Sehr geehrte Damen und Herren,
ich spiele zurzeit mit dem Gedanken den Deutschen pass zu beantragen. Aus gegebenem Anlass bin ich zurzeit Arbeitslos. Ich beziehe KEINE Sozialhilfen a lá Arbeitslosengeld oder sonstige Gelder.
Ich lebe noch bei meinen Eltern & bin 20 Jahre jung.
Wie sieht nun die Chance für eine Einbürgerung für mich aus?
Mit freundlichen Grüßen
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Einbürgerung trotz Arbeitslosigkeit
Notfall?
Notfall?
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ich spiele zurzeit mit dem Gedanken den Deutschen pass zu beantragen.
Einen deutschen Pass kannst Du erst dann beantragen, wenn Du deutscher Staatsangehöriger bist. Ein ungesicherter Lebensunterhalt steht einer Einbürgerung, zumindest derzeit, entgegen
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Aus gegebenem Anlass bin ich zurzeit Arbeitslos. Ich beziehe KEINE Sozialhilfen a lá Arbeitslosengeld oder sonstige Gelder.
Es kommt nicht darauf an, ob Du tatsächlich Hartz4/Sozialgeld beziehst, sondern dass Du einen Anspruch darauf hättest. Der Lebensunterhalt muss schon (aus eigenen Erwerb) gesichert sein.
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Wie sieht nun die Chance für eine Einbürgerung für mich aus?
Derzeit null. Und ansonsten kommt es neben dem gesicherten Lebensunterhalt auch auf die Dauer des Aufenthaltes in D und den aktuellen Aufenthaltsstatus an - dazu haben Sie nichts geschrieben.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Wie sieht nun die Chance für eine Einbürgerung für mich aus? Derzeit null.
Das ist so nicht richtig. Ich habe selbst vor einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und hatte KEINE Beschäftigung, da ich noch Studentin bin.
Ich musste den Behörden nur eine schriftliche Zusicherung meiner Eltern schicken, dass diese mich monatlich finanziell unterstützen. Außerdem musste ich dann die Lohnabrechnungen meiner Eltern vorlegen.
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-- Editiert interstella555 am 07.02.2015 23:43
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe selbst vor einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und hatte KEINE Beschäftigung, da ich noch Studentin bin. <hr size=1 noshade>
Der Unterschied zwischen "arbeitlos" und "in Ausbildung" sollte ein Student aber schon kennen...
Und ansonsten hatte muemmel ja soch daruf hingewiesen, das es auch auf den gesicherten Lebensunterhalt ankommt, also genau das was Du auch nachweisen musstest.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Und ansonsten hatte muemmel ja soch daruf hingewiesen, das es auch auf den gesicherten Lebensunterhalt ankommt, also genau das was Du auch nachweisen musstest.
Ganz abgesehen vom gesicherten Lebensunterhalt, sind fuer eine Einbuergerung auch noch einige andere Kriterien zu erfuellen.
Bei den mageren Informationen, die der Fragesteller hier preisgegeben hat, ist es ueberhaupt nicht moeglich, eine Prognose zu den Chancen fuer eine Einbuergerung abzugeben.
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Ich habe selbst vor einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und hatte KEINE Beschäftigung, da ich noch Studentin bin.
Und? Haben Sie sie erhalten?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Und? Haben Sie sie erhalten?
Ja!
Tut mir leid, dass sie jetzt keine Schadenfreude empfinden können.
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quote:<hr size=1 noshade>Tut mir leid, dass sie jetzt keine Schadenfreude empfinden können. <hr size=1 noshade>
War doch eine ganz normale Nachfrage, was soll das mit Schadenfreude zu tun haben?
Beantragen kann man schlieslich alles, auch unsinniges. Von daher hat die Aussage "ich habe auch mal beantragt" den Aussagewert von 0.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Da Du bei deinen Eltern lebst, ist vermutlich dein Lebensunterhalt gesichert und somit kannst Du einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
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" "
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Da Du bei deinen Eltern lebst, ist vermutlich dein Lebensunterhalt gesichert
Das hat rein gar nichts mit Sicherung des Lebensunterhalts zu tun. Ein Erwachsener, der nicht in Ausbildung ist, hat keinen Anspruch auf Unterhalt gegen seine Eltern. Wenn die Eltern ihn bei sich wohnen lassen und ernähren, ist das schön, aber einerseits können die Eltern diese Leistungen von einem Tag auf den anderen einstellen, andererseits kann auch der Betreffende jederzeit ausziehen und Sozialleistungen beziehen. Ein Verpflichtung zum Unterhalt allein aus einer Bedarfsgemeinschaft ist natürlich keine Sicherung des Lebensunterhalts.
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und somit kannst Du einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Einen Antrag auf Einbürgerung kann man immer stellen - egal wie aussichtslos dieser sein sollte. Letztendlich kann hier auch niemand mit Sicherheit sagen, ob der Antrag abgelehnt würde. Bei einen Antrag nach § 10 StAG kann man auch dann eingebürgert werden, wenn der Unterhalt nicht gesichert ist, soweit man dies "nicht zu vertreten" hat, z.B. weil man behindert oder krank ist. Viel hängt also davon ab, was der Themenstarter damit meint, dass er "aus gegebenem Anlass" zurzeit arbeitslos sei.
Tut mir leid, dass sie jetzt keine Schadenfreude empfinden können.
Pflegen Sie harmlose Nachfragen sonst auch immer für persönliche Angriffe zu halten? Dann sollten Sie mal über eine Therapie nachdenken...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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