Einbrüche in Deutschland - Wie kann man sich schützen?

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Die Anzahl der Wohnungseinbrüche steigt, Täter werden kaum gefasst

Die Zahlen sind alarmierend. In Thüringen nahmen die Einbrüche seit 2014 um bis zu 51% zu. Auch in anderen Bundesländern steigen die Zahlen seit Jahren im zweistelligen Bereich. Grund genug, einmal das Problem zu beleuchten. 123recht.de im Interview mit Rechtsanwalt Jens Jeromin, Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund.

Reisefreiheit in EU begünstigt Wohnungseinbrüche

123recht.de: Herr Jeromin, was sind die Gründe für einen Anstieg der Wohnungseinbrüche?

Jens Jeromin
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail:
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Preis: 79 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Rechtsanwalt Jeromin: Der Anstieg der Wohnungseinbrüche ist im Wesentlichen durch die Reisefreiheit in der EU und die niedrigen Aufklärungsraten begründet.

Dass Täter heute im In- und morgen im Ausland agieren können, ohne besonderer Gefahr der Tatüberführung ausgesetzt zu sein, schafft Tatanreize.

123recht.de: Gibt es ein typisches Täterprofil und wie gehen Einbrecher meistens vor, können Sie dazu etwas sagen?

Rechtsanwalt Jeromin: Das typische Täterprofil gibt es nicht. Früher wurde meist vermutet, Wohnungseinbrüche wären ein Domäne von „Junkies“ - das stimmt heutzutage auf keinen Fall. Einbrecher setzen meist an Wohnungs-, Balkon oder Terrassentüren an. Gerade Letztere stellen regelmäßig kein Hindernis dar. Bei Doppelfenstern, von denen eins „auf Kipp“ steht, wird gerne durch den Kippspalt gegriffen und der Hebel des anderen Fenstern geöffnet. Auch bodennahe Fenster werden gerne aufgehebelt.

Generell gilt: Täter wollen schnell in das Gebäude kommen. Alles was Zeit kostet und Lärm verursacht, wird eher gemieden. Als Faustregel kann man sagen, dass ein Einbruch am helllichten Tag nach maximal zwei Minuten abgebrochen wird, wenn der Täter in dieser Zeit nicht in das Objekt gelangt.

"Absoluter Favorit ist Bargeld"

123recht.de: Sind eher Städte und grenznahe Gebiete betroffen oder gibt es da keine Unterschiede?

Rechtsanwalt Jeromin: Betroffen sind vor allem Gebiete, in denen fremde Personen und Fahrzeuge nicht sofort auffallen und die in der Nähe größerer Ausfallstraßen oder Autobahnen liegen. Stark frequentiert sind Wohngebiete in der Nähe von Behörden, Supermärkten etc. Fremde Personen und Fahrzeuge sind in einem solchen Umfeld alltäglich, niemand misst ihnen Bedeutung bei, diese Anonymität nutzen Täter gerne aus.

123recht.de: Worauf haben es die Täter am meisten abgesehen?

Rechtsanwalt Jeromin: Absoluter Favorit der Täter ist naturgemäß Bargeld. Danach muss differenziert werden. Viele Täter interessieren sich für Schmuck, Mobiltelefone, Laptops, Tablets, Münzen und Briefmarken, auch für hochwertige Elektronik, wie z.B. Fernseher. Manche Täter nehmen nur mit, was sich leicht verbergen lässt, würden also jeden hochwertigen Fernseher stehen lassen. Andere lassen liegen, was möglicherweise verfolgt oder geortet werden kann, wie z.B. Mobiltelefone. Hier gibt es keine feste Regel, nur Unterschiede nach „Tätervorlieben“.

Polizei bietet Sicherheitsaufklärung

123recht.de: Wie kann man sich am besten vor Einbrüchen schützen?

Rechtsanwalt Jeromin: Erster Schutz ist eine aufmerksame Nachbarschaft und die Vermeidung eigener Nachlässigkeit. Wer das Haus verlässt sollte Fenster, Balkon- und Terrassentüren schließen und die Wohnungstür nicht nur ins Schloss ziehen, sondern abschließen. Fester, Terrassen- und Balkontüren „auf Kipp“ stellen eine sichtbare Möglichkeit dar, schnell und ohne Geräuschentwicklung ins Objekt zu gelangen. Wer sich absichern will, kann Wohnungseingangs- und Kellertüren mit einem Innenriegel sichern, auch für Fenster, Balkon- und Terrassentüren gibt es spezielle Schließvorrichtungen.

Wenn jemand unbedingt in ein Objekt einsteigen will, werden Letztere dies nicht verhindern. Gegen Täter, die die 2-Minuten-Grenze im Auge haben, sind sie aber regelmäßig wirksam. Im Übrigen bieten die meisten Polizeibehörden eine Sicherheitsaufklärung. Nach Terminabsprache kommt - in der Regel kostenlos - ein Polizeibeamter ins Haus, der auf Schwachstellen hinweist und geeignete Tipps zu deren Absicherung gibt.

123recht.de: Was ist mit Alarmanlagen? Locken offensichtliche Alarmanlagen nicht eher Einbrecher an, denn dann muss ja eigentlich was zu holen sein?

Rechtsanwalt Jeromin: An Objekten, die sichtbare Alarmanlagen aufweisen, versuchen sich erfahrungsgemäß nur Täter, die mit Alarmanlagen umgehen können. Der „Standard-Einbrecher“, der mit einfachem Werkzeug in zwei Minuten und ohne große Geräuschentwicklung einsteigen will, scheut in der Regel das mit einer Alarmanlage verbundene Risiko.

Niedrige Aufklärungsquote von rund 10%

123recht.de: Sollte man ein Bankschließfach für besonders wertvolle Gegenstände nutzen?

Rechtsanwalt Jeromin: Bankschließfächer sind eine Alternative - aber auch nicht zu 100% einbruchsicher. Zumal je nach Schließfach Beschränkungen des Inhalts bestehen, z.B. der Ausschluss der Aufbewahrung von Bargeld. Wer also ein Schließfach anmieten will, sollte vorher klären, wo es liegt, etwa leicht zugänglich im Eingangsbereich der Bank oder schwerer zugänglich in deren Kellerräumen und welcher Inhalt dort versichert ist.

123recht.de: Wie hoch ist aus Ihrer Erfahrung die Aufklärungsquote? Sind die Strafen überhaupt noch abschreckend?

Rechtsanwalt Jeromin: Die Aufklärungsquote liegt je nach Bundesland bei etwas unter 10 % bzw. leicht darüber. Im Ergebnis ist sie also sehr niedrig. Abschreckend wirkt die Gefahr der Entdeckung bei der Tat, daher die 2-Minuten-Grenze. Die Strafen schrecken eher nicht ab - dafür sind die Aufklärungsquoten zu gering.

123recht.de: Kann ich mich gegen Einbruch vollständig versichern lassen? Halten Sie das für sinnvoll oder eher überflüssig? Welche Versicherung kommt dafür auf?

Rechtsanwalt Jeromin: Wer sich gegen die Folgen eines möglichen Einbruchs absichern will, für den macht eine Hausratversicherung Sinn. Sie trägt zur Beseitigung der Einbruchschäden bei und ersetzt das gestohlene Gut im Rahmen der Versicherungsbedingungen.

Für die Versicherung: Quittungen und Fotos

123recht.de: Was kann es im Schadensfall für Probleme mit der Versicherung geben?

Rechtsanwalt Jeromin: Probleme kann es geben, wenn so genannte „Stehlgutlisten“ nicht zeitnah und vollständig ausgefüllt werden, oder der Verlust von hochwertigen Gütern angezeigt wird, für die es aber keine Kaufbelege, Lichtbilder etc. gibt. Wer hochwertige Güter besitzt, sollte diese zumindest im Zusammenhang mit seiner Person und/oder seiner Wohnung ablichten, um nachweisen zu können, dass er sie je besessen hat. Quittungen sollten aufbewahrt werden.

123recht.de: Wie sollte man vorgehen, wenn man nach Hause kommt und sieht, dass eingebrochen wurde? Und wie sollte ich mich verhalten, wenn ich einen Einbrecher auf frischer Tat ertappe?

Rechtsanwalt Jeromin: Wer frische Einbruchsspuren entdeckt, sollte natürlich umgehend die Polizei rufen. Wenn man außerhalb der Wohnung Geräusche oder Lichtkegel wahrnimmt, sollte man dabei mitteilen, dass der Täter wohl noch am Ort ist. Abzuraten ist davon, den Einbrecher selbst stellen zu wollen. Zwar flüchten viele Einbrecher, wenn sie sich ertappt fühlen. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass ein ertappter Einbrecher sich in die Enge gedrängt fühlt und meint, sich „seinen Weg freikämpfen“ zu müssen. Hier hat Eigensicherung unbedingt Vorrang!

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

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Leserkommentare
von MBGucky am 10.06.2016 23:42:54# 1
bleibt für mich noch eine Frage offen:
Was dürfte ich denn gegen den Einbrecher unternehmen, um ihn festzuhalten? Darf ich ihn überhaupt festhalten (ich vermute mal ja)? Darf ich sein Fluchtauto beschädigen um ihn an der Flucht zu hindern? Darf ich Gewalt anwenden und in welchem Maß? (Die aus den USA bekannte Methode erst schießen, dann fragen, dürfte hierzulande wohl zu einer höheren Strafe führen als der Einbruch)