Hallo Leute,
also es geht darum das ich eingebürgert werden möchte. Ich (17 Jahre alt & Abiturient) bin in Syrien geboren und bin 1996 mit meinen Eltern in die BRD eingereist. Wir haben 1996 einen Asylantrag gestellt der abgelehnt wurde und hatten danach einen, laut angaben meiner Eltern einen Ausweis o.ä. (kein Aufenthaltstitel).2001 bekamen wir eine Duldung und Februar 2008 einen Aufenthaltstitel. Mittlerweile besitze ich eine Niederlassungserlaubniss nach §26 Abs.4.
Nun zu meiner Einbürgerung.Ich weiß, dass ich gerade erstmal 4 Jahre rechtmäig in Deutschland bin aber meine Ausländerbehörde meinte, Ich hätte einen Rechtmäßigen Aufenthalt von ca. 12 Jahren (sonst hätte ich ja auch keinen Niederlassungserlaubniss nach §26 Abs.4 bekommen, weil man dafür ja 7 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt braucht).
Nun war ich bei meiner Einbürgerungsstelle und die meinten, dass diese nicht mitgerechnet werden dürfen.
Stimmt dies oder Stimmt dies nicht ????
Ich hab mal ein bisschen gegooglt und bin auf die Internet-Seite von der Einbürgerungsbehörde von Dortmund gestoßen und da steht:
,,Bei der Berechnung dieser Zeiten können Zeiten einer Duldung nach nur angerechnet werden, wenn unter Anrechnung dieser Zeiten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 des ehemaligen Ausländergesetz oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4
des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurden.´´
http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/auslaenderwesen/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/ermessenseinbuergerung.html
Wie sieht denn das so aus ??
Habe ich Anspruch?
Vielen dank für Eure Hilfe!
Einbürgerung
4. Januar 2012
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Frage vom 4. Januar 2012 | 17:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung
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