Hallo,
Ich habe eine Frage (oder mehrere :-) :
Wann spricht man von Rückwärtsfahren und wann vom Rückwärts einparken in einer Einbahnstrasse? Wann liegt eine Verkehrswiedrigkeit vor? Existiert eine bestimmte Strecke die zurückgelegt werden muss ... oder lang die Absicht des Einparkens?
Danke
Joe
Einbahnstrasse
10. Januar 2004
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Frage vom 10. Januar 2004 | 13:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbahnstrasse
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2004 | 15:48
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Das ist im Einzelfall sicherlich Ermessenssache.
Meines Wissens ist lediglich zum Zwecke des unmittelbaren Einparkens Rückwärtsfahren erlaubt (übrigens unabhängig davon, ob es sich um eine Einbahnstraße handelt).
Wenn Sie hingegen 10 Meter zurück fahren um eine bereits passierte Parklücke zu erreichen, dürfte das die Grenze überschreiten.
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