in der angegebenen Höhe kaum durchsetzungsfähig
Wann erfolgte die Faxkündigung von Person x ?
Ist die Position 2 und 3 unstrittig ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Morgen,

wieso sind Inkassoforderungen in der Höhe nicht durchsetzbar? Ich habe mir jetzt mal die Unterlagen schicken lassen. (Es handelt sich dabei um die Unterlagen von Person X, nicht um die des Inkassobüros mit einer detailierten Aufstellung woraus sich die Forderung jetzt zusammensetzt)-

Dabei handelt es sich z.B. um die genauen Zahlen der Position 2:

Hauptforderung 8,40 EUR
Gläubiger Zins. 5,00 EUR
Verzugszins 1,34 EUR
Kontoführungsgeb.7,90 EUR
Inkassokosten 57,00 EUR
19% Umsatzst. 12,33 EUR
Gesamt 91,97 EUR

Position 2+3 sind unbestritten. Da aber die genannten Positionen aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen, kann ich nicht ganz nachvollziehen, wieso das Inkassobüro daraus 2 Forderungen macht und doppelt abrechnet bzw. 3 Fach.

Die Kündigung per Fax erfolgte am 02.01.2007.

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